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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-06-06

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-06-06

Wortprotokoll

Ich möchte folgende Bemerkungen machen: Der Bundesrat hat bereits im Nationalrat mündlich dargelegt, dass er gegen direkt einklagbare Ansprüche auf Verfassungsstufe ist. Der Bundesrat hat nun eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung gegeben, die zwei Varianten vorsieht, nämlich die eine ohne subjektiv einklagbare Rechte und die andere mit einklagbaren Rechtsansprüchen. Das dürfte der Kernpunkt sein, zu dem man sich in der Vernehmlassung äussern wird. Es ist sicher, dass die Vorlage in den einen oder anderen Punkten aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse noch einmal überprüft und allenfalls angepasst werden muss.

Mir scheinen die beiden Varianten der zentrale Punkt zu sein: direkt einklagbare Rechtsansprüche auf Gesetzesebene Ja oder Nein.