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Lauri Hans · Ständerat · 2005-03-09

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-09

Wortprotokoll

Wir müssen uns bewusst sein - wir haben das ja soeben diskutiert -, dass es einige Jahre dauern kann, bis das Kapital von rund 7 Milliarden Franken dem neugebildeten Ausgleichsfonds überwiesen werden kann. In dieser Zeit wirft dieses Kapital je nach Bewirtschaftung einen Zinsertrag ab. Selbstverständlich ist alles daran zu setzen, dass diese Übergangszeit kurz ist, aber sie wird trotzdem eine gewisse Zeit dauern. Deshalb ist klar, dass die Bewirtschaftung und die Verzinsung des Kapitals ohne Zweifel im Gesetz geregelt werden müssen - ein Punkt, den wir in der WAK hinsichtlich Gesetzgebung übersehen haben.

Aus einer grundsätzlichen Sicht stehen dafür zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Bewirtschaftung des Kapitals durch den AHV-Ausgleichsfonds, Verzinsung zugunsten des Sondervermögens und damit letztlich zugunsten der revidierten IV, ohne dass dieses Sondervermögen aber bereits definitiv dem Fonds zugerechnet würde: Diese Einschränkung ist wichtig, weil sonst Artikel 4 des Antrages der Mehrheit der WAK unterlaufen werden könnte. In diesem Fall könnten die Mittel langfristig und mit dem Instrumentarium des AHV-Fonds angelegt werden - mit entsprechend positiven Auswirkungen auf das Ertragspotenzial auf lange Frist. Der Nachteil dieser Lösung liegt meines Erachtens darin, dass der Druck, in rascher, anspruchsvoller politischer Arbeit eine nachhaltige Sanierung der IV herbeizuführen, vermindert würde. Man hätte die Mittel zur weitgehenden Entschuldung ja schon im IV-Haus. Die definitive Gutschrift beim neuen Fonds könnte als blosse Formalität empfunden werden.

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2. Bewirtschaftung durch die Bundestresorerie, Verzinsung zugunsten des Bundeshaushaltes: In diesem Fall würde bis zum Inkrafttreten des Gesetzes keine Verzinsung der Eventualverpflichtung des Bundes zugunsten des Golderlöses erfolgen. Das Kapital bliebe bis zur definitiven Überweisung an den neuen Fonds gemäss Artikel 4 in der zentralen Bundestresorerie liegen. Bei dieser Lösung stehen der Tresorerie während einer beschränkten Zeit also zusätzliche Mittel zur Bewirtschaftung zur Verfügung. Dies wirkt sich positiv auf die Passivzinsen im Bundeshaushalt aus, die - wie wir heute Vormittag von Herrn Bundesrat Merz gehört haben - Teil der Finanzrechnung sind. Bei dieser Lösung können die Erträge etwas tiefer sein als im ersten Fall. Dafür ist im Zeitpunkt der Überweisung an den Fonds mit keinen negativen Überraschungen zu rechnen. Ich spreche hier die unterschiedlichen Anlageinstrumente an. Der Druck, möglichst rasch zu einer Sanierung der IV zu kommen und damit zu einer Überweisung des Kapitals, bliebe aufrechterhalten.

Da ich persönlich überzeugt bin, dass politischer Druck für die 5. IV-Revision wichtig sein wird, beantrage ich Ihnen diese zweite Lösung - also keine Überweisung von Zinserträgen im Zeitpunkt, in dem das Kapital an den IV-Fonds übergeht; vielmehr sollen die bis dann angefallenen Zinserträge in der zentralen Bundestresorerie bleiben und dort zu einer Entlastung der Passivzinssituation führen. Die Umsetzung kann gemäss meinem Antrag einfach dadurch geschehen, dass wir in Artikel 2 Absatz 1 ausdrücklich von den gutgeschriebenen unverzinsten Mitteln sprechen. Mehr ist auf der Ebene des Gesetzes dazu nicht nötig.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.