David Eugen · Ständerat · 2005-03-09
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-09
Wortprotokoll
Wir stehen hier in der zweiten Runde der Differenzbereinigung dieser Vorlage. Wie Sie alle wissen, hat unser Rat in der Wintersession entschieden, bezüglich der Vorlage 1 an seinem Standpunkt festzuhalten, nicht darauf einzutreten. Wir haben das damals im klaren Willen getan, den Kantonen ihren verfassungsmässigen Anspruch auf zwei Drittel des Golderlöses zu erhalten und diesen nicht anzurühren. Dieser Beschluss ist in der Folge dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht worden. Er bedeutete ganz einfach, dass das geltende Recht zu vollziehen ist - das geltende Recht, so wie es in Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung enthalten ist, nämlich dass ein Drittel des Golderlöses an den Bund und zwei Drittel an die Kantone auszuschütten sind. Der Bundesrat hat sich am 2. Februar 2005 entschieden, entsprechend den Beschlüssen der Räte, des Endergebnisses der Wintersession, diese gesetzliche und verfassungsmässige Regelung zu vollziehen. Gleichzeitig hat er das EFD damit beauftragt, die Ausschüttung mit der Schweizerischen Nationalbank zu vereinbaren, insbesondere den Ausschüttungsmodus. Wie Sie alle wissen, ist auch dieser Schritt inzwischen durchgeführt worden, indem am 25. Februar 2005 das EFD und die Schweizerische Nationalbank sich verständigt haben, wie genau diese Ausschüttung an Bund und Kantone zu erfolgen hat. Wir wissen jetzt für die Bundesseite genau, dass die Ausschüttungen aus dem Golderlös ab Mai 2005 der Bundeskasse zufliessen werden.
Aufgrund dieser Ausgangslage konnte sich Ihre Kommission am 17. Februar 2005 mit der Frage der Initiative nochmals befassen. Sie wissen, dass der Nationalrat einen Gegenvorschlag zu dieser Initiative beschlossen hat, in dem er insbesondere vorsieht, dass die Nationalbankgewinne, auch die künftigen Gewinne, zur Hälfte an die AHV und zur Hälfte an die Kantone gehen. Die Kommission konnte sich mit diesem Gegenvorschlag nicht anfreunden. Die wichtigsten Gründe sind bekannt, ich möchte sie aber doch nochmals wiederholen: Die WAK des Ständerates lehnt es ab, die Sozialversicherungen mit der Währungspolitik zu verknüpfen, das kommt für uns aus volkswirtschaftlichen Gründen nicht infrage. Insbesondere könnte daraus eine Gefährdung für unseren Schweizerfranken entstehen, wenn Sozialversicherungsfinanzierung und Schweizerfranken in irgendeiner Form miteinander gekoppelt werden. Wir sehen darin auch eine Gefährdung der Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank, die ja mit guten Gründen in der Verfassung festgeschrieben ist, durch die Einwirkungen der Politik. Sie wissen alle, dass wir Finanzierungsprobleme bei den Sozialversicherungen haben, und der Druck auf die Nationalbank, diese Finanzierungsprobleme zu lösen, würde erheblich ansteigen, wenn wir auf Verfassungsebene eine Regel hätten, wonach die Gewinne der Nationalbank für AHV und IV zur Verfügung zu stellen sind. Das ist der wichtigste Grund, warum wir das ablehnen.
Aber der zweite Grund ist fast ebenso wichtig: Wir wollen, wie wir das im Dezember auch entschieden haben, keine [PAGE 158] Veränderung der Verteilungsregel zwischen Bund und Kantonen. Hier geht es nicht nur um ein stures Beharren auf einer Verfassungsregel, die seit hundert Jahren besteht; natürlich kann man auch die Verfassungsregel über die Geldverteilung und die Art der Ausschüttung ändern. Wir sind aber der Überzeugung, dass die Kantone in diesem Land wichtige öffentliche Aufgaben zu erfüllen haben - denken Sie an das Gesundheits- und das Bildungswesen. Es handelt sich um Aufgaben, die in der Zukunft sogar noch wichtiger werden. Wir sehen keinen Grund, den Kantonen Mittel, um diese Aufgaben zu erfüllen, zu entziehen.
Man muss auch bedenken - das möchte ich insbesondere auch an die Adresse der Initianten sagen -: Wenn Sie den Kantonen diese Mittel entziehen, dann bedeutet das letztlich nichts anderes, als dass die Kantone dann beim öffentlichen Personal, gerade im Erziehungs- und im Gesundheitswesen, erhebliche zusätzliche Schwierigkeiten haben, ihre Arbeitgeberpflichten und ihre Finanzierungspflichten zu erfüllen. Wir wollen den Kantonen ihre Mittel lassen. Das soll so bleiben, wie es in der Verfassung steht. Aus diesen zwei Gründen haben wir den direkten Gegenvorschlag abgelehnt. Diese Abstimmung erfolgte in der Kommission einstimmig.
Wir haben uns dann aber doch Gedanken gemacht, wie wir den Initianten und auch dem Nationalrat, der ja einen Gegenvorschlag ausgearbeitet hat, entgegenkommen können. Der Grundgedanke dabei ist, dass wir mit dem Bundesanteil, mit dem Geld, das nun dem Bund ab Mai zufliesst, etwas Konkretes und auch Entscheidendes für unsere Sozialversicherungen tun können. Von diesem Grundgedanken ausgehend, unterbreiten wir Ihnen mit dieser Vorlage 3 jetzt einen sogenannten indirekten Gegenvorschlag auf Ebene eines Gesetzes.
Die Kernpunkte dieser Lösung sind: Wir möchten, dass der Bundesanteil, dieser Drittel, es sind ungefähr 7 Milliarden Franken, an den AHV-Fonds, und zwar an den bestehenden AHV-Fonds, überwiesen wird. Der AHV-Fonds ist dazu da, die AHV-Renten zu sichern. Die Gewährleistung, dass wir unseren AHV-Rentnern kontinuierlich diese Renten auszahlen können, das ist die Hauptaufgabe des AHV-Fonds.
Der AHV-Fonds hat aber eine zweite Aufgabe übernehmen müssen, eigentlich gegen die Intentionen des Gesetzgebers. Er muss heute die IV-Schuld zahlen. Die IV-Schuld ist eigentlich in unserer Gesetzgebung nicht eingeplant. Unser IV-System beruht auf der Grundlage, dass mit den Einnahmen, die wir für die IV erzielen, auch die Ausgaben, die laufenden Renten, bezahlt werden können. So sollte die IV ausgestaltet sein. Seit fünf, sechs Jahren ist das nicht mehr so. Wir haben erheblich höhere Rentenzahlungen der IV, und auf der Einnahmenseite hat sich keine Veränderung ergeben. Nun taucht ein Loch auf. Dieses eigentlich nicht vorgesehene Loch muss heute aus dem AHV-Fonds bezahlt werden. Mit anderen Worten: Der AHV-Fonds, der eigentlich für die AHV-Renten geschaffen wurde, sinkt kontinuierlich, weil er mit der IV-Schuld belastet ist. Diese Entwicklung wollen wir stoppen. Wir sehen jetzt mit dem Zufliessen dieses Golderlöses an den Bund eine echte Chance, hier eine sachgerechte Lösung herbeizuführen.
Es geht nicht darum - das möchte ich ganz klar sagen -, hier die Probleme der IV zu lösen. Denn die Probleme der IV müssen mit der 5. IV-Revision gelöst werden. Dort müssen wir Einnahmen und Ausgaben zu einem Ausgleich führen. Diese Lösung, diese Zuweisung des Goldes, entbindet uns überhaupt nicht von dieser Aufgabe. Wir sind aber überzeugt, dass sie diese Aufgabe erleichtert. Was wir hier machen, ist, dass wir nur die Altlast der IV, die in den letzten Jahren angewachsen ist und die nach meiner Überzeugung zu Unrecht die AHV-Rentner belastet, vom AHV-Fonds wegnehmen. Wenn Sie im Bericht die Zahlen anschauen, sehen Sie, dass diese Altlast Ende 2004 auf 6 Milliarden Franken angewachsen ist. Sie hat also einen Betrag erreicht, der in etwa dem entspricht, was jetzt der Golderlös ausmacht. In zwei bis vier Jahren wird dieser Betrag bis gegen 8,9 Milliarden Franken weiter anwachsen.
Wir sind also auch zeitlich dazu gedrängt, jetzt zu handeln. Je länger wir mit dieser Lösung zuwarten, desto mehr wird der AHV-Fonds belastet, der nicht dafür gedacht ist - das möchte ich einfach nochmals betonen -, die IV-Schulden zu decken, sondern der dafür gedacht ist, den AHV-Rentnern ihre Rentensicherheit zu gewährleisten. Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, diesen Schritt jetzt zu tun.
Noch eine Bemerkung zum Zeitpunkt: Die Kosa-Initiative muss von diesem Rat - und im anderen Rat endgültig - in dieser Session behandelt werden. Wir müssen zu einer Lösung kommen. Wenn wir bis am 19. April 2005 zu keiner Lösung kommen, dann geht diese Initiative ohne Gegenvorschlag vor das Volk. Wenn wir einen Gegenvorschlag machen wollen, müssen wir jetzt handeln. Nachher ist es Sache beider Räte - es braucht auch Übereinstimmung in beiden Räten -, ob wir die Frist verlängern wollen. Wir können sicher nicht mit guten Gründen eine Fristverlängerung vertreten, wenn wir keinen Gegenvorschlag erarbeiten. Dann, finde ich, wäre das überhaupt nicht korrekt. Wir müssen jetzt also einen Gegenvorschlag erstellen, wenn wir überhaupt noch über die Frist diskutieren wollen. Vom Ständerat aus - das möchte ich hier auch betonen - besteht keine Notwendigkeit zu einer Fristerstreckung. Das heisst, der Ständerat wäre auch in der Lage, diese Geschichte in dieser Session korrekt zu erledigen, einen sauberen Gegenvorschlag zu erstellen und den dann auch als indirekten Gegenvorschlag in der Volksabstimmung zu präsentieren. Es wird nicht darüber abgestimmt, das ist klar, es ist ja ein indirekter Gegenvorschlag, aber er zeigt der Bevölkerung, was wir mit diesen 7 Milliarden Franken machen.
Ich möchte aber auch sagen: Es ist nicht unsere Sache, dem Nationalrat jetzt vorzuschreiben, ob er eine Fristerstreckung möchte oder nicht. Ob er jetzt von sich aus eine solche Fristerstreckung möchte, wird er dann nach genauer Prüfung selber entscheiden müssen. Wir jedenfalls sind bereit, auch von der Kommission aus - ich möchte das unterstreichen -, dieses Geschäft in dieser Session in diesem Sinne zu erledigen.
Dementsprechend empfehle ich Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten.