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Reimann Maximilian · Ständerat · 2005-03-09

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-09

Wortprotokoll

Wir stehen am Ende einer zusätzlichen Sitzung, und es gibt nun noch einen Antrag, der - sollte er in beiden Räten auf Akzeptanz stossen - konkret kaum vor Ablauf von zwölf Jahren das Stadium der Realisierbarkeit erreichen würde. Ich habe mich deshalb entschlossen, für heute diesen Antrag zurückzuziehen und gegebenenfalls in anderer Form auf das Thema zurückzukommen. Ich tue dies auch nach Konsultation einiger Kolleginnen und Kollegen, die mein Anliegen als berechtigt betrachten, aber ebenso der Meinung sind, es fruchte wenig, es nun zu vorgerückter Stunde noch zu debattieren.

Mein Anliegen visiert die Rechtsform der SRG an, und zwar auf einen Zeithorizont hinaus, der nicht mit der nächsten, sondern frühestens mit der übernächsten Erneuerung der Konzession der SRG zusammenfallen dürfte, und das ist eben etwa in zehn, zwölf Jahren der Fall. Wir haben also Zeit genug, um mein Anliegen in Ruhe und ohne den heutigen Zeitdruck anzupacken. Aber dass zumindest einmal der Versuch gewagt werden sollte, einem Unternehmen, das seine Einnahmen zu 75 Prozent aus öffentlichen Zwangsabgaben generiert, eine handelsrechtliche Gesellschaftsform vorzuschreiben, ist ein berechtigtes Anliegen. Die Form des einfachen Vereins nach ZGB einer Holdinggesellschaft von verschiedenen profitorientierten Aktiengesellschaften, angereichert mit aktienrechtlichen Führungsgrundsätzen nach Obligationenrecht und mit der Verpflichtung, auch dem Publikum den Zugang zu öffnen, ist ein antiquiertes Zwitterding, das unbedingt einmal einer Modernisierung bedarf, nicht zuletzt auch, um eine verstärkte Kontrolle durch den Eigner zu ermöglichen, und dieser Eigner ist nun einmal das Gebühren zahlende Publikum. Die Eigenmittel der SRG stammen ja zu rund drei Vierteln aus thesaurierten Empfangsgebühren. [PAGE 204]

In diesem Sinne bitte ich Sie um Verständnis, wenn ich für heute meinen Antrag zurückziehe und in absehbarer Zeit - vermutlich in Form eines parlamentarischen Vorstosses - auf mein Anliegen zurückkommen werde. Die Berechtigung des Anliegens ist meines Erachtens ausgewiesen. Ein zeitlicher Druck zu dessen Prüfung und allfälliger Umsetzung besteht heute aber nicht.