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preparatory:AB 53757

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-09

Wortprotokoll

Der Unterschied zwischen den beiden Meinungen ist, ob die SRG verpflichtet werden kann, ihren Forschungsdienst ganz oder teilweise in die neue Branchenlösung zu integrieren oder nicht. Nun hoffen wir und gehen auch davon aus, dass sich die SRG und die privaten Radio- und Fernsehveranstalter einvernehmlich auf eine Forschungsorganisation einigen werden und dass niemand intervenieren muss. Immerhin: Das gemeinsame Interesse ist gross, und die Vorbehalte gegen eine staatlich verfügte Lösung sind auch gross - nehme ich an.

Aber wenn sich die Veranstalter nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen können und der Bundesrat aktiv werden muss, dann ist eine Branchenlösung ohne die SRG undenkbar. Es ist der Forschungsdienst der SRG, der die heutige Nutzungsforschung entwickelt hat und sie exklusiv betreibt. Alle Radio- und Fernsehveranstalter in der Schweiz beziehen diese Daten und gründen darauf ihre Werbetarife. Diese Vorrangstellung hat die SRG schliesslich auch wegen ihrer Gebührenfinanzierung erreichen können.

Wenn die SRG nicht an einer neuen Organisation beteiligt ist, dann droht diese im Ansatz zu scheitern. Dann gäbe es ein Nebeneinander von SRG-Forschung und neuer Organisation und parallele und widersprüchliche Nutzungsdaten. Da kann man nicht sagen, das sei froher Wettbewerb, sondern das gäbe dann ein Durcheinander zum Schaden der ganzen Branche - inklusive der Werbewirtschaft: Sie muss auch konkrete Zahlen haben, auf die sie sich verlassen kann.

Von daher unterstützen wir in diesem Fall die Minderheit.