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Escher Rolf · Ständerat · 2005-03-09

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-09

Wortprotokoll

Die Mikrofonanlage streikt, ich will mich deshalb kurz halten und in diesem Sinne mit gutem Beispiel vorangehen. Das Kapitel "Massnahmen gegen die Medienkonzentration" enthält zwei Artikel: Artikel 82, "Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt", und Artikel 83, "Massnahmen", wenn die Vielfalt gefährdet sein sollte. Diese beiden Artikel muss man in diesem Sinn gemeinsam darlegen; Sie werden dann gestaffelt entscheiden.

Die Lösung der Minderheit verlangt, dass ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung bereits stattgefunden haben muss. Aber es liegt in der Natur der Sache, dass in diesem Bereich der Missbrauch in der Regel kaum nachzuweisen ist. Erst wenn er stattgefunden hat, darf nach der Ansicht der Minderheit das Departement Gegenmassnahmen ergreifen.

Die Mehrheit ist anderer Ansicht: Sobald ein Unternehmen durch eine festgestellte Marktbeherrschung die Vielfalt gefährdet, können adäquate Massnahmen zur Förderung der Vielfalt bereits ergriffen werden, natürlich unter Einhaltung des Gebotes der Verhältnismässigkeit.

Die Minderheit möchte also, dass die Polizei erst dann eingreifen kann, wenn die Schlägerei in vollem Gange ist und schon jemandem ein Auge ausgeschlagen wurde. Die Mehrheit ist anderer Meinung: Die Polizei darf bereits dazwischentreten, wenn die Stimmung angeheizt ist, und ermahnen, damit es eben nicht zur Schlägerei kommt.

Welches sind nun die Schritte des Mehrheitskonzeptes? In einem ersten Schritt muss das Departement der Ansicht sein, dass eine marktbeherrschende Stellung wohl gegeben ist. In diesem Falle - und das ist der zweite Schritt - konsultiert das Departement die Wettbewerbskommission und ersucht diese um Beurteilung, ob eine marktbeherrschende Stellung vorliegt. Wenn die Wettbewerbskommission das bejaht, kommt der dritte Schritt: Dann kann das Departement vom marktbeherrschenden Veranstalter verlangen, dass er angemessene Massnahmen ergreift, damit die Vielfalt erhalten bleibt.

Die Massnahmen selbst sind bei Mehrheit und Minderheit nicht streitig, sondern nur die Frage, wann man solche Massnahmen verlangen kann.