AB 53808
Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-10
Wortprotokoll
Der Bund finanziert die Durchführung der eidgenössischen Medizinalprüfungen. Die Examinatoren erhalten eine Entschädigung für die Durchführung der Prüfungen. Selbst Lehrbeauftragte, welche bereits über die ordentliche Entlöhnung für die Durchführung der Prüfung bezahlt werden, profitieren von dieser Entschädigung.
Unser Antrag ist, dass wir diese Entschädigung für diejenigen Personen, welche als Lehrbeauftragte angestellt sind und für die Abnahme von Prüfungen bereits entlöhnt werden, streichen möchten. Nicht betroffen sind diejenigen Prüfenden, welche in der fraglichen Zeit eine Lohneinbusse erfahren oder bei denen das Abnehmen von Prüfungen nicht Bestandteil des Lehrauftrags ist. Es geht also um eine Einsparwirkung von 1,2 Millionen Franken.