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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-03-10

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-10

Wortprotokoll

1. Es geht, wie gestern gesagt wurde, hau ruck. Lassen Sie mich als Erstes auf die Voten der Herren Brändli und Gentil eingehen.

Ich möchte Herrn Brändli, dem Präsidenten der vorberatenden Kommission, für sein Eintretensvotum herzlich danken. Er hat eine ausgezeichnete Auslegeordnung gemacht, mit der er die Ausgangslage der Bundesfinanzen geschildert hat. Er hat den Alarmzustand, der bezüglich der Bundeskasse herrscht, auf den Punkt gebracht. Er hat Ihnen geschildert, dass wir seit Jahren vor einem anhaltenden Schuldenwachstum stehen und dass es uns bisher nicht gelungen ist, diese unerwünschte Entwicklung in den Griff zu bekommen. Er hat auch geschildert, dass hierzu Reformen nötig sind, dass ein Entlastungsprogramm allein nicht reichen wird. Er hat Ihnen auch gesagt, dass trotz der 1,9 Milliarden Franken, welche dieses Programm beinhaltet, ein Überhang an Massnahmen bestehen wird.

Anschliessend hat Herr Gentil namens der Minderheit einen Antrag auf Rückweisung gestellt und damit zusätzliche Abklärungen verlangt. Ich möchte Sie bitten, diesen Rückweisungsantrag abzulehnen. Zuhanden von Herrn Gentil kann ich sagen, dass das, was er moniert, die Einnahmenseite, schon nicht unberücksichtigt bleibt, aber dass der Bundesrat den Sanierungsschritt in erster Linie über die Ausgaben machen möchte. Er hat im letzten Jahr die Tabaksteuer erhöht, er steht vor der Tatsache, dass auch die LSVA immer noch im Ansteigen ist. Diese Einnahmen werden im Jahr 2007 bei der Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels dann voll durchschlagen; das sind Steuererhöhungen. Der Bundesrat hat im Rahmen dieses Entlastungsprogramms auch vorgesehen, dass im Zusammenhang mit dem Inkasso von Steuern, namentlich im Bereich der Mehrwertsteuer, aber auch der direkten Bundessteuer, die Kontrollmechanismen etwas verstärkt werden sollen. Derzeit werden von etwas über 300 000 Mehrwertsteuerpflichtigen rund 9000 pro Jahr überprüft. Dabei kommen immerhin etwa 500 Millionen Franken zusätzlich in die Kasse. Diese Prüfungen sollen etwas verschärft werden. Das sind eindeutig auch Einnahmen. Aber der Bundesrat will das Gleichgewicht über die Ausgaben erzielen.

Ich wehre mich auch gegen den Vorwurf, das Programm sei übertrieben und es habe am Anfang zu optimistische Annahmen. Das Bruttoinlandprodukt unseres Landes beträgt mehr als 420 Milliarden Franken. Dieses Programm entspricht mit 1,9 Milliarden Franken etwa 0,4 Prozent dieses Bruttoinlandproduktes. Das ist eine kleine Summe. Natürlich hat sie auch ihre Wirkung. Aber es wurde schon gesagt: Ohne schmerzhafte Einschnitte geht es nicht.

Herr Gentil moniert die Vorwegnahme parlamentarischer Entscheide. In der Bundesverfassung sind viele Aufgaben aufgelistet, aber selten sind sie beziffert. Das heisst, dass wir immer Spielraum haben, ob wir eine Aufgabe intensiver oder weniger intensiv erfüllen wollen. Das ist justament die Sache der Finanzpolitik. In diesem Bereich ist es in der Tat so, dass manchmal im Gang befindliche Bewegungen verstärkt werden können, indem wir von Anfang an auch finanzpolitische Akzente setzen. Das will ich gerne zugeben, das wurde gestern auch von Herrn Pfisterer erwähnt. Wir wollen zum Teil gewisse Bewegungen, die unterwegs sind, auch verstärken. [PAGE 207]

Seinen Vorwurf der mangelnden Transparenz kann ich nicht nachvollziehen. Ich glaube, dass wir hier ein Verfahren gewählt haben, bei dem wir Transparenz geschaffen haben. Wir haben eine Vernehmlassung, wir haben eine Botschaft. Wir haben auch verschiedene Zusatzinformationen herausgegeben. Das ganze Programm ist absolut transparent.

2. Was ist an Reformen unterwegs? Man sieht es von aussen zum Teil etwas wenig. Aber wenn Sie in die Bundesverwaltung hineinhören, dann spüren Sie, dass derzeit sehr vieles an Projekten unterwegs ist. Wir müssen gelegentlich sogar aufpassen, dass wir nicht übersteuern. Denn wir müssen die Mitarbeitenden, aber auch die Empfänger von Subventionen, von Dienstleistungen in jedem Fall mitnehmen. Wir können solche Programme nicht gleichsam über Nacht realisieren.

Wir beschlossen im vorletzten Jahr das Entlastungsprogramm 2003. Dieses Entlastungsprogramm beinhaltete etwa 3 Milliarden Franken. Es war teilweise ein Verfahren mit Dringlichkeitsrecht, das wir damals wählten.

Wir haben weiter die Aufgabenverzichtplanung, die derzeit anläuft und die davon ausgeht, dass wir austretendes Personal nicht mehr ersetzen, wo das möglich ist, und damit über die Zeit hinaus doch etwa 5 Prozent des Personalbestandes beim Bund reduzieren wollen. Sie finden das auch in der Botschaft. Es ist zusammen mit den obsolet gewordenen Stellen im Rahmen von "Armee XXI" eine Summe von rund 4000 Stellen, die über die Jahre wegfallen und sich in der Bundeskasse zusammen mit weiteren Einsparungen bei den Sach- und Investitionsausgaben mit knapp 200 Millionen Franken niederschlagen werden.

Sodann ist ein Projekt für eine Verwaltungsreform unterwegs. Es ist in der Person von Herrn alt Regierungsrat Fässler aus Luzern ein Projektleiter bestimmt worden. Er hat in der Bundesverwaltung schon zahllose Gespräche geführt, und er wird dann im April zusammen mit dem Bundesrat ein Projekt definieren. Diese Verwaltungsreform sieht vor, dass wir einerseits die Strukturen und andererseits die Verfahren in der Bundesverwaltung überprüfen. Wir erhoffen uns davon Effizienzgewinne, aber das braucht sorgfältige Arbeiten. Dieses Projekt wird noch dieses Frühjahr auf die Schiene gebracht.

Dann beabsichtigt der Bundesrat, im Sommer dieses Jahres ein Projekt über Reduktionen in namhaftem Ausmass zu diskutieren. Da geht es darum, dass wir uns - letztlich eben zur Vermeidung künftiger Entlastungsprogramme - einmal die Frage stellen: Welche Aufgaben sind in der Zukunft verzichtbar? Oder umgekehrt: Welche sind wichtig? Mein Departement ist beauftragt worden, dazu ein Aufgabenportfolio zu erstellen - an dem arbeiten wir jetzt -, damit dann im Sommer der Bundesrat und später Sie über dieses Portfolio diskutieren können.

Ich verrate ja kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, wie man da etwa vorgehen kann. Man hat einmal die Möglichkeit, unsere Bundesverfassung zu nehmen und zu schauen, was dort für Aufgaben verankert sind, welchen Stellenwert sie haben könnten; das ist eine Methode. Die zweite: Man kann in der Staatsrechnung einmal alle jene Beträge unter die Lupe nehmen, welche entweder sehr grosse Ausgabenposten sind und/oder aber in den letzten Jahren sehr schnell gewachsen sind. Das sind Positionen, die wir untersuchen müssen. Dann gibt es einen dritten Annäherungsbereich, nämlich die Frage der Ämter. Man kann in der Staatsrechnung alle achtzig Ämter anschauen und einmal sehen, ob die Aufgabenerfüllung, die Summen und die Tätigkeiten kongruent sind.

Das sind die drei Schauplätze, an denen wir jetzt arbeiten und an denen dann letztlich diese Verwaltungsreform auch gemessen werden muss.

Ich höre jetzt immer wieder, man müsse eben langfristig denken und die Aufgaben verändern. Aber das Eidgenössische Finanzdepartement kann sich nicht über Jahre hinweg von Motionen und Interpellationen leiten lassen. Ich muss jedes Jahr ein Budget haben, und zwar jedes Jahr zum gleichen Zeitpunkt. Sie dagegen können motionieren und mit Vorstössen hin und her rangieren wie in Spreitenbach auf dem Rangierbahnhof. Das kann ich nicht. Ich muss die Sachen bereit haben, und ich muss Sie dann, wenn diese Aufgaben kommen, schon bitten, sich dieses Portfolios auch anzunehmen und uns zu unterstützen. Ich teile die Meinung aller, die gesagt haben, man solle aufhören mit den Zahlen. Ja! Aber dann müssen Sie mich dann auch unterstützen.

Wir haben in weiteren Projekten die Reformen, die in den grossen Sozialwerken unterwegs sind. Bei der IV ist ein erster Schritt gemacht. Dort geht es zunächst einmal um die Integration der Invaliden. Das kostet in einem ersten Schritt. Erst nach einer gewissen Zeit werden Entlastungen kommen. Zur AHV-Revision muss ich Ihnen nichts sagen. Sie haben selber erlebt, mit welchem Schneckentempo hier vorangegangen wird. Ich kann auch hier nicht warten, bis Sie so weit sind. Ich muss das Budget einfach machen. Dasselbe ist auch bei der KVG-Revision der Fall.

Es sind Effizienzsteigerungen im Bereich der Hochschullandschaft unterwegs. Natürlich ist durch alle Parteien hindurch unbestritten, dass wir in Bezug auf Forschung, Entwicklung und Bildung mehr Mittel investieren müssen, aber das entbindet uns ja nicht davon, ihre Effizienz zu hinterfragen. Und justament dieser Prozess ist ja bekanntlich auch im Gang.

Dann haben wir Aufgabenentflechtungen wie das Projekt NFA, das glücklicherweise vom Stimmvolk sehr deutlich angenommen wurde. Dieses Projekt beinhaltet unter anderem auch die Aufgabenteilung und damit die Aufgliederung der finanziellen Verantwortung zwischen dem Bund und den Kantonen.

Dann haben wir weitere Projekte, die im Zusammenhang mit Steuern unterwegs sind: die Unternehmenssteuerreform, die Umsatzabgabe, die Emissionsabgabe.

Jetzt komme ich zur anderen Seite; bis jetzt wurde von Aufgabenverzicht und Ausgabenminderung gesprochen, jetzt kommt aber auch die andere Seite, die Pipeline nämlich: Dort haben wir Pendenzen im Bereich der Familienbesteuerung, insbesondere der Ehepaarbesteuerung. Je nachdem, wie Sie dieses Problem lösen, könnte es dazu kommen, dass der Bundeskasse, wenn wir die Ehepaarbesteuerung unter Einbezug der Rentnerbesteuerung angehen, mit einem Schlag etwa 1,3 Milliarden Franken Einnahmen entgehen.

Sie sehen also: Es ist derzeit sehr viel im Gang. Unsere Aufgabe besteht darin, diese Projekte zusammenzuführen und auch dafür zu sorgen, dass sie richtig auf die Zeitachse gelegt werden.

3. Ich habe gestern natürlich schon mit gewissem Missbehagen zur Kenntnis genommen, dass Sie fast alle gesagt haben: Ja, aber. Dieses Wort "aber" macht mir Sorgen. Ich komme noch einmal auf die Bemerkung zurück, die ich zum Budget gemacht habe: Ich glaube, dass wir gezwungen sind, Konzessionen zu machen und Kompromisse einzugehen. Es geht nicht, dass jedermann einfach sagt: Ich bin einverstanden, aber in meinem Einfluss- und Interessenbereich geht das nicht, in meinen Kommissionen geht das nicht.

Es wurde bemängelt, dass die Fachkommissionen, die Legislativkommissionen, teilweise wenig berücksichtigt worden seien. Das mag sein. Aber nennen Sie mir eine Kommission, die in einem solchen Programm mehr sparen würde, als wir das vorschlagen. Das Gegenteil wäre der Fall. Wenn wir das in die Kommissionen geben würden, stünde ich am Ende mit einem Schuldenberg da, der höher ist als der heutige. Das ist doch eine Illusion. Wir müssen irgendwo auch den Mut haben, einmal zu sagen: Jetzt muss querbeet etwas getan werden.

Wenn ich jetzt ein benevolenter Diktator wäre - und diese Frage habe ich mir gestellt -, würde ich Ihnen dann ein solches Programm auch zumuten? Sie müssten dann einfach Ja sagen, wie das beim britischen Parlament so geht, wo alle aufstehen und "Yeah!" rufen. Ich würde es Ihnen trotzdem unterbreiten. Ich würde es unterbreiten, wenn es auch nicht perfekt ist, wie gestern deutlich gemacht wurde. Mit all denen, die die Mängel auf den Tisch legten, bin ich einverstanden. [PAGE 208]

Wir haben einerseits zugegebenermassen eben nicht nur strukturelle Massnahmen, wie das wünschbar und richtig wäre, sondern es hat eben durchaus auch einfach blosse Kürzungen, und es hat auch Beträge, die auf Gedeih und Verderb einmal verschoben worden sind, gewissermassen in den Rangierbahnhof, etwa bei der Frage der Arbeitslosenversicherung. Das will ich gerne zugeben, dass wir dort auf eine Entwicklung spekulieren, über die wir heute noch keine Gewissheit haben. Aber was ist Budgetpolitik anderes, als in die Zukunft schauen zu müssen und da und dort zu spekulieren? Alle Kennziffern in Bezug auf die Entwicklung des Bruttosozialproduktes, der Teuerung, der Einnahmen, der Steuern - das ist doch alles in einem gewissen Sinne auch etwas Spekulation. Sie können von mir nicht erwarten, dass ich Ihnen heute sagen kann, dass die Teuerung in einem Jahr soundso viel beträgt.

Ich habe kürzlich die Chance gehabt, in Washington neben Herrn Greenspan zu sitzen und mit ihm über solche Dinge zu diskutieren. Der Mann ist bald 80 Jahre alt und hat gesagt: Je älter ich werde, desto weniger prognostiziere ich. Vermutlich hat er das nicht nur gesagt, weil das Alter nicht mehr viel Spielraum zulässt, sondern weil die Erfahrung ihm das sagt. Deshalb will ich gerne sagen, dass hier eben auch noch vieles offen geblieben ist und dass wir nicht in jedem Fall auf einen Endtermin hin legiferieren.

4. Die Priorisierung ist gegenüber dem Entlastungsprogramm 2003 doch immerhin ein Fortschritt. Damals haben wir mit dem Rasenmäher praktisch alle achtzig Ämter der Bundesverwaltung "durchforstet". Jetzt sind es etwa 18 Massnahmen. Aber alle diese sind bestritten worden. Sie sehen: Die Priorisierung hat ihre Haken. Wenn wir nicht priorisieren und die Rasenmähermethode anwenden - da 5 Millionen, dort 3 Millionen Franken -, dann ist es einfacher, weil es Kleinfutter ist. Aber wenn es in die Prioritäten hineingeht, dann wächst auch die Umstrittenheit.

Zur Frage der Proportionalität: Ich will gerne zugeben, dass man im Bundesrat mit einseitigen Massnahmen nicht durchkommt; das ist auch der Vorteil und die Besonderheit unseres Regierungssystems. Wenn wir im Bundesrat Opfer bringen müssen, dann wollen alle sieben die Überzeugung haben, dass man diese Opfer auch einigermassen gleichmässig verteilt. Man tut dies so, dass nicht in einem Departement überdurchschnittlich geopfert werden muss, und die anderen sind die lachenden Sechsten oder Siebten, sondern man verteilt das.

Ich habe immer gesagt, man müsste ein solches Programm im Grunde genommen realisieren, wie wenn sieben Leute am Rande eines Swimming-Pools mit kaltem Wasser stünden. Dann müssten sie einander die Hand geben und auf drei zählen, und dann springen sie alle miteinander. Nur so können Sie solche Übungen machen. Dadurch entsteht eine gewisse Proportionalität. Ich will gerne zugeben, dass das nicht ein reines Kriterium ist.

Es gibt zwei, drei Subventionen, die zu streichen wir beantragen, die auch umstritten sind. Aber wenn Sie nicht den Mut haben, gewisse Subventionen zu streichen - mit Übergangsfristen, mit der Möglichkeit für die Subventionsempfänger, sich anders zu organisieren -, dann frage ich Sie: Wann wollen Sie das tun? Ich höre immer nur, man solle Subventionen streichen. Aber wenn es dann einmal um den einzelnen Fall geht, dann ist man nicht bereit, es zu tun. Wenn Sie es jetzt nicht tun, dann werden Sie es später auch nicht tun, und dann hätte es eigentlich fast keinen Sinn, wenn wir wieder einen Subventionsbericht beantragen.

Mit anderen Worten: Es gibt keine magische Formel für diese Kürzungen, sondern es gibt nur diese verschiedenen Kriterien, die zugegebenermassen unvollständig sind. Der benevolente Diktator würde in seiner Grosszügigkeit sagen: Wir machen es zusammen, wir sind nicht perfekt, aber wir sind aufgerufen, es zu tun.

Ich verwahre mich auch gegen den Vorwurf, wir seien hier nach der Hauruck-Methode vorgegangen. Der Bundesrat hat das Programm am 10. Juni 2004 in einer Klausur in den Grundzügen genehmigt. Er hat dann das VBS, über welches noch zu diskutieren sein wird, ersucht, eine erste Einschätzung vorzunehmen, weil er sieht, dass in diesem Bereich langsam die Schmerzgrenzen erreicht werden. Anschliessend hat der Bundesrat konferenzielle Vernehmlassungen gemacht. Wir haben mehrere Tage investiert; wir hatten die Verbände, wir hatten die Kantone, wir hatten die Parteien bei uns zu Besuch. Wir haben es mit ihnen besprochen, und im Grunde genommen waren letztlich die allermeisten Punkte unbestritten, oder zumindest hat man mit Knurren zugestimmt. Mit den Kantonen blieb eine Pendenz, und das sind die nicht werkgebundenen, ausserordentlichen Strassenbeiträge. Dort, haben die Kantone gesagt, machen wir nicht mit. Das ist eine Auffassungsdifferenz zwischen dem Bundesrat und den Kantonen geblieben, bis auf den heutigen Tag.

Aber ich glaube sagen zu dürfen, dass wir dieses Programm nicht mit Hauruck gemacht haben, dass im Grunde bei beschleunigtem, aber nicht dringlichem Verfahren alle Betroffenen die Chance hatten, sich hier zu äussern, insbesondere auch die Kantone. Ich muss Herrn Schwaller schon sagen: Ich bin etwas erschrocken, als er sagte, er sehe schwarz für die Kantone. Die Vertreter der Kantone haben uns das nicht so gesagt. Sie sind zu etwa 10 Prozent von diesem ganzen Projekt betroffen, und sie waren der Meinung, dass die Kantone schon deshalb etwas beitragen müssen, weil ja der Bundeshaushalt im Wesentlichen ein Transferhaushalt ist. Nicht wahr, zwei Drittel der Ausgaben des Bundes gehen in Richtung Kantone, gehen in Richtung Sozialversicherungen und in Richtung Subventionen. Wenn wir solche Programme machen, geht es gar nicht anders, als dass wir diejenigen, die am meisten aus der Bundeskasse bekommen, auch einbeziehen. Wir waren der Meinung, dass mit diesen 10 Prozent ein Mass erreicht wurde, das erträglich ist, und das haben uns die Kantonsvertreter - ausser eben bei diesen Werksbeiträgen - auch bestätigt.

In diesem Sinne glaube ich, dass wir die Kantone fair behandelt haben; das war übrigens schon beim Entlastungsprogramm 2003 der Fall. Damals ging es um 6 Prozent, jetzt sind es 10 Prozent, und damit, glaube ich, können wir ein solches Projekt den Kantonen gegenüber mit gutem Gewissen verantworten.

Ich bitte Sie, was die nachfolgenden Verhandlungen betrifft: Zeigen Sie Standhaftigkeit! Zeigen Sie Standhaftigkeit! Wenn Sie das nicht tun, dann erinnert mich dies an den Hügel hinter dem Haus, in dem ich wohne, der aus Nagelfluh besteht. Nagelfluh ist eine voralpine Gesteinsformation, die den Nachteil hat, dass man nie weiss, wie viele andere Steine auch noch mitkommen, wenn man einen Stein herauszieht. Reissen Sie keine Steine heraus! Gehen Sie jetzt diesen Weg. Wenn Sie dieses Programm verabschieden, dann wird für das nächste Jahr trotzdem noch mit zusätzlichen Kürzungen von etwa 450 Millionen Franken auf dem Budgetweg zu rechnen sein - Stand heute. Das ist eben noch nicht alles. Der Bundesrat muss so, wie sich das jetzt entwickelt, in seinem Budgetprozess bei den Departementen weitere Kürzungen von 450 Millionen Franken vorschlagen.

Ganz zum Schluss erinnere ich Sie an die Verantwortung, die wir miteinander gegenüber unserer Bundesverfassung tragen müssen. Dort wurde in Artikel 126 die Schuldenbremse verankert; diese Schuldenbremse schreibt uns vor, dass wir zuerst die Einnahmen und dann die Ausgaben bestimmen müssen und dass diese miteinander im Gleichgewicht sein müssen.

Ich ersuche Sie, dieses Gleichgewicht heute mit Kraft anzustreben. Ich danke Ihnen dafür.