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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-03-10

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-10

Wortprotokoll

Zunächst zu Herrn Hofmann: Es stimmt, dass ein Teil dieser Massnahmen mit Gesetzesänderungen verbunden ist. Das ist ja gerade der Kern des Entlastungsprogramms. Wenn es nur darum ginge, Budgetkürzungen vorzunehmen, dann könnten wir das im ordentlichen Budgetprozess tun; aber es ist ja gerade ein Sonderprojekt. Es wäre sicher nicht zulässig - da bin ich mit ihm einig -, wenn wir neue Gesetze schaffen oder Gesetze abschaffen würden. Aber wenn in Einzelfällen Gesetzesartikel [PAGE 219] angepasst werden, dann ist das ein Charakteristikum des Entlastungsprogramms 2004.

Dann stellt sich die Frage: Wie geht man vor? Es geht dabei um den Einbezug der Legislativkommissionen. Ich glaube, wir haben in keinem Fall das Parlamentsgesetz missachtet; wir haben den Kommissionen in jedem Fall die Möglichkeit gegeben zu intervenieren. Das ist teilweise auch geschehen, und Herr Lombardi hat es heute in fulminanter Weise getan. Ich möchte jetzt natürlich nicht mit ihm und seiner Kommission auf Kriegsfuss stehen, aber zwei, drei Bemerkungen möchte ich ihm doch noch mitgeben:

Zum Ersten: Das, was wir Ihnen hier vorgeschlagen haben, ist im Grunde genommen ein Bonbon, ein "Zückerli", für die ETH. Wir haben es ja gut gemeint, wir haben den ETH gesagt: Ihr müsst zu diesem Entlastungsprogramm beitragen, aber wir geben euch im Gegenzug Möglichkeiten, Einnahmen zu generieren. Eine davon wäre diese: Wenn ihr in der betriebswissenschaftlichen Abteilung gute Betriebswirte habt, Leute, die sich später auch in der Praxis bewähren müssen, dann sollen sie doch diese Immobilien bewirtschaften, ma foi; das sollte nicht von hier aus geschehen, sondern in Zürich bzw. in Lausanne. Diese Leute kennen die Art und Weise, wie man mit Ressourcen umgeht, sie lernen das ja auch. Es gibt ja Professoren und Lehrstühle; man weiss dort, wie man mit Finanzressourcen umgeht. Das war unsere Idee. Wenn dieses Geschenk auf ganz schlechten Boden fällt, dann soll man es nicht nehmen; dagegen habe ich so weit nichts. Es war eine flankierende Massnahme.

Zum Zweiten: Ich möchte Herrn Lombardi immerhin sagen: Das, was Sie jetzt machen, führt auch zu einer gewissen Eskalation. Wir haben Sie in diesen Prozess einbezogen. Sie haben uns dann schriftlich Fragen gestellt. Wir haben diese Fragen beantwortet. Wir sind der Meinung gewesen, dass die Kommission damit leben könne. Es sind Fragen gewesen, die heute auch wieder diskutiert und von Ihnen thematisiert worden sind. Ich möchte doch darauf hinweisen, dass mein Departement diese Fragen in Zusammenarbeit mit dem ETH-Rat während langer Zeit diskutiert hat.

Ich möchte vermeiden, dass hier der Eindruck entsteht, wir hätten da mit den ETH im Hauruck-Verfahren so etwas abgemacht. Das ist nicht der Fall. Es ist auf verschiedene Punkte bereits hingewiesen worden: Der Bundesrat würde ein Inventar dieser Immobilien erstellen. Die Übertragung ist zum Realwert vorgesehen. Der Bundesrat hat sich zur Behandlung des Eigenkapitals geäussert. Er hat sich auch klar dazu geäussert, was an Veräusserungen möglich ist und was nicht. Er hat gesagt, es sei Verwaltungsvermögen, und die Übertragung von Verwaltungs- in Finanzvermögen ist zustimmungspflichtig. Er hat auch gesagt, dass die Kernbestände der Immobilien nicht für den Immobilienhandel zur Disposition stehen.

All diese Fragen sind geregelt. Ich verwahre mich gegen den Vorwurf, man habe das so en passant gemacht. Ich denke, das ist ein Thema, das vom Zweitrat durchaus noch einmal angeschaut werden kann. Aber wenn man das à tout prix nicht will, wenn auch die Räte diese Kompensation für das, was wir von den ETH an Kürzungen verlangen, nicht wollen, dann bestehe ich nicht darauf. Es war einfach ein Akt des guten Willens. Dahinter steht aber auch die Überzeugung, dass es die richtige Richtung ist.

Damit komme ich zur letzten Bemerkung: Wir verfolgen derzeit in Zusammenarbeit mit der Finanzdelegation ein Projekt, in dem wir uns Rechenschaft über das heute existierende Vierkreisemodell geben wollen. Man spricht davon und benennt die einzelnen Kreise: Wer gehört in welche Kreise? Aber bei der Frage, welches genau die Konsequenzen sind, in Bezug auf den Umgang mit Ressourcen, in Bezug auf den Übertritt von einem Kreis in den anderen, in Bezug auf die Handlungsfreiheit nach aussen - die Stichworte Empa, Lausanne usw. sind genannt worden -, gibt es einen gewissen Klärungsbedarf. Und das betrifft nicht nur die ETH, sondern die gesamte Bundesverwaltung und die bundesnahen Betriebe. Aber diese Klärung werden wir im Rahmen dieses Entlastungsprogramms nicht haben. Es muss ein Sondergeschäft geben.

Ich selber bin daran natürlich schon deshalb interessiert, weil der Nationalrat derzeit auch das Finanzhaushaltgesetz berät. Sie werden mit dieser Revision - so hoffe ich - im Sommer konfrontiert werden. Dieses Gesetz sieht ja unter anderem vor, dass wir neu das Accrual Accounting einführen, dass wir also für alle Bundesbereiche ein mehrstufiges Kosten- und Leistungsrechnungssystem einführen, das uns dann auch ermöglicht, Kosten zu erfassen. Und bei der Kostenerfassung müssen Sie wissen, wie hoch die Mieten für Immobilien sind, Sie müssen wissen, welches die Lohnkosten sind. All das führt dann eben auch dazu, dass die Bundesverwaltung in allen Kreisen besser geführt werden kann, dass eine bessere Ressourcensteuerung möglich ist.

Das sind Projekte, die derzeit nicht in der Luft hängen, sondern unterwegs sind und die zum Teil auch diesen Bereich betreffen. Aber wenn Sie warten, bis all das auf der Schiene ist, dann ist das nicht mehr Teil des Entlastungsprogramms 2004, sondern dann wäre das ein vollkommen separates Projekt.

Ich beantrage Ihnen, bei der Lösung des Bundesrates zu bleiben, der mit den ETH diese Übertragung abgemacht und geregelt hat. Sie können allenfalls dann für den Zweitrat weitere Aufträge erteilen, sofern Sie den Eindruck haben, es bestehe doch noch Klärungsbedarf.