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Schwaller Urs · Ständerat · 2005-03-15

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-15

Wortprotokoll

Die Motion hat bekanntlich drei Ziele:

1. die Gesamtüberprüfung aller Auflagen mit der erklärten Absicht, die kostentreibenden Auflagen deutlich zu reduzieren;

2. die Überprüfung und Überführung des heute zweigeteilten Direktzahlungssystems in ein einziges Konzept;

3. die Heraufsetzung der Eintrittsschwelle für den Erhalt von Direktzahlungen von heute 0,25 auf 0,50 oder 0,60 Standardarbeitskräfte (SAK).

Zu den Punkten 1 und 2 wird in der Antwort ausgeführt, dass diese Anliegen mit dem Revisionspaket "Agrarpolitik 2011" angegangen würden. Ich danke für die damit signalisierte Übereinstimmung meiner Anliegen mit den Absichten des Bundesrates in diesen beiden wichtigen Punkten.

Enttäuscht bin ich natürlich über die beantragte Ablehnung der Heraufsetzung der Mindesteintrittswerte an Arbeitskräften für den Erhalt von Direktzahlungen. Diese Ablehnung erfolgt recht summarisch. Gleichzeitig wird im Pressecommuniqué zur "Agrarpolitik 2011" in Aussicht gestellt, dass zumindest im Talgebiet für die Ausrichtung von Direktzahlungen eine Erhöhung des minimalen Arbeitsaufkommens geprüft werden soll. Ich möchte zuerst die Antwort von Bundesrat Deiss hören, bevor ich mich definitiv entschliesse, an der Motion festzuhalten oder allenfalls nach einem Rückzug mit einem offener formulierten Prüfungsantrag nachzustossen.

Ich gebe zu, dass ich in der Motion vielleicht einen Unterschied zwischen Berg- und Talgebiet hätte machen können oder müssen. Wenn ich gewusst hätte, dass ein Bundesrat in der Beantwortung einer Motion nur so wenig Spielraum hat, dass er, wie im vorliegenden Fall, aus formellen Gründen bloss Ja oder Nein sagen kann und also auch keinen Zwischenschritt zur gewollten Erhöhung der SAK-Werte machen darf, hätte ich dies sicher schon getan. Wie dem auch sei, befriedigt mich die Antwort selbstverständlich nicht. Sie steht meines Erachtens auch im Widerspruch zu vielen in den letzten Monaten zum Thema der unternehmerischen Dynamik gemachten Erklärungen und deckt sich auch nicht mit anderen Absichtserklärungen der bereits angesprochenen Pressemitteilung vom 2. Februar 2005 in Sachen Weiterentwicklung der Agrarpolitik.

Ich erkläre mich kurz: Um die Direktzahlungen zu erhalten, bedarf es unter anderem eines minimalen Arbeitsaufkommens auf dem Betrieb von 0,25 SAK. Pro SAK werden maximal um die 65 000 Franken ausgerichtet. Diese 0,25 SAK entsprechen je nach Betriebszweig einer Betriebsgrösse von drei bis acht Hektaren, wenn es sich um einen viehlosen Betrieb handelt. Die heute tiefen Eintrittsschwellen - und ich möchte das unterstreichen - führen zu einer Reduktion der Flächenmobilität zugunsten von professionell geführten Haupt- und Vollerwerbsbetrieben, die dank ihrer Grösse auch in Zukunft konkurrenzfähig produzieren können.

Ich weiss, dass die Ansichten darüber, wo agrarpolitisch gesehen die Daseinsberechtigung als Landwirt beginnt und wo sie endet, erheblich auseinander gehen. Was für die einen ein Hobby ist, kann für die anderen eine notwendige Erwerbstätigkeit darstellen. Es schlecken es aber keine Geiss und kein Schaf weg, dass die heutige Konzeption sehr stark strukturerhaltend wirkt. Gerade im Talgebiet besteht mit dem heutigen Direktzahlungssystem ein Anreiz, vor allem für die Bewirtschafter von Klein- und Kleinstbetrieben, ihren Betrieb möglichst lange selbst, in der Regel im Nebenerwerb, zu bewirtschaften. Dieses Land fehlt dann den Haupterwerbsbetrieben für die schrittweise Weiterentwicklung. Mit einem Eintrittswert von 0,5 SAK könnte man nach den Berechnungen die Betriebsgrössen der verbleibenden Betriebe im Mittel um etwa einen Hektar vergrössern - keine riesige Masszahl zugegeben, aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.

Der Vorschlag, den ich gemacht habe, ist ja nicht neu. Bereits vor vier Jahren haben wir einen solchen in der damaligen Beratenden Kommission Landwirtschaft diskutiert und wegen des heftigen Widerstandes gewisser Kantone und - sagen wir es - auch des damaligen Departementsvorstehers dann nicht weiterverfolgt. Gelöst war das Problem damit aber nicht, weshalb ich den Vorschlag ein zweites Mal aufgenommen habe und in meiner Formulierung sowohl den Unterschied zwischen Berg- und Talgebiet als auch den Zeitplan offen lassen wollte.

Schliesslich sei angefügt, dass der Vorschlag gerade auch in die Richtung dessen geht, was vor Monatsfrist in der Pressemitteilung zur "Agrarpolitik 2011" zu lesen war, nämlich dass die künftigen Herausforderungen der Landwirtschaft offensiv angegangen werden sollen und die Strategie für die "Agrarpolitik 2011" kohärent zur Wachstumspolitik sein müsse. Unter den präsentierten fünf Handlungsachsen wurde ausgeführt, "den Strukturwandel, namentlich durch eine Lockerung des Boden- und Pachtrechtes, erleichtern" zu wollen.

Ich lese in Ihrem Papier, Herr Bundesrat, dass erstens der öffentlich-rechtliche Schutz im bäuerlichen Bodenrecht und im landwirtschaftlichen Pachtrecht neu erst greifen soll, wenn der Hof als Betriebseinheit mindestens 1,5 Arbeitskräfte zu beschäftigen vermag. Zweitens steht dort, dass die Preisbegrenzung im Bodenrecht und die Pachtzinskontrolle für einzelne Grundstücke im Pachtrecht abzuschaffen seien, um die Wachstumsmöglichkeiten der verbleibenden Betriebe zu erhöhen. Dies steht nach meiner Auslegung, nach meinem Empfinden, im Widerspruch zur Antwort, die uns vorliegt. Ich weiss, dass die Kantone von einer Erhöhung der SAK-Werte unterschiedlich betroffen sind. Man hat mir in den letzten Tagen und Wochen denn auch genug gesagt, dass eine Annahme dieser Motion der Idee einer [PAGE 275] dezentralen Besiedelung des Landes zuwiderlaufe und Arbeitsplätze, gerade in Randregionen und Berggebieten, zerstöre.

Ich habe Verständnis für diese Überlegungen und Ängste; wir sind in unserem Kanton auch betroffen. Das alles hat aber nichts mehr mit Landwirtschaftspolitik, sondern vor allem mit Regionalpolitik zu tun. Die auf diese Weise ausbezahlten finanziellen Hilfen gehören nach meiner Lesart nicht ins Landwirtschaftsbudget, sondern in jenes der Berggebietsförderung.

Auch bei einer Ablehnung der Motion wäre das Thema nicht vom Tisch. Wir dürfen nicht noch einmal den gleichen Fehler wie vor zehn, fünfzehn Jahren machen. Obwohl man es damals wusste, investierte man viel Geld in den Erhalt von kleinstrukturierten Betrieben; damals waren es Dorfkäsereien, die heute an vielen Orten bereits wieder geschlossen werden müssen. Die heutige finanzielle Situation des Bundes erlaubt es uns nicht mehr, ein weiteres Mal unbequemen Entscheiden aus dem Weg zu gehen, um alsdann von der wirtschaftlichen Realität des Alltages eingeholt zu werden.

Ich bin überzeugt, dass nur eine professionell geführte Landwirtschaft mit genügend grossen Betrieben in Zukunft eine Chance haben wird, und warte nun sehr gespannt auf die Erklärungen unseres Bundesrates.