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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2005-03-16

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-16

Wortprotokoll

Hier handelt es sich um die Verlängerung eines Bundesbeschlusses. Das Parlament hat im Jahre 2004 das Transplantationsgesetz verabschiedet. Die Verwaltung ist daran, das entsprechende Verordnungsrecht auszuarbeiten und die notwendigen Instrumente zur Umsetzung zu schaffen. Das Transplantationsgesetz soll in Kraft gesetzt werden, wenn mit den Partnern die entsprechenden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen worden sind. Weil der geltende Bundesbeschluss über die Kontrolle von Transplantaten ausläuft, brauchen wir eine Verlängerung. Um kein legislatorisches Vakuum zu haben, soll der Bundesbeschluss gemäss Bundesrat bis maximal Ende 2010 verlängert werden.

Die Kommission hat sich im Grundsatz der Meinung des Bundesrates angeschlossen. Sie ist aber der Meinung, dass das Gesetz früher in Kraft gesetzt werden sollte, weil die betroffenen Organisationen darauf drängen, dass es möglichst rasch umgesetzt wird. Sie ist sich dabei sehr wohl bewusst, dass es beim Transplantationsgesetz nicht einfach um ein neues Gesetz oder die Revision eines bestehenden Gesetzes geht, sondern um die Übernahme einer bisher nicht geregelten Materie sowie um einen Transfer von bisher kantonalen Aufgaben an den Bund. Sie ist sich auch bewusst, dass dieser Aufgabentransfer sehr anspruchsvoll ist und sehr viel fordert. Trotzdem ist sie der Meinung, dass die Übergangsphase auch Rechtsunsicherheit schafft und deshalb möglichst kurz gehalten werden sollte. Sie sehen auf der Fahne, dass Ihnen Ihre Kommission beantragt, die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses nur bis zum 31. Dezember 2007 zu verlängern. Sie tut dies im Gegensatz zum Bundesrat, der den Bundesbeschluss bis zum 31. Dezember 2010 verlängern möchte.

Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Kommission, dem Antrag auf diese verkürzte Dauer zuzustimmen.