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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2005-03-16

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-16

Wortprotokoll

Ich wende mich insbesondere gegen das von Herrn Marty vorgebrachte Argument, wir seien kein Rechtsstaat, wenn wir hier der Mehrheit folgten. Ich gehe davon aus, dass wir heute ein Rechtsstaat sind, Herr Kollege Marty. Das heute geltende Anag sieht in Artikel 4 vor, dass die Behörde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Verträge mit dem Ausland nach freiem Ermessen über die Bewilligung der Niederlassung verfügt - nach freiem Ermessen. In der Botschaft wird dann exemplifiziert, was das heisst. Es wird darauf hingewiesen, dass heute alle Angehörigen von Mitgliedstaaten der EU oder der Efta sowie der USA nach einem rechtmässigen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren aufgrund von Niederlassungsvereinbarungen und Gegenrechtserwägungen die Niederlassungsbewilligung erhalten. In den übrigen Fällen wird die Niederlassungsbewilligung regelmässig nach zehn Jahren erteilt, wenn keine öffentlichen Interessen dagegenstehen.

Die Zahlen sehen so aus, dass 90 Prozent dieser Personen die Niederlassung tatsächlich erhalten. Aber die Niederlassung ist auf unbestimmte Zeit gültig, sie ist endgültig. Hier soll meines Erachtens doch eine Prüfung nochmals ergeben können, ob man tatsächlich im Einzelfall die Niederlassungsbewilligung erteilen will oder nicht. Ein reiner Automatismus ist, Herr Studer, auch im Bürgerrecht bis heute nicht der Fall.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zuzustimmen, welche nichts Rechtswidriges tut, welche durchaus rechtsstaatlich [PAGE 303] argumentiert und welche im Bereich einer auf Endgültigkeit ausgelegten Bewilligung doch noch eine Sicherheit vorsieht.

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