Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2000-06-06
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-06
Wortprotokoll
Der Bundesrat zwingt mich mit dem Antrag auf Umwandlung in ein Postulat, der Motion etwas mehr Relief zu geben. Ich gehöre auch zu denen, die erst zu später Stunde gestern Abend mit den Antworten bedient worden sind, deshalb muss ich das ein wenig spontan tun.
Eine Bemerkung zum Formalen: In diesem Papier wird überall von "Frage" gesprochen. Das ist natürlich nicht richtig. Ich habe keine Interpellation eingereicht, welche Fragen beinhaltet, die sich an den Bundesrat richten. Eine Motion hat im Ständerat klar zum Inhalt, den Bundesrat aufzufordern, gesetzgeberisch tätig zu werden. Daher sind das jeweils Themen oder Punkte und nicht Fragen.
Schon dem entnehme ich, dass hier offenbar ein gewisses Missverständnis zwischen der Verwaltung und dem, was am 16. März 2000 mit 18 Mitunterzeichnenden eingereicht worden ist, vorliegt.
Zum Inhalt: Ich kan mich kurz fassen. Ich bin mit dem Inhalt der Antwort des Bundesrates weitgehend zufrieden. Ich denke, dass es sachlich, in der Art, wie man diese Probleme [PAGE 271] angehen möchte, keine Auffassungsdifferenzen gibt. Besonders gefreut hat es mich zu vernehmen, dass im Bundesamt für Flüchtlinge offenbar mit Projekten gearbeitet wird: das Projekt "Pronto" und das Projekt "Tutto".
Ich habe davon zum ersten Mal gehört, aber ich nehme mit Befriedigung zur Kenntnis, dass in diesen Bereichen gearbeitet wird. Denn wir haben in den Grundlinien ein ausserordentlich fortschrittliches, humanes Asylrecht. Ein Recht, das täglich tausendfach zur Anwendung kommt. Da zeigt sich, dass gewisse Mängel und Lücken vorhanden sind, und offenbar werden diese vonseiten des Bundesrates etwa ähnlich gesehen.
In drei Bereichen, welche der Bundesrat in seiner Antwort anschneidet, sind bereits Hinweise auf sich in Gang befindliche Gesetzgebungsverfahren zu finden.
In Punkt 3 geht es um die Frage der Wegweisungsentscheidung in Drittstaaten, also um die so genannte Drittstaatenregelung. Da schreiben Sie, Frau Bundesrätin: "Die heutige Regelung wird deshalb im Rahmen der nächsten Asylgesetzrevision anzupassen sein." Das ist genau der Inhalt einer Motion: die Aufforderung, ein bestehendes oder erkanntes Problem gesetzgeberisch zu lösen. Ich verstehe nicht, warum man hier nicht die Konsequenzen zieht und sagt: Jawohl, wenn das Problem besteht, dann lassen wir die Motion als Motion stehen.
In Punkt 7 geht es um die Frage der Rechtsgrundlage für medizinische Abklärungen. Sie schreiben wörtlich: "Jedoch ist ein Bundesgesetz über genetische Untersuchungen in Vorbereitung. Zurzeit wird der Vorentwurf im Lichte der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens überarbeitet ...."
Das ist genau ein Anliegen für eine Motion. Es ist offenbar bereits ein gesetzgeberischer Prozess im Gang, und ich verstehe nicht, weshalb das Departement hier nicht Hand bieten möchte.
Der dritte und letzte Punkt - das ist für mich der wichtigste - ist Punkt 8 auf Seite 5, die Frage von Rekursmöglichkeiten und Wiedererwägungsgesuchen.
Unser Asylverfahren ist gesetzestechnisch auf echte Flüchtlinge im völkerrechtlichen Sinne zugeschnitten, aber 90 von 100 sind das eben nicht. Das ganze Verfahren muss jeweils auf diese ganzen 100 Prozent angewendet werden, damit am Ende dann 10 Prozent völkerrechtlich anerkannte Flüchtlinge herauskommen.
Da gibt es gewisse Möglichkeiten zur Straffung, und das schreiben Sie in Punkt 8, wo Sie sagen: "Der Motionär unterbreitet dem Bundesrat verschiedene konkrete Vorschläge zur Straffung des Verfahrens. Es ist absehbar, dass im Verlaufe dieses Jahres verschiedene Vorschläge, welche in dieselbe Richtung zielen wie die Vorschläge des Motionärs, konkretisiert werden und zu einem Teilrevisionspaket geschnürt werden können." Auch das ist genau der Inhalt einer Motion, nämlich die Aufforderung, gesetzgeberisch tätig zu werden.
Frau Bundesrätin Metzler, ich stelle folgenden Antrag: Die Punkte 3, 7 und 8 werden als Motion überwiesen, damit das Relief, wo Sie schon tätig sind, klar wird. Die anderen Punkte wären dann als Postulat zu überweisen.