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Kuprecht Alex · Ständerat · 2005-03-16

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-16

Wortprotokoll

Für die Zahlung von Unterhaltsbeiträgen oder eben Alimenten sind diejenigen verantwortlich, die gemäss einer vertraglichen oder gerichtlichen Abmachung dazu verpflichtet worden sind. Es geht also um die Wahrnehmung der Eigenverantwortung zur Entrichtung einer Leistung. Ohne jetzt eine Schuldzuweisung an eine Partei vornehmen zu wollen: Dies hat man zu einem erheblichen Mass auch selbst verursacht, oder man hat dazu beigetragen. In der Tat, die vielfach gerichtlich festgelegte Höhe einer Unterhaltsleistung erreicht nicht selten ein Ausmass, das sowohl die Empfänger als auch die Zahler an den Rand der Existenzfähigkeit führt. Anwälte und Gerichte sind oft nicht unschuldig an diesen Situationen. Die finanzielle Unfähigkeit oder die Nichtwahrnehmung der verfügten oder abgemachten Zahlungsverpflichtungen führt deshalb oft dazu, dass meistens Frauen mit Kindern existenziell gefährdet sind.

Die für solche Fälle vorhandenen Auffangnetze in Form der Bevorschussung dieser Alimente sind gesetzlich in kantonalen Erlassen geregelt. Diese kantonalen Regelungen haben sich meines Erachtens in der Vergangenheit bewährt. Die Zuständigkeit ist getreu dem Prinzip der Subsidiarität den Kantonen bzw. den Gemeinden zugeordnet. Die Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge ist also dort angesiedelt, wo üblicherweise Fürsorge- und Sozialhilfeleistungen zur Sicherung einer Existenz erbracht werden, also am richtigen Ort in unserem Gemeinwesen. Das Gleiche gilt auch für die Wiederbeschaffung bzw. für den Einzug der im Voraus geleisteten Unterhaltsbeiträge.

Die Motion verlangt nun eine Harmonisierung der Alimentenbevorschussung. Sie verlangt also ein Eingreifen in die formelle und wahrscheinlich auch materielle Abwicklung eines Systems, das so schlecht nicht funktioniert hat. Diese Absicht ist ein Eingriff in die Autonomie der Kantone und Gemeinden durch den Bund und kaum im Interesse der direkt betroffenen Vollzugsorgane. Sollten die Kantone wider mein Erwarten selber Harmonisierungsbedarf haben, so ist es nach meiner Überzeugung Aufgabe und Sache der Kantone, auf Stufe der Sozialdirektorenkonferenz Lösungen zu suchen und dafür besorgt zu sein, dass Verbesserungen herbeigeführt werden.

Ich erachte es als nicht notwendig, dass der Bund hier eingreift, und bitte Sie daher, die vorliegende Motion abzulehnen.