Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2005-03-16
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-16
Wortprotokoll
Die Petition 02.2028 fordert, dass es für jedes Kind in einer Einelternfamilie eine Ergänzung zum Grundeinkommen gibt, wenn der Lebensunterhalt von einem Elternteil nicht oder nicht genügend bestritten werden kann, und dass die Alimentenbevorschussung und das Alimenteninkasso auf Bundesebene durchgeführt werden sollen.
Der Nationalrat vertritt die Meinung, es sei nicht von der Hand zu weisen, dass Alleinerziehende zu dem Teil unserer Gesellschaft gehörten, der am schnellsten von der Armutsfalle erfasst werde. Eine Subkommission der SGK des Nationalrates hat sich dieses Problems angenommen und einen Vorschlag formuliert, wie dieser Armutsfalle begegnet werden kann. Der Vorschlag ist in der Vernehmlassung. Deshalb vertrat der Nationalrat die Meinung, dass dieser Teil der Petition als erledigt abgeschrieben werden kann. Die Differenzen in der Handhabung des Alimentenwesens wurden vom Nationalrat in einer Motion aufgenommen, der Motion 03.3586. Die Motion verlangt Vorschläge seitens des Bundesrates zur Harmonisierung der Gesetzgebung betreffend Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso. Gleichzeitig hat der Nationalrat beschlossen, der Petition Folge zu geben und sie als erfüllt abzuschreiben.
Ihre SGK konnte sich diesem Vorgehen mehrheitlich nicht anschliessen. Sie beantragt Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen, von der Petition lediglich Kenntnis zu nehmen und die Motion 03.3586 der SGK-NR abzulehnen. Was sind die Gründe?
Die Petition fordert widersprüchliche Dinge; zum einen ein der Waisenrente entsprechendes existenzsicherndes Grundeinkommen. Eine Waisenrente ist aber nie existenzsichernd. Zum Zweiten fordert die Petition für jede Einelternfamilie eine Ergänzung zum Grundeinkommen, wenn der Lebensunterhalt von einem Elternteil nicht oder nicht genügend bestritten werden kann. Das käme einer neuen Sozialversicherung gleich. Gleichzeitig würden damit Ungleichheiten zwischen einer Einelternfamilie und einer klassischen Familie geschaffen. Punkt eins der Petition nehmen wir also nur zur Kenntnis.
Punkt zwei der Petition, Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso auf Bundesebene: Hier beantragt der Nationalrat, es seien Vorschläge zur Harmonisierung auszuarbeiten.
Die Einführung einer einheitlichen Regelung der Alimentenbevorschussung auf Bundesebene wurde bereits im Rahmen der Revision des Scheidungsrechtes diskutiert. Damals kamen die Räte zum Schluss, dass die Alimentenbevorschussung mangels Verfassungsgrundlage nicht bundesrechtlich geregelt werden könne; die Aufgabe sei dem öffentlichen Fürsorgerecht vorbehalten, das in kantonale Zuständigkeit falle. Die Unterschiede der Alimentenbevorschussung sind zugegebenermassen relativ hoch, doch rühren sie nicht zur Hauptsache von der Alimentenbevorschussung an sich her, sondern setzen sich aus Mietabzügen, Kosten für Kinderkrippen, Krankenkassenprämien usw. zusammen. Es könne, mit anderen Worten - so die Mehrheit der Kommission -, nicht angehen, dass in der Sozialpolitik immer wieder einzelne Elemente herausgegriffen und harmonisiert würden. Würde eine Harmonisierung für notwendig erachtet, so müssten die Kantone aktiv werden. Im Bereich der Sozialhilfe sei von den Kantonen eine einheitliche Regelung gefunden worden, deshalb sei nicht einzusehen, weshalb in der Alimentenbevorschussung seitens der Kantone keine einheitliche Lösung gefunden werden könne.
Im Bereich des Alimenteninkassos sind durch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unterhaltspflichtigen und die gerichtlich festgelegten Alimente klare Grenzen gesetzt. Wo möglich, erfolgt dort eine Harmonisierung bereits unter den Kantonen. Das läuft über die SDK und die Skos. Eine Harmonisierung auf Bundesebene erübrigt sich aus den dargelegten Gründen.
Die Motion des Nationalrates ist deshalb aus der Sicht der Mehrheit der Kommission abzulehnen.