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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-17

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Wir haben hier einen korrigierten Minderheitsantrag Brunner Christiane. Ich möchte Ihnen beantragen, dem Mehrheitsantrag der SPK zu folgen, weil Artikel 43 ja bereits entsprechend geändert wurde.

Das Rechtsmissbrauchsverbot ergibt sich aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht und aus den Grundsätzen des Völkerrechtes. Artikel 50 wurde deklaratorisch eingefügt, weil im Bereich des Familiennachzuges leider sehr oft Rechtsmissbräuche vorkommen. Auch bei Pflegekindern ist ein Rechtsmissbrauch möglich, gerade im Einverständnis mit einem älteren Pflegekind, das so die Zulassungsvorschriften der Schweiz umgehen will. Zudem können hier auch die Widerrufsgründe von Artikel 61 vorliegen. Daher kann in Artikel 50 der Verweis auf Artikel 47 nicht gestrichen werden, denn der Grundsatz des Rechtsmissbrauchsverbotes gilt selbstverständlich auch bezüglich des Aufenthaltsrechtes von Pflegekindern. Artikel 47 entspricht dem heutigen Artikel 7a Anag. Die ausdrückliche Erwähnung von Artikel 47 in Artikel 50 ist keineswegs eine Verschlechterung gegenüber der heutigen Rechtslage. Bei minderjährigen Kindern wird selbstverständlich das Kindeswohl berücksichtigt.

Daher beantrage ich Ihnen, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, wie Sie dies in Artikel 43 ja auch bereits beschlossen haben.