Briner Peter · Ständerat · 2005-03-17
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17
Wortprotokoll
Die Asylpolitik ist in unserem Land ein Bereich, in dem bisher zwischen Wollen und Können, zwischen Versprechungen und Taten keine Kongruenz bestand. Immer wieder, jedenfalls vor jeder asylrelevanten Abstimmung, versuchte man dem Volk zu suggerieren, man würde das Problem des Missbrauchs mit den jeweilig letzten paar Anpassungen in den Griff bekommen.
Die Realität, das müssen wir uns eingestehen, ist eine andere. Die Schweizer Bevölkerung, aber auch die wirklich schutzbedürftigen Menschen unter uns, denen der Missbrauch des Asyls durch die andern zu Unrecht auch zum Stigma gereicht, erwarten von uns Lösungen, nicht Pflästerli. Andernfalls müsste man in diesem Bereich von Politversagen sprechen.
Mit der Zustimmung zur Assoziation zum Schengen/Dublin-Abkommen haben wir die Gelegenheit, das Problem rein mengenmässig zu lindern, indem Gesuchsteller mit Zweit- und Mehrfachgesuchen ins Land ihres ersten Gesuches verwiesen werden. Dies mag bei uns zu einer Reduktion um bis zu 20 Prozent führen. Die Erfahrungen der bisherigen Dublin-Staaten weisen seit der Einführung von Eurodac im Jahr 2003 auf entsprechend gute Werte hin.
Dies dispensiert uns jedoch nicht von einer qualitativ verbesserten Ausgestaltung unserer nationalen Asylgesetzgebung. Mit dieser Teilrevision wollen wir dem Rechnung tragen. Es geht dabei meines Erachtens nicht um eine eigentliche Verschärfung des Gesetzes. Am Tatbestand Asyl erfolgt keine Änderung. Hingegen soll der Vollzug so gestaltet werden, dass keine Fehlanreize entstehen, die zu Missbräuchen führen. Für den Vollzug braucht es klare und einheitliche Regelungen, die durchführbar sind und auch wirklich vollzogen und umgesetzt werden können. Gesetze, deren Umsetzung nach Gutdünken oder Beliebigkeit erfolgt, sind, und das nicht nur in diesem Bereich, rechtsstaatlich fragwürdig.
Ich zähle mich in diesem Dossier nicht zu den Hardlinern. In der Kommission haben wir die Beratungen mit grosser Ernsthaftigkeit durchgeführt. Neben den Anhörungen der involvierten Kreise und dem Beizug professoraler Gutachten haben wir von den Praktikern an der Front des Vollzuges viel lernen können. Es stand für mich dabei im Vordergrund, dass alles, was wir hier beschliessen, verfassungs- und EMRK-konform sein muss. Daran bestand in der Kommission auch kein Zweifel.
Wir haben eine humanitäre Tradition; diese ist für mich unumstösslich. Menschen, die an Leib und Leben verfolgt sind, die politisch verfolgt werden, psychischem Druck, etwa durch Folter, ausgesetzt sind, geniessen den Schutz unseres Asylgesetzes. Auch spezifische Frauenfluchtgründe gehören dazu. Wichtig ist, dass diese Gründe gelten. Ich bin überzeugt, dass die grosse Mehrheit unserer Bevölkerung das auch so sieht. Bischof Ivo Fürer hat in einem Interview kürzlich sinngemäss gesagt, in der Asylpolitik seien für ihn Verantwortung und Moralvorstellungen wegleitend. Das stimmt - auch für mich. Aber wir dürfen der Politik oder den gesetzgebenden Behörden doch nicht unterstellen, dass diese Kriterien nicht auch für sie gelten! Verantwortung und Gewissen stehen auch bei uns am Anfang jeder Gesetzgebung. Weshalb sage ich das? Ich bin sehr betroffen von der Flut von Zuschriften und Aufrufen, die uns im Vorfeld dieser Ratsdebatte erreicht hat. Dazu gehören kirchliche Kreise, die ich als Autoritäten betrachte. Auch das UNHCR, renommierte Juristen und die Schweizerische Flüchtlingshilfe haben sich gemeldet; sie alle bedrängen uns mit Aussagen über einzelne Revisionspunkte, die nicht rechtsstaatlich seien. Das wiegt schwer und geht auch ans Gewissen - wenn sie Recht hätten.
Deshalb bitte ich Sie, Herr Bundesrat Blocher, hier in diesem Rat zu erklären, dass diese Gesetzesrevision rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, weder verfassungs- noch völkerrechtswidrig ist und weder der EMRK noch der Genfer Flüchtlingskonvention widerspricht.
Unter diesen Voraussetzungen bin ich für Eintreten auf diese Vorlage.