Fetz Anita · Ständerat · 2005-03-17
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-17
Wortprotokoll
Bei der Beurteilung der vorliegenden Teilrevision des Asylgesetzes ist für mich entscheidend, dass wir eine Balance einhalten: die Balance zwischen der Einhaltung des Völkerrechtes, der Menschenrechte und unserer Verfassung einerseits und der Bekämpfung von Missbräuchen des Asylrechtes andererseits. Das finde ich richtig, und ich werde die entsprechenden Artikel auch unterstützen. Aus meiner Sicht ist aber bei der Gesamtbeurteilung der Vorlage, wie sie jetzt aus der Kommission kommt, die Balance viel zu stark aus dem Lot geraten. Die Vorlage beschäftigt sich viel zu stark mit den Missbräuchen und achtet zu wenig auf die Menschenrechte. Deshalb werde ich die Rückweisung unterstützen. Ich möchte Ihnen anhand von vier zentralen Themen aufzeigen, warum für mich diese Balance nicht mehr stimmt:
Der erste Punkt betrifft die humanitäre Aufnahme: Der Nationalrat hat in einem breiten Konsens der Verankerung der humanitären Aufnahme zugestimmt. Ein Ersatz der humanitären Aufnahme durch eine vorläufige Aufnahme bedeutet vom Konzept her, dass z. B. die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem asyl- in den ausländerrechtlichen Bereich verschoben wird. Dies widerspricht aber einem breiten Flüchtlingsverständnis, wonach gemäss Praxis in praktisch allen europäischen Ländern auch nichtstaatliche Verfolgung als Asylgrund anerkannt wird. In der Praxis wird diese Verschärfung der humanitären Aufnahme - oder eben diese Negierung - dazu beitragen, dass vor allem Frauen und Kinder, die Leidtragende von Bürgerkriegen sind, nicht verschont werden.
Beim zweiten Punkt, bei dem ich finde, die Balance sei aus dem Lot geraten, geht es um die Ausdehnung des Fürsorgestopps auf alle Asylbewerber: Ich kann mich hier auf ein Zitat des Briefes der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren beschränken, die uns zu diesem Fürsorgestopp angeschrieben haben: "Die den Kantonen und Kommunen im Vergleich zum Vorschlag vor der Konsultation entgegenkommende Lösung wurde nun durch die SGK des Ständerates aus der Vorlage gekippt. Für uns ist es völlig unverständlich, dass eine Kommission ausgerechnet jenes Rates, der doch grundsätzlich die Kantonsinteressen vertreten sollte, eine Vorlage des Bundesrates zuungunsten der Kantone dermassen verschlechtert."
Das Gleiche gilt für den dritten Punkt, den ich anführen möchte: Die Kantone monieren nämlich auch die Einschränkung der Nothilfe. Trotz der vorherigen Ausführungen von Kollege Büttiker steht gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung nach wie vor fest, dass jeder Mensch in einer Notlage ein Anrecht auf Hilfe hat, die ihm ein menschenwürdiges Leben erlaubt. Nothilfe kann in diesem Sinne nicht gekürzt oder verweigert werden, ohne dass die verfassungsmässigen Grundrechte verletzt werden. Da scheint mir ganz klar zu sein - dazu brauche ich keinen Verfassungsrechtler -, dass die Verfassung mindestens geritzt wird. [PAGE 332]
Was heisst das nun in der Praxis? In der Praxis heisst das nichts anderes, als dass wir das Abdriften dieser Menschen in die Kriminalität fördern! Das ist nämlich das Resultat dieser Einschränkung der Nothilfe. Dabei wäre es weit effizienter, Asylbewerber dazu zu verpflichten zu arbeiten. Es würde auch dem Gedanken der Integration mehr entgegenkommen und manches Problem im Verhältnis zwischen Bevölkerung und Asylbewerbern entschärfen.
Der letzte Punkt, bei dem ich finde, die Balance sei ganz entscheidend aus dem Lot geraten, betrifft den Nichteintretensentscheid bei Papierlosigkeit: Nur rund 20 Prozent der Asylsuchenden weisen bei ihrer Gesuchstellung gültige Papiere vor. Es ist eben nicht so, dass alle ihre Papiere "versenken", verbrennen oder was auch immer. Es ist einfach so, dass es auf der Welt viele Länder gibt, in denen geordnete administrative Verfahren, wie wir sie in der Schweiz gewohnt sind, nicht üblich sind oder infolge von Kriegen nicht mehr funktionieren. Unser Asylrecht darf aber nicht so ausgestaltet werden, dass tatsächlich Verfolgte, wenn sie keine Papiere vorweisen können, vom Verfahren ausgeschlossen werden. Einverstanden bin ich mit der Schaffung von Anreizen zur freiwilligen Papierabgabe; die Schaffung solcher Systeme begrüsse ich ausdrücklich. Aber es muss gesichert bleiben: Gerade wer verfolgt wird, kann nicht innert 48 Stunden nach der Gesuchstellung Reisepapiere vorlegen! Das entbehrt jeglichen Praxisbezuges und ist nicht erfüllbar.
Alles in allem stelle ich fest, dass es noch weitere Artikel gibt, bei denen die Balance zwischen Rechtsstaatlichkeit und Missbrauchsbekämpfung - einseitig zulasten von Völkerrecht und Menschenrechten - ganz stark aus dem Lot gerät. Deshalb bin ich für die Rückweisung.
Zum Schluss noch ein Gedanke zur Beurteilung der Artikel: Ja, es ist eine Illusion zu meinen, man könne alle Menschen in unser Land aufnehmen. Das können wir nicht tun. Es ist aber eine genauso grosse Illusion zu meinen, dass wir in Zeiten der Globalisierung, der internationalen Mobilität, der Kriege, der Armut keine Asylbewerber mehr haben werden. Das ist der Preis einer modernen, mobilen Gesellschaft, die es nicht schafft, Gerechtigkeit auf der Welt so weit zu verbreiten, dass es keine Armut mehr gibt. Daran leiden wir.
Ich meine, wir sollten die Balance zwischen Rechtsstaatlichkeit und Missbrauchsgesetzgebung wahren und bei den entsprechenden Artikeln die asylfreundlicheren Versionen unterstützen.