David Eugen · Ständerat · 2005-03-17
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-17
Wortprotokoll
Tatsächlich wird hier mit diesem neugeschaffenen Werk der Kommission ein Hafttatbestand gesetzt, von dem an sich mehrere Zehntausend Personen in diesem Land betroffen sein können und auch betroffen sind. Daher ist es sicher begründet, dass wir uns diesen Hafttatbestand genauer ansehen. Ich hätte einige Fragen an die Kommission, die man mir vielleicht beantworten kann.
Es steht in dieser Bestimmung, in Haft gesetzt werde jemand, wenn aufgrund seines persönlichen Verhaltens die Wegweisung nicht vollzogen werden könne. Ich bitte die Kommission, diesen Haftgrund jetzt sehr konkret zu umschreiben. Was sind das für Verhaltensweisen? Was sind das für konkrete Verhaltensweisen, die man hier im Auge hat, die dann diese Massnahme rechtfertigen? Das ist auch deswegen wichtig, weil Sie mit Recht gesagt haben, Frau Kommissionssprecherin, wir hätten ja die richterliche Überprüfung. Wenn der Richter das überprüfen soll, muss er wissen, was er überhaupt überprüfen soll. Wenn Sie einen Hafttatbestand setzen, den man überhaupt nicht überprüfen kann, dann nützt die richterliche Überprüfung natürlich gar nichts. Also, ich denke, bei Hafttatbeständen muss man schon eine hinreichende Präzision haben, damit man sagen kann, was jetzt die Haft rechtfertigt. Daher besteht hier von mir aus gesehen ziemlicher Erklärungsbedarf.
Zweitens ist es eine Kann-Vorschrift. Das ist neben dem, was ich jetzt eben versucht habe auszuführen, ein weiteres Risiko. Wenn Sie im Haftrecht Kann-Vorschriften machen, dann eröffnen Sie der Willkür Tür und Tor, das ist ganz klar. Die Behörden können nachher sagen oder fragen: Ja, setz ich dich in Haft, oder setz ich dich nicht in Haft? Solche Lösungen dienen natürlich dann auch dazu, Leute zu zwingen, Dinge zu tun, die sie eigentlich nicht tun wollen.
Jetzt können wir einmal unsere "Strafrechtssonde" ansetzen, schauen, ob das in unserem Strafrecht zulässig ist. Das ist nicht zulässig. Wir haben sogar die Aussageverweigerung; wir kennen das Recht, die Aussage zu verweigern. Der Angeschuldigte muss sich weder selbst beschuldigen, noch muss er eine Aussage machen. Das gehört zum Grundbestand unseres Strafrechtes. Hier will man - ich gehe jetzt davon aus - jemanden, der entweder eine Aussage nicht macht oder eine Erklärung nicht abgibt, für zwei Jahre in Haft setzen.
Ich denke, das ist nicht genügend überlegt, was Sie hier ins Gesetz schreiben wollen. Das ist nicht hinreichend überlegt. Herr Bundesrat Blocher konnte den Bundesrat mit seiner Argumentation nicht überzeugen. Der Bundesrat hatte wahrscheinlich wesentlich mehr Zeit nachzudenken, und im Bundesrat sitzen ja bekanntlich auch die intelligentesten Leute, die die Schweiz hat. Also, denke ich, muss uns das eine Mahnung sein, denn der Bundesrat hat hier bei dieser Vorlage vieles geschluckt. Hier hat er aber Halt gesagt, und das mit Recht. Wenn wir Haftgründe setzen, müssen wir sehr aufpassen, was wir machen.
Ich finde es nicht gut, wenn wir das vom Verfahren her - wie es Kollege Marty gesagt hat - in so einem Schnellzugstempo mit derartigen Tatbeständen umsetzen. Die Vorsicht gebietet uns, dieses Projekt so nicht zu übernehmen. Wenn der Bundesrat damit kommen will, so soll er bitte eine ordnungsgemässe Vorlage machen, soll das genau prüfen und auch beim Bundesrat eine Mehrheit für die neue Haftregelung einholen, die er hier einführen will.