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preparatory:AB 54186

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier keine Konfusion zu machen. Herr David, ich sage es nochmals: Nennen Sie mir einen einzigen Fall in der Schweiz, wo ein Asylsuchender mit einem Nichteintretensentscheid von einem Kanton keine Nothilfe erhalten hat. Wir kennen keinen, obwohl wir allen, auch all diesen Hilfsorganisationen, geschrieben und sie gebeten haben, uns zu sagen, in welchem Kanton die Asylsuchenden das nicht bekommen haben. Ich bitte Sie, auch fair zu sein mit denjenigen Leuten, die in den Kantonen ihre Arbeit machen. Aber wenn Sie solche Fälle kennen, können Sie es uns sagen, dann werden wir zu diesem Kanton gehen.

Sie haben gesagt, Sie seien auch dafür, dass man Anreize abschafft, damit die Leute nicht lange hier sind. Es ist eine Tatsache, die Sozialhilfen sind ein grosser Anreiz, um hier zu bleiben; wir können es nicht ändern. Ich streiche niemandem gern eine Sozialhilfe, überhaupt keine Hilfe. Aber Sie, Herr David, und ich sind aufgerufen, dieses Problem zu lösen und nicht zu sagen, was irgendwie theoretisch ist. Wir haben 15 000 solche Leute - und die Antwort, man solle sie anders ausschaffen, ausschaffen mit Polizei und Flugzeugen; ich bitte Sie, einmal die Verhältnismässigkeit zu sehen! Leute, die illegal hier sind, lassen wir ja nicht verhungern, sie haben ja die Nothilfe. Aber es ist falsch, ihnen eine Sozialhilfe zu gewähren, sodass sie jahrelang da sind, obwohl sie illegal da sind. Es sind alles Leute, die nicht verfolgt sind, die heimkehren können, die die Papiere haben, um heimzukehren - denn die Länder geben ihnen im speziellen Fall Papiere -, die ein Billett haben, um heimzugehen, die gratis auf [PAGE 358] den Flughafen kommen. Aber sie kehren nicht nach Hause zurück, weil sie mit der Sozialhilfe hier leben können. Der Staat muss sich fragen, ob er diese Illegalität dulden will oder nicht.

Es ist auch nicht einzusehen, warum diejenigen, die einen Nichteintretensentscheid haben, ganz anders behandelt werden als andere Ausländer, die auch illegal da sind. Wissen Sie, warum die Kantone sie unverzüglich so behandeln, dass sie heimgehen? Weil sie es sonst selbst bezahlen müssen. Das ist die Schwierigkeit im Asylbereich: Wir haben eine geteilte Verantwortung. Wir bezahlen, darum sind die Sozialdirektoren der Kantone nicht unglücklich über diese Lösung, weil der Bund es ja bezahlt. Müssten sie es selbst bezahlen, würden sie unverzüglich eine andere Regelung treffen.

Jetzt muss ich Ihnen aber sagen, die kantonalen Regierungen, die Sozialdirektoren, sind gespalten. Sie haben es uns schon beim Sozialhilfestopp für Nichteintretensentscheide gesagt, auch der Städteverband, das sollten wir nicht machen. Darum haben wir beim Monitoring genau die Bedenken geprüft. Die Erfahrungen sind ausserordentlich positiv. Es sind neun Monate, da haben Sie Recht, aber wieso soll es in den nächsten Monaten anders sein als in diesen neun Monaten? Wir haben das Problem, dass jetzt langsam die grossen Städte die Nothilfe verrechtlichen, Strukturen aufbauen, in gebauten Unterkünften einen Apparat aufziehen und - damit der Aufwand klein ist - die Nothilfe nicht mehr jeden Tag unter genauer Abklärung gewähren, sondern für eine Woche oder zwei Wochen. So werden sie bald wieder beim alten System sein.

Zur Behauptung, man erhöhe die Zahl der Illegalen: Die Erfahrung zeigt das Gegenteil; nach neun Monaten müssen wir sagen, dass so nach sechs Monaten ungefähr 80 Prozent der Nichteintretensfälle nicht mehr hier sind. Vorher wussten wir von etwa 50 Prozent der Leute, dass sie nicht mehr hier waren. Der Anteil ist jetzt also wesentlich grösser. Das zeigt, dass es etwas damit zu tun hat. Wir können nicht genau sagen, was mit den anderen 20 Prozent ist. Wir können auch im Fall der erwähnten 80 Prozent nichts Genaues sagen; es sind nicht alle kontrolliert abgereist, wir wissen nicht genau, in welches Land. Das gebe ich zu. Aber die Leute sind nirgends mehr aufgetaucht. Wir erhalten monatlich Polizeirapporte von allen Kantonen über die Aufgegriffenen und die Illegalen.

Zur Behauptung, die Leute würden in die Illegalität und in die Kriminalität abgedrängt - das war ja eine Riesendebatte im Parlament, es hiess, die würden alle kriminell -: Bis jetzt ist das Gegenteil der Fall. Die Quote an Kriminellen ist bei den abgewiesenen Asylsuchenden, die illegal hier sind, nur halb so gross wie bei den Asylsuchenden insgesamt, nämlich etwa 5 Prozent. Bei den anderen sind es gut 10 Prozent. Ich gebe zu, dass die 5 Prozent gesamtschweizerisch abgestützt sind, die 10 Prozent müssen wir extrapolieren, denn dort haben wir nur die Polizeistatistik des Kantons Zürich; die anderen Kantone haben keine solche Statistik. Schauen wir die Kriminalität an, so sehen wir, dass wir im Asylverfahren natürlich Leute mit einer wesentlich schwerwiegenderen Kriminalität haben als bei den Nichteintretensentscheiden. Es geht bei Letzteren vorwiegend oder fast ausschliesslich um Kleindiebstähle und Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz, aber nicht um den Terrorbereich oder um den Bereich von Raub und Vergehen gegen Leib und Leben; das ist nicht der Fall. Im übrigen Asylverfahren haben wir solche Fälle, das wissen wir. Ich bitte Sie, auch da die Realitäten zu sehen. Darum haben der Bundesrat und der Nationalrat - der Bundesrat früh! - beschlossen, dass diese Ausdehnung auf die Abgewiesenen gemacht werden müsse.

Jetzt kommen wieder die gleichen Ängste von den Städten; das ist verständlich. Dabei ist die Übergangsregelung die grosse Diskussion. Wir haben bei den Nichteintretensentscheiden 600 Franken pro Fall. Wenn die Kantone diese nicht brauchen, gehört ihnen das Geld. Wenn sie mehr brauchen, erhalten sie nicht mehr, ausser wir würden die ganze Regelung ändern. Denn wir wollen die Kantone, die richtig handeln, belohnen; diejenigen Kantone, die nicht handeln, wollen wir nicht belohnen. Ich glaube, das ist das richtige Verfahren.

Bis heute reicht diese Summe von 600 Franken. Im Januar, Februar kommen die Altfälle, die noch Nichteintretensentscheide waren, vor dem Monat April kann es etwas mehr geben, aber es reicht.

Nach den guten Erfahrungen bitten wir Sie, die Ausdehnung auf die abgewiesenen Fälle vorzunehmen. Es ist nicht wahr, dass dieses Monitoring nur durch uns gemacht wird; die Kantone wirken ebenfalls mit, die Migrations- und Sozialämter sowie die Polizei. Seit einem Monat werden nicht nur die unteren Ämter, sondern auch die Regierungen mit einbezogen. Der Präsident der KKJPD, ein Regierungsrat, hat uns gebeten, dass wir auch die Sekretäre der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz sowie der Sozialdirektorenkonferenz und der Vereinigung der Migrationsämter mit einbeziehen. Das machen wir selbstverständlich. Das Problem ist, dass es etwas lange geht, weil die Rechnungen lange ausbleiben. Also das sind gute Erfahrungen, und deshalb hat auch die Kommission zu Recht beschlossen, das so zu tun.

Die 5000 Franken möchten wir auf Verordnungsstufe vorsehen. Dann können wir, wenn wir Probleme bekommen, den Betrag erhöhen, ohne das Gesetz zu ändern. 5000 Franken, das sind 125 Tage Nothilfe, eigentlich eine lange Zeit, in der die Kantone Handlungsmöglichkeit haben - wenn sie früher handeln, umso besser.

Ich bitte Sie, dem Konzept der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Zu sagen, man sollte die Leute heimführen, ist unrealistisch und kein gutes Vorgehen. Mit Nothilfe werden sie im Notfall leben können, aber es wird nicht mehr so interessant sein, hier zu bleiben.