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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-17

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17

Wortprotokoll

Ich kann die Argumentation von Frau Brunner gut verstehen. Wir sagen: Der Bundesrat kann für bestimmte Gruppen ein befristetes Arbeitsverbot erlassen, wenn das aktuell wird, in Notsituationen. Das ist für die Zeit nach der Aufhebung des Arbeitsverbotes. Sie sagen, man könnte auch das Gegenteil machen. Gemeint sind hier natürlich nicht nur Gruppen.

Die Frage ist immer, wozu das führt. Die Kantone geben gerne Arbeitsbewilligungen. Das ist klar, dann sind sie die Sorgen los, wir eigentlich auch. Aber das führt dahin, dass Leute, die einwandern, um zu arbeiten, Arbeitsverträge haben - Sie müssen immer an Ihre Ausländerpolitik, wie Sie sie gestern verfolgt haben, denken; bei Ausländern ausserhalb der EU kommen nur noch Spezialisten infrage. Dann kommen diese Personen und sagen: Gut, ich habe Asyl. Dann bewilligt man die Ausnahme, denn sie haben ja eine Arbeitsmöglichkeit. Dadurch entsteht ein starker Druck auf das Asylverfahren.

So gut der Antrag auch gemeint ist - ich finde, wir sollten das nicht tun. Es geht um die drei Monate und dann um nochmals drei Monate der Verlängerung. Es wird auch nicht so viele Fälle im eigentlichen Asylverfahren geben, denn wegen der mangelnden Sprachkenntnisse arbeiten die meisten Personen während des ersten Jahres nicht. Wenn wir die Möglichkeit schaffen, werden solche kommen, die hier arbeiten wollen und können, und weil sie die Bewilligung nicht bekommen, werden sie das Asylverfahren haben und dann mit dieser Ausnahmebestimmung leben.

Deshalb müssen Sie - so schwer es mir fällt - dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates zustimmen.