Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-17
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17
Wortprotokoll
Ich kann nicht den Standpunkt der Kommission vertreten, denn wir haben dort über diesen Antrag Marty Dick nicht gesprochen. Aber ich möchte generell zum Flughafenverfahren einige Bemerkungen machen.
Sie sehen, dass in Absatz 3 Litera a eine Änderung vorgeschlagen wird, wonach die zuständigen kantonalen Behörden für unbegleitete minderjährige Asylsuchende unverzüglich eine Vertrauensperson für die Dauer des gesamten Verfahrens zu bestimmen haben. Hier ist auch der Tatsache Rechnung getragen, dass im Flughafen bereits entschieden werden kann. Daher ist diese Bestimmung hier aufgenommen worden.
Aber ich möchte noch zum Flughafenverfahren ganz generell hinzufügen, dass die Hilfswerke in unmittelbarer Nähe aller Empfangsstellen und auch im Flughafen Zürich vertreten sind. Am Flughafen Zürich beispielsweise betreibt das SRK im Auftrag des Kantons eine Rechtsberatungsstelle. Das Asylgesetz verpflichtet die Asylbehörden schon heute, Asylsuchenden Gelegenheit zu geben, sich verbeiständen zu lassen. Sowohl in den Empfangsstellen wie in den Flughäfen werden die Asylsuchenden schriftlich in einer ihnen verständlichen Sprache über diese Möglichkeit orientiert; das geschieht in 36 Sprachen. In allen Empfangsstellen und Flughäfen liegen Listen von Rechtsberatungsbüros und Rechtsvertretungen auf. Die Asylsuchenden haben auch die Möglichkeit zu telefonieren.
Obwohl Herr Marty das nicht so erklärt hat, befürchte ich, dass mit seinem Antrag ein neuer Rechtsanspruch geschaffen würde und man sich dann darauf berufen würde, dass nicht nur eine Vertretung der Hilfswerke bei der Befragung anwesend sein muss, sondern auch eine Rechtsvertretung. Dies wäre auch eine Ungleichstellung gegenüber allen anderen Ausländern, die diesen Anspruch nicht haben.