Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2005-03-17
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-17
Wortprotokoll
In Zusammenhang mit Artikel 83 habe ich mich in der Kommission der Stimme enthalten. Ich fühle mich daher legitimiert, Ihnen diesen Einzelantrag zu stellen. Angesichts des Umstandes, dass ein Fall vor Bundesgericht steht und dass das Bundesgericht demnächst - ich glaube morgen - über diesen Fall entscheiden wird, halte ich es für richtig, dass diese Thematik aktuell bleibt und dass der Nationalrat in Kenntnis des Urteils des Bundesgerichtes, vor allem der Erwägungen des Bundesgerichtes, die Sache nochmals anschauen kann.
Inhaltlich ist mein Antrag dadurch gekennzeichnet, dass die Einschränkung oder Verweigerung von Nothilfe von Artikel 83 abgekoppelt wird. Dieser Artikel bezieht sich auf die Einschränkungen der Fürsorgeleistungen; nach Auffassung der Mehrheit sollen aber beide Elemente in diesem Artikel verbunden werden. Das halte ich nicht für gut.
Sodann beschränkt sich mein Antrag inhaltlich auf die Möglichkeit des Ausschlusses oder, im Sinne eines "minus in majore", auch der Einschränkung der Nothilfe auf den Sachverhalt, da rechtskräftig verfügt wurde, dass die betroffene Person ausreisen muss und dass der Vollzug zulässig, möglich und vor allem - im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des Anag - auch zumutbar ist. Bei genauerer Betrachtung handelt es sich also nicht um eine Einschränkung des Grundrechtes der Nothilfe, sondern es handelt sich um einen Anwendungsfall betreffend die Wendung in Artikel 12 der Bundesverfassung, wonach Nothilfe nur dann gewährt wird, wenn jemand "in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen".
Ich glaube daher, dass mein Antrag mit Artikel 12 der Bundesverfassung kompatibel ist, weil es eben um die Frage geht, ob die Voraussetzungen zur Gewährung der Nothilfe gegeben sind. Ich darf auch darauf hinweisen, dass es sich gemäss dem Antrag um eine Kann-Vorschrift handelt; das heisst mit anderen Worten - Herr Kollege Pfisterer hat vorhin zu Recht gesagt, dass es Einzelfälle geben kann -, dass den Einzelfällen Rechnung getragen werden kann.
Aber wie gesagt: Mir geht es vor allem darum, dass das Thema gewissermassen in den Akten bleibt und dass dann der Nationalrat in Kenntnis des Urteils des Bundesgerichtes und der Erwägungen des Bundesgerichtes die Sache nochmals anschauen kann.
In diesem Sinne lade ich Sie ein, meinem Antrag zuzustimmen.