Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-17
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17
Wortprotokoll
Wir bitten Sie, hier der Kommission zuzustimmen. Es ist natürlich störend, wenn in jedem Fall mit der Papierbeschaffung erst begonnen werden kann, wenn das ganze Verfahren - einschliesslich des [PAGE 368] Asylrekursverfahrens - durchlaufen ist. Auf der anderen Seite ist es auch klar, dass der Schutz der betreffenden Person gewährleistet sein muss. Darum ist ja für diese Fälle, namentlich in Artikel 97 Absatz 1, vorgesehen, dass Daten nur dann an die Heimatstaaten bekannt zu geben sind, wenn die betroffene Person oder ihre Angehörigen dadurch nicht gefährdet werden. Aber in allen anderen Fällen ist es störend, zu warten, weil es Jahre dauert, bis die Papiere beschafft sind.
Darum glauben wir, dass Sie die Fassung unterstützen sollten, wie sie Ihre Kommission in Ablehnung gegenüber dem Bundesrat vorgeschlagen hat, wonach in den Fällen, wo diese Gefährdung nicht besteht, die Daten früher bekannt gegeben werden sollen.