Büttiker Rolf · Ständerat · 2000-06-06
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-06
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Es geht natürlich nicht an, dass wir die Unterlagen zur Behandlung einer Standesinitiative und eines Postulates erst am Vortag zu Gesicht bekommen: die zur Initiative um fünf Uhr und die zum Postulat um halb acht. Um so mehr, wenn man als Standesvertreter eine Initiative vertreten sollte, aber beide Ständeräte - in diesem Fall des Kantons Solothurn - nicht Mitglieder der betreffenden Kommission sind. Ich möchte die Verantwortlichen bitten, dafür zu sorgen, dass das nicht Schule macht und dass wir die Unterlagen rechtzeitig erhalten. Es sind ja auch Unterlagen zu anderen Vorstössen, die wir heute behandeln, nicht rechtzeitig eingetroffen.
Ich möchte aber der Kommission und dem Bundesrat für das "Postulätchen" danken. Ein Postulat ist besser als nichts. Wobei ich sagen muss, dass die Weiterbildungsbereitschaft, die Motivation zur Weiterbildung, die Neugier auf Wissen und generell die Methodik, sich Wissen anzueignen, in der Schweiz nicht Weltklasseniveau haben, wie es sich für einen Top-Wirtschaftsstandort eigentlich gehören würde. Deshalb ist die Innovation, welche die Standesinitiative Solothurn im Weiterbildungsbereich vorschlägt, dringend notwendig, um die verkrusteten Förderungsstrukturen in der Weiterbildung etwas aufzuweichen und um neue Wege zu beschreiten: Nämlich den der nachfragebezogenen Förderung, d. h. der Förderung von Individuen statt von Institutionen, wie es beispielsweise mittels Weiterbildungsscheinen möglich ist.
Die heutige Subventionspraxis im Bereich Weiterbildung weist verschiedene Nachteile und Mängel auf. Das ist im Papier der Kommission nachzulesen. Auch das Nationale Forschungsprogramm 33 hat die Wirksamkeit der Bildungssysteme in der Schweiz untersucht und nennt ihre Mängel. Das Konzept der nachfrageorientierten Weiterbildungsfinanzierung, das die Standesinitiative Solothurn vorschlägt, verspricht die beschriebenen Mängel, die mit der heutigen Situation einhergehen, wesentlich zu entschärfen, wenn nicht gar zu eliminieren.
Eine nachfrageorientierte Förderung der Weiterbildung verspricht erstens erhöhte Kostentransparenz, zweitens Verbesserung der Chancengleichheit in der Weiterbildung, drittens erhöhte Weiterbildungsaktivität der gesamten Bevölkerung dank der Schaffung von Anreizstrategien, z. B. mittels Weiterbildungsscheinen, viertens Qualitätsverbesserung durch Konkurrenz und fünftens gleich lange Spiesse unter den Weiterbildungsanbietern. Angesichts der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung, insbesondere auch im Bereich der Weiterbildung, können Systemänderungen wie die Einführung von nachfrageorientierter Mitfinanzierung der Weiterbildung nicht durch einen Kanton allein erwirkt werden. Es ist unmöglich, dass z. B. der Kanton Solothurn dies selber ausprobiert, weil ein solches Vorgehen einen gewissen Koordinationsbedarf mit sich bringt. Nur ein koordiniertes, sinnvollerweise vom Bund geführtes und unterstütztes Vorgehen verspricht Erfolg.
Fazit: Nach der Lehre der wirkungsorientierten Verwaltungsführung ist es grundsätzlich sinnvoller, die Empfängerin oder den Empfänger einer Leistung zu subventionieren als die Institution, die die Leistung erbringt. Im Bildungswesen, besonders auch im Bereich der Weiterbildung, findet dieser Grundsatz bis heute in der Schweiz leider kaum Anwendung. Die Einführung von Weiterbildungsscheinen verspricht wesentliche Vorteile - allerdings liegen damit noch kaum Erfahrungen vor. Angesichts der starken und noch weiter zunehmenden Mobilität der Bevölkerung ist es nicht sinnvoll, dieses Instrument in einem einzelnen Kanton einzuführen bzw. zu erproben. Eine solche Systemänderung kann sinnvollerweise nur landesweit koordiniert vorgenommen werden.
Deshalb wird vorgeschlagen, dass der Bund - allenfalls im Zusammenhang mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes, die ja ansteht - die Eignung des Konzeptes der nachfrageorientierten Weiterbildungsfinanzierung abklärt und bei deren Umsetzung allenfalls die Federführung übernimmt. Mit einem Postulat kann ich mich deshalb schlussendlich einverstanden erklären. Verschiedene rechtliche Finanzierungsabklärungen sind noch nötig, die in einem Bericht, wie das Postulat ihn vorschlägt, eben noch dargestellt werden müssen.
Mit dem Postulat bin ich deshalb einverstanden. Ich bin dankbar, wenn Sie jetzt wenigstens diesem Postulat zustimmen.