Lexipedia

preparatory:AB 54305

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17

Wortprotokoll

Ich begreife die Beunruhigung des Interpellanten. In Wirklichkeit geht es um den Streit, ob die Tactilo- und die Touchlot-Geräte überhaupt zugelassen werden könnten. Es ist eigenartig, dass der Bund oder die Bundesverwaltung anscheinend von Anfang an die Auffassung vertreten hat, dass diese nicht rechtmässig sind, aber trotzdem ist der Bund nicht eingeschritten - und das ist natürlich ein Zeichen, dass sie rechtmässig sind. Der Bundesrat hat dann beschlossen, ein neues Lotteriegesetz zu machen und in diesem Lotteriegesetz dann diese Geräte zu verbieten. Aber es ist ja nicht logisch, wenn man sagt, etwas sei nach geltendem Recht verboten, es dann aber nicht verbietet und sagt: Wir machen ein neues Gesetz, um es zu verbieten. Ich habe nach meinem Amtsantritt mit den Kantonen - und wir haben die Kantone wirklich ernst genommen - die Fragen untersucht und besprochen. Es gab ja gewisse Missstände, das kommt vor; das haben auch die Kantone gesagt, und die Kantone haben auch gesagt, sie würden handeln. Sie haben auch gehandelt, sie haben fristgemäss bis Januar dieses Jahres einen Vorschlag vorgelegt, den sie nun ab 1. Januar 2006 umsetzen. Wir haben deshalb das neue Lotteriegesetz sistiert, und ich glaube, dass die Kantone dafür dankbar sind.

Was die Eidgenössische Spielbankenkommission anbelangt, ist es so, dass sie nicht nur die Aufsicht über die Spielbanken wahrnimmt, sondern - man hat ihr diesen Pflichtenkatalog gegeben - auch die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zu überwachen hat. Da ist natürlich die Gefahr einer gewissen Parteilichkeit gross. Es kommt noch dazu, dass der Bund nach dem Spielbankengesetz auch eine etwas parteiische Rolle bekommen hat, denn das Geld aus den Spielbanken steht ihm zur Verfügung und das Geld aus den Lotterien den Kantonen. Darum muss man sehr behutsam vonseiten des Bundes vorgehen, weil er mindestens vom Profit her auch Partei ist. Die Spielbankenkommission hat nun - sie ist unabhängig in ihrer Aufgabe; sie untersteht administrativ zwar dem Justiz- und Polizeidepartement, ist aber für die Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion unabhängig - diese Frage einer gerichtlichen Klärung zuführen wollen. Es ist meines Erachtens auch besser, wenn das Gericht diese Frage klärt, als wenn das der Bund, der eine gewisse Parteilichkeit hat, oder die Kantone, die eine andere haben, tun.

Darum nehmen wir den Grundgedanken dieser Interpellation auf. Es ist immer gut zu prüfen, ob nicht Parteilichkeiten da sind. Ich bin der Auffassung - und der Bundesrat teilt die Auffassung, sonst hätte er den Vorschlag, dass wir auf das Lotteriegesetz verzichten, nicht gutgeheissen; es war ja eine Kehrtwendung -, dass wir den Kantonen hier diese Souveränität lassen müssen, besonders nachdem jetzt diese Vorkehrungen getroffen worden sind. In diesem Sinne, glaube ich, sollten wir die Zukunft angehen.