Randegger Johannes · Nationalrat · 2005-05-30
Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-05-30
Wortprotokoll
Bevor wir den Sprechern der Minderheiten das Wort erteilen, möchte ich als Kommissionssprecher ganz kurz in die Vorlage des Immobilientransfers bei den ETH einführen. Sie ersehen aus Seite 3 der Fahne, dass es verschiedene Minderheiten gibt: eine Minderheit Recordon und eine Minderheit Burkhalter.
Wenn wir das Thema des Immobilientransfers diskutieren, gilt es in Erinnerung zu behalten, dass der Bundesrat auf der einen Seite mit diesem Immobilientransfer an die ETH diesen die Möglichkeit geben will, Kosteneinsparungen im Immobilienverwaltungsbereich vorzunehmen und Projekte von Umbauten rascher zu realisieren. Das ist eine "Gegenmassnahme" gegen die Kürzung, die der Bundesrat bei Ziffer 3 Artikel 4a Absatz 1bis vorsieht, wo es um die Universitäten geht. Dort betragen die Kürzungen im Jahre 2006 30 Millionen und im Jahre 2007 80 Millionen Franken, alleine für die ETH. Erst im Jahre 2008 sind die kantonalen Universitäten mit einem Betrag von 50 Millionen Franken betroffen. Das finden Sie nicht auf der Fahne; darum erläutere ich es Ihnen hier.
Mit dem vorgesehenen Immobilientransfer verbindet der Bundesrat also die Absicht einer gewissen Kompensation dadurch, dass die ETH ihren Immobilienbereich kostengünstiger und effizienter bewirtschaften können.
Nun zu den Minderheiten: Die Minderheit Recordon lehnt den gesamten Bereich des Immobilientransfers ab. Artikel 3a bezieht sich aber auch auf die Zusammenarbeit der ETH mit Dritten. Mit anderen Worten: Artikel 3a gibt den ETH die Möglichkeit, im Rahmen des Leistungsauftrages und nach Weisungen des ETH-Rates Gesellschaften zu gründen, sich daran zu beteiligen oder die Zusammenarbeit mit Dritten auf andere Weise zu pflegen. Die Minderheit Recordon will die Artikel 3a, 34abis, 35b und 40dbis streichen.
Das will die Mehrheit nicht. Sie unterstützt die Zusammenarbeit der ETH mit Dritten im Sinne der Gründung von Gesellschaften oder der Zusammenarbeit mit Unternehmen gemäss Artikel 3a. Hingegen beantragt sie die Streichung der nachfolgenden Artikel.