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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2005-05-30

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-05-30

Wortprotokoll

Sie haben es vom Kommissionssprecher gehört, er hat gerade auch die Absicht des Bundesrates dargelegt: Wahrscheinlich vor allem als sogenanntes Gegengeschäft wegen dem weniger starken Anwachsen der Bildungsbeiträge bei den universitären Bildungsanstalten, wie es in Ziffer 3 der Änderungen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes vorgeschlagen wird, will der Bundesrat mit seinem Vorschlag nur zwei Jahre nach einer umfassenden Revision des ETH-Gesetzes vor allem drei Dinge ermöglichen, die eigentlich nicht sehr viel mit dem Entlastungsprogramm als solchem zu tun haben. Er will nämlich erstens den ETH und den Forschungsanstalten des Bundes die Zusammenarbeit mit Dritten ermöglichen, natürlich immer im Rahmen des Leistungsauftrages; zweitens die ETH und die Forschungsanstalten gesamthaft mit einem unverzinslichen Dotationskapital von 3 Milliarden Franken ausstatten; und drittens, eigentlich zu diesem Zwecke - zur Ausstattung des Dotationskapitals -, sämtliche Grundstücke und Liegenschaften ins Eigentum der ETH und der Forschungsanstalten überführen.

Die SVP steht bildungspolitischen Reformen, namentlich im Hochschulbereich, dann durchaus positiv gegenüber, wenn die universitäre Bildung damit effizienter, leistungsorientierter und auch wirtschaftsfreundlicher gestaltet werden kann. Bei der Übertragung der Grundstücke und Liegenschaften ist aber für uns auf der einen Seite kein Effizienzgewinn auszumachen. Auf der anderen Seite gibt der Bundesrat aber das ganze Portfolio an Grundstücken und Liegenschaften aus der Hand. Da es sich hier je nach Schätzung um Werte im Umfang von nicht weniger als 5,2 bis 7,5 Milliarden Franken handelt, sollte das nicht einfach als Kompensationsgeschäft wegen einer Reduktion der Beiträge gemäss dem ursprünglichen Finanzplan gemacht werden. Mit der Reduktion dieser Beiträge wird nämlich lediglich das Wachstum der Beiträge etwas verlangsamt - und nicht gekürzt.

Der Kommissionssprecher hat in seinem Votum etwas tendenziös - man hat auf alle Fälle seine Meinung und nicht die Meinung der Kommission herausgespürt - die schnelleren Umbaumassnahmen, die besseren Neubaumöglichkeiten, den kostengünstigeren und effizienteren Betrieb der Liegenschaftenverwaltung respektive des Facility-Managements gepriesen. Das ist eine Behauptung.

Die ganzen Bewirtschaftungsbemühungen der ETH und auch der Forschungsanstalten sind besser geworden. Aber wenn man das Ganze so überführen will, muss ein beträchtlicher Know-how-Aufbau auf Stufe des ETH-Rates und der ETH erfolgen. Das heisst, es braucht auch mehr Personal. Dies wird langfristig sicher teurer werden, als wenn wir das beim Bund behalten, wie es heute ist. Auch wir sind für Strukturreformen, und zwar dort, wo sie unbestritten und ohne irgendwelche Einschränkungen möglich sind. Darum haben wir auch Artikel 3a zugestimmt, mit dem in solchen Fällen die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft möglich gemacht wird.

Wenn behauptet worden ist, der Ständerat hätte diesem bundesrätlichen Vorschlag zugestimmt, dann muss ich sagen: Ja, es ist so, der Ständerat stimmte mit 19 zu 18 Stimmen - also mit einer Stimme Unterschied - einem Einzelantrag sehr knapp nicht zu, der erst im Plenum eingereicht wurde. Daher sollten wir in dieser Frage dringend eine Differenz aufrechterhalten, um der ständerätlichen Kommission und auch dem Ständerat die Möglichkeit einer vertieften Auseinandersetzung mit diesem Problem zu geben.

Wie gesagt, wir sind nicht gegen bildungspolitische Reformen, aber wir sind dagegen, wenn dies klammheimlich unter dem Titel Entlastungsprogramm durchgeführt wird. Ich denke, dass wir das bei einer künftigen Reform ohne weiteres diskutieren können. Ich denke auch, dass wir jetzt in einer ersten Phase bei den Beiträgen dann dem Entwurf des Bundesrates zustimmen und schauen sollten, was der Ständerat macht.

Es liegt jetzt ein Einzelantrag Noser vor. Diesen Einzelantrag konnten wir weder in den Fraktionen behandeln, noch können wir ihn hier behandeln, denn es gilt ja Kategorie IV für Einzelanträge. Daher sollten wir jetzt die Differenz zum Ständerat belassen und können das Anliegen bei der Differenzbereinigung nochmals aufnehmen.