Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-05-30
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-05-30
Wortprotokoll
Dieses Geschäft hat zwei Aspekte und zwei Quellen. Entgegen dem, was jetzt zum Teil dargelegt wurde, ist es nicht nur ein Geschäft im Rahmen des Entlastungsprogramms 2004, sondern es ist im Zusammenhang mit der Teilrevision des ETH-Gesetzes schon einmal "angedacht" worden. Wir sind der Meinung, dass diese Teilrevision jetzt abgeschlossen ist und dieses Geschäft reif wäre, um den ETH die neue Aufgabe zu übertragen. Sie sind das Flaggschiff der Forschung in unserem Land, und es rechtfertigt sich, diese Institute mit den bestmöglichen Ressourcen auszustatten. Die Verwaltung der Immobilien ist eine logische Konsequenz dieser Verselbstständigung des ETH-Bereiches, und die Verwaltung der Immobilien ist mit Sicherheit für die Führung der ETH auch ein Anreiz, um sparsamer, kostenbewusster und gezielter mit diesen Immobilien umzugehen, als dies bei der Verwaltung - beispielsweise von Bern aus - geschieht. Wir sind der Meinung, dass durchaus eine gewisse Kompensation für die Kürzungen drin liegt, die wir Ihnen vorschlagen. Wie gross diese sind, ist schwer zu sagen. Wir rechnen in Dimensionen zwischen 15 und 35 Millionen Franken pro Jahr.
Wir haben dieses Geschäft mit der ETH-Verwaltung zusammen sorgfältig vorbereitet, und es wurde auch der Kommission für öffentliche Bauten Ihres Rates unterbreitet. Sie hat sich entsprechend auch dazu geäussert. Wir sind der Meinung, dass der Zeitpunkt für eine solche Entscheidung, die strukturellen Charakter hat, reif ist, und können Sie in einem Punkt beruhigen, der hier als Sorge "aufgetischt" wurde: Es handelt sich nämlich in keiner Weise um das Verscherbeln von Tafelsilber. Denn diese Bauten bleiben letztlich im Verwaltungsvermögen der ETH; sie sind unverkäuflich, wenn nicht der Bund seine Zustimmung dazu gibt. Das ist eine Einschränkung, die wir bewusst so vorsehen. Wir sehen auch weiterhin vor, dass die ETH mit dem Instrument der Leistungsvereinbarung, des Leistungsauftrages, geführt werden, und dort haben Sie als Parlament nach wie vor die entsprechenden Einflussmöglichkeiten. Es ist also nicht so, dass man diese Immobilien gewissermassen zur freien Verfügung des ETH-Bereiches aus der Pflicht des Bundes entlässt.
Was den Antrag der Minderheit Recordon zu Artikel 3a betrifft, sind wir der Auffassung, dass es hier auch um die Respektierung des ETH-Bereiches aus Unternehmersicht geht. Die ETH sollen die Möglichkeit haben, mit Beteiligungen gewisse Projekte zu befördern und auch zu gewissen Einnahmen zu kommen. Dies alles geschieht einerseits im Rahmen des Leistungsauftrages und andererseits im Rahmen der Aufsicht, die eine weitgehende ist, befassen sich doch heute und auch in Zukunft mehrere Kommissionen mit dem ETH-Bereich. Dies sind namentlich die beiden Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur, die Finanzkommissionen, die Kommissionen für öffentliche Bauten und die Geschäftsprüfungskommissionen. Man kann füglich sagen, dass nach wie vor ein enges Aufsichtsnetz um die ETH besteht.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, hier dem Ständerat zuzustimmen. Er ist der Meinung, dass die Vorlage reif ist: Sie bringt dem ETH-Bereich zusätzliche finanzielle Möglichkeiten, um die Kürzungen abzufedern, und sie bringt ihm nötige unternehmerische Freiheiten.