Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-06-07
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-07
Wortprotokoll
Sie haben von Herrn Epiney gehört, dass die Beratung des Elektrizitätsmarktgesetzes in unserem Rat erst nach der Volksabstimmung zu den drei Energievorlagen stattfinden soll.
Um diese Frage geht es jetzt und hier, und um nichts anderes. Dies, obwohl wir in der Kommission dank einem zusätzlichen Sitzungstag, der Disziplin aller Beteiligten und der Effizienz der Verwaltung das Gesetz durchberaten haben und es Ihnen zur Beratung vorliegt. Sämtliche Fragen wurden uns postwendend beantwortet und alle verlangten Zusatzberichte lagen der Kommission innert weniger Stunden vor, wofür ich mich ausdrücklich bedanken möchte.
Ich bitte Sie Folgendes zu bedenken: Wenn wir in dieser Session das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) nicht beraten, können wir auch zu dem vom Nationalrat eingefügten Artikel 30 Absatz 2 nicht Stellung nehmen. Dieser besagt: "Dieses Gesetz kann nur gemeinsam mit dem Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über eine Energieabgabe zur Förderung des wirksamen Energieeinsatzes und erneuerbarer Energien (Förderabgabegesetz) in Kraft gesetzt werden. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten."
Der Nationalrat hat Artikel 30 Absatz 2 mit 93 zu 88 Stimmen zugestimmt.
Das bedeutet im Klartext nichts anderes, als dass die Elektrizitätsmarktöffnung erst dann stattfinden kann, wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Förderabgabegesetz zugestimmt haben. Sollte diese Vorlage im September vor dem Volk keine Gnade finden, findet auch keine Marktöffnung statt. Oder zutreffender formuliert: Dann hängt die vom Nationalrat verabschiedete Form des EMG in der Luft.
Sie hängt wohl noch länger in der Luft, falls es erstmals zu einer Stichfrage kommt, wenn sowohl die Solar-Initiative wie das Förderabgabegesetz vom Volk angenommen würden. Zur Erinnerung: Das Förderabgabegesetz sieht vor, dass während zehn bis maximal fünfzehn Jahren unter restriktiven Bedingungen nichtamortisierbare Investitionen aus der Förderabgabe entschädigt würden. Damit wäre sichergestellt, dass kein Wasserkraftwerk zufolge von Abschreibungsproblemen in Schwierigkeiten gerät. Die Förderabgabe will aber darüber hinaus noch mehr, sie will über die bilanzmässige Sanierung auch die Erneuerung der Wasserkraft fördern. Viele Wasserkraftwerke seien zwecks Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit auf solche Unterstützung angewiesen, wurde argumentiert. Deswegen hat der Nationalrat letztendlich die Verknüpfung mit dem Förderabgabegesetz in die Vorlage aufgenommen.
Zugegeben, aus Sicht der Befürworter der Förderabgabe ist die Verknüpfung des EMG mit dem Förderabgabegesetz verlockend. Die Frage aber stellt sich, ob mit einem solchen Vorgehen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht überfordert, wenn nicht gar manipuliert werden. Es stellt sich weiter die Frage, ob die wichtigste Voraussetzung für die Liberalisierung des Strommarktes eine Subventionsordnung sein soll, wie sie mit der Förderabgabe eingeführt wird. Soll derjenige, der für eine marktwirtschaftliche Regelung auf dem Strommarkt ist, gezwungen werden, die Liberalisierung mit Subventionen zu erkaufen?
Es stellt sich weiter die Frage, ob eine allfällige Problematik bezüglich der nichtamortisierbaren Investitionen als Folge der Marktöffnung - wir erhielten in der Kommission Unterlagen, welche die Existenz dieses Problems sehr stark relativieren - nicht besser im EMG geregelt werden müsste, z. B. mit einem zeitlich befristeten Darlehensmodell.
Es ist aber auch die Frage zu stellen, was geschieht, wenn die Förderabgabe abgelehnt wird. Mit Ihrem Entscheid zum Ordnungsantrag müssen Sie auch diese Frage beantworten, auch wenn die Antwort nur heisst: Dann sehen wir zu, dass wir im Rahmen der Beratungen zum EMG eine Ersatzlösung suchen. Dabei wissen wir, dass finanzielle Massnahmen zur Erhaltung und Erneuerung bestehender Wasserkraftwerke nur dann - hören Sie mir bitte gut zu: nur dann - eine Verfassungsgrundlage haben, wenn Massnahmen an umweltrechtliche Vorgaben geknüpft sind, d. h., wenn eine spürbare Verbesserung der Umweltqualität resultiert. Weiter gehende Lösungen bedürfen einer Verfassungsnorm, was ein Hinausschieben der Marktöffnung auf längere Zeit bewirken würde.
Mit dem Ordnungsantrag, die Beratung zu verschieben, stellen wir uns als Rat all diesen Fragen nicht. Wir stimmen aber einer Lösung zu, die - so meine ich - vermeintlich den Interessen der Gebirgskantone und der Wasserkraft entgegenkommt, die aber andererseits keine saubere Meinungsbildung im Abstimmungskampf erlaubt und mehr Verwirrung stiftet als Klarheit in der Entscheidungsfindung ermöglicht. Die Vorlagen, über die am 24. September abgestimmt werden wird, sind meines Erachtens komplex genug. Sie müssen nicht durch ein Junktim noch komplexer gemacht werden.
Gerade aus diesem Grund schaut man jetzt besonders auf unseren Rat. Denn Interessengruppen und allgemein die Öffentlichkeit haben nach meinem Demokratieverständnis ein Recht darauf, klare Entscheide fällen zu können. Sie müssen aber auch wissen, aufgrund welcher Überlegungen unser Rat die Verknüpfung beurteilt. Dieses Recht kann aber nur eingelöst werden, wenn wir hier in aller Offenheit darüber debattieren.
Wenn wir die Beratung verschieben, nehmen wir keine Stellung zu dieser Frage, und damit suggerieren wir wohl unausgesprochen, dass wir uns hinter die Verknüpfung stellen. Das findet die Mehrheit der Kommission im Hinblick auf die Abstimmung im September - wegen der Komplexität der Vorlagen und der Unmöglichkeit für viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, in Kenntnis aller Facetten Stellung zu nehmen - schlicht nicht in Ordnung. Deshalb erfolgte auch mein Stichentscheid in der Kommission gegen den Ordnungsantrag.
Dabei ist uns bewusst, dass das EMG noch nicht abschliessend beraten ist, sondern sich im September erst in der Differenzbereinigung befindet. Das heisst, dass nach der Abstimmung im September zuerst wieder der Nationalrat zum Zuge kommt.
Uns ist auch bewusst, dass unsere Kommission damit eigentlich das Heft vorerst aus der Hand gibt. Dies nehmen wir aber gerne in Kauf, weil wir unserem Rat zutrauen, auch in der Differenzbereinigung ordnend einwirken zu können.
In diesem Sinn bitte ich Sie im Namen einer Mehrheit der Kommission, den Ordnungsantrag der Minderheit Epiney abzulehnen.