Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-05-31
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-05-31
Wortprotokoll
Wir stehen in einem Zielkonflikt von zwei Volksentscheiden: Der eine betrifft die Neat und die FinöV, der andere betrifft die Schuldenbremse. Als Lösung dieses Zielkonfliktes schlagen wir Ihnen die Finanzierung des Fonds gemäss dieser Vorlage vor. Zuerst soll die Bevorschussungslimite also auf 8,1 Milliarden Franken erhöht werden, dann - von 2011 bis 2014 - soll sie nicht mehr der Teuerung angepasst werden. So wird die Verschuldung limitiert. Ab dem Jahre 2015 werden 50 Prozent der Einnahmen des Fonds für die Rückzahlung der Bevorschussung verwendet.
Diese Massnahmen belasten den FinöV-Fonds und entlasten den Bundeshaushalt. Ein Beispiel dazu: Mit der [PAGE 520] Erhöhung der Bevorschussungslimite auf 8,1 Milliarden Franken steigt die Zinsbelastung im Fonds deutlich an, und so sind bei einem durchschnittlichen Zinsniveau von 4,5 Prozent, wie es in der Fonds-Simulation ab 2009 unterstellt wird, im Jahre 2010 über 400 Millionen Franken Zinsen zu zahlen. Gleichzeitig vermeiden die Massnahmen eine Zusatzbelastung des Bundeshaushaltes um 120 Millionen Franken pro Jahr ab dem Jahre 2010 und eine Zusatzbelastung von 350 Millionen Franken ab 2016.
Es wurde in der Kommission nach Alternativen gefragt. Alle Alternativen wurden geprüft, aber sie alle würden klar formulierte und von Volk und Ständen verabschiedete Ziele gefährden oder verletzen: entweder den FinöV-Beschluss oder die Schuldenbremse. Deswegen sehen wir keine andere Möglichkeit als die Ihnen vorgeschlagene, und deswegen sind wir auch gegen den Sistierungs- bzw. den Rückweisungsantrag. Wenn diese Vorlage jetzt gemäss dem Antrag der Minderheit Binder verschoben wird, bedeutet das, dass das gültige Recht in Kraft bleibt. Das heisst, es bleibt bei einer Bevorschussung von 4,2 Milliarden Franken, und die Bahnen müssen die Darlehen ab diesem Jahr verzinsen. Sie haben aber das Geld dazu nicht. Das führt schliesslich dazu, dass der FinöV-Fonds weniger Einnahmen hat und es zu einer Verlangsamung kommt.
Es sind vorher verschiedene Szenarien einer solchen Verlangsamung dargestellt worden: Es könnte statt in drei Schichten nur noch in zwei Schichten oder in einer Schicht gearbeitet werden. Das ist das eine. Das andere ist die Auswirkung auf das Entlastungsprogramm 2004: Infolge des Entlastungsprogramms 2003 wurden nämlich Mittel aus dem Fonds für die Bundeskasse abgezweigt. Nun ist geplant, dass mit der Entlastung aus dieser Vorlage - dem Entlastungsprogramm 2004 - die entsprechenden Mittel angerechnet würden.
Ohne diese Vorlagen würden im Jahre 2008 bereits 275 Millionen Franken fehlen. Die Gesamtschau ist durch das Parlament schon auf einen früheren Zeitpunkt verlangt worden, als der Bundesrat das eigentlich hätte tun wollen. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat eine eigene Vorlage gemacht, die morgen vom Ständerat als Erstrat behandelt werden wird. Es braucht nämlich einen Kredit dafür, die entsprechenden Prüfungen auf der Nord-Süd-Achse betreffend den Zusammenhang mit den S-Bahnen in Bern, Lugano und Basel durchzuführen. Es geht um weitere Projekte. Wir können diese Gesamtschau nicht einfach von einem Tag auf den anderen Ihnen vorlegen.
Daher ist der Bundesrat gegen den Rückweisungsantrag Wäfler und den Sistierungsantrag der Minderheit Binder und ersucht Sie, seinem Antrag zu folgen.