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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2000-06-07

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-07

Wortprotokoll

Nach dem sehr engagierten Votum von Frau Spoerry möchte ich Ihnen beantragen, dem Ordnungsantrag der Minderheit Epiney zuzustimmen.

Ich versuche, dies wie folgt sachlich zu begründen: Der Zweck des EMG - diesbezüglich besteht zwischen dem Nationalrat und unserer Kommission volle Einigkeit - besteht darin, Voraussetzungen für einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt zu schaffen. Wettbewerb für den Elektrizitätsmarkt bedeutet nicht einfach und kann nicht nur zum Ziel haben, für die Wirtschaft möglichst tiefe Strompreise zu haben, so wichtig dies für unser Land auch ist. Wettbewerbsorientiert sein heisst auch und insbesondere, die übrigen energiepolitischen Ziele und Grundsätze einzubeziehen, wie sie in unserer Bundesverfassung, insbesondere im Energieartikel, aber auch im Umweltschutzartikel, enthalten sind. Unsere Energieversorgung soll nämlich nicht nur möglichst kostengünstig, sondern auch breit gefächert sowie umweltverträglich sein, und der Energieverbrauch soll sparsam und rationell erfolgen.

Das bedeutet, dass auch die soeben erwähnten weiteren Ziele und Grundsätze zu den Spielregeln des Wettbewerbs gehören. Wenn dem aber so ist, besteht zwischen dem EMG und dem Förderabgabegesetz (FAG) und seiner verfassungsrechtlichen Grundlage ein sehr enger Zusammenhang.

Im Weiteren: Das FAG ist ja nicht wie Phönix aus der Asche entstanden, sondern stellt den indirekten Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative dar, nämlich zur Solar-Initiative, über welche aufgrund des gesetzlichen Rahmens nunmehr abzustimmen ist.

Wesentlicher Bestandteil des FAG ist die Förderung der Wasserkraft. Es besteht, darauf möchte ich klar hinweisen, allseits Einigkeit darüber - ich nehme an, dass das nicht nur Lippenbekenntnisse waren, Frau Spoerry -, dass die Wasserkraft im Zuge der Marktöffnung kurz- und womöglich auch mittelfristig unter Druck gerät, dass sie aber in jedem Falle langfristig die Energie der Zukunft ist und dass sie demzufolge während der Übergangszeit der Förderung bedarf. Die Förderung der Wasserkraft liegt somit im übergeordneten Interesse unseres Landes.

Nun kann man, auf den ersten Blick jedenfalls, durchaus verschiedener Ansicht darüber sein, wo denn die Förderung der Wasserkraft gesetzgeberisch zu verankern sei: im FAG oder im EMG. Allein, es gilt eben zu bedenken, dass sich die Förderung der Wasserkraft nicht nur auf die Lösung der NAI-Problematik beschränken könnte. Für eine effiziente Förderung der Wasserkraft ist das Bereitstellen von Mitteln ebenso wichtig, damit die Wasserkraftanlagen während der Übergangsphase gebührend erhalten und modernisiert werden können - nicht zuletzt deshalb, damit sie nicht in fremde Hände geraten. Daher ist das FAG ein durchaus sinnvolles Gefäss für die Förderung der Wasserkraft und zudem ein Gefäss mit einer sauberen verfassungsrechtlichen Grundlage. Das FAG - das möchte ich schon sagen, Frau Spoerry - entstammt nicht einfach einer Zwängerei der Gebirgskantone, sondern bedeutet im Hinblick auf eine kohärente Wettbewerbsordnung eine wichtige Konkretisierung der verfassungsmässigen Ziele und Grundsätze unserer Energiepolitik.

Dass dem FAG bereits unerbittlich der Kampf angesagt worden ist, haben wir zur Kenntnis genommen. Ich meine aber: Es dürfte erwartet werden, dass das FAG wenigstens in dem Sinne ernst genommen wird, als mit einer Weiterbehandlung jetzt zugewartet wird, bis über das Schicksal des FAG Klarheit besteht. Wir können doch nicht nur einen Schnellschuss [PAGE 280] in Form Ihres Eventualantrages machen! Wir müssen allenfalls, wenn die Abstimmung vom 24. September für uns negativ verläuft, über die Bücher gehen und sehen, wie wir das EMG entsprechend anreichern müssen.

Sie haben gesagt, wir würden in Taktik machen. Dieser Vorwurf ist wirklich nicht gerechtfertigt. Man könnte auch sagen, es sei Taktik, wenn jetzt versucht wird, mit einem Eventualantrag einen Artikel aufzunehmen, der die Wasserkraft fördert - beschränkt auf die NAI -, damit man dann im Abstimmungskampf sagen kann: Wir brauchen das FAG gar nicht, wir haben dieses Problem ja schon gelöst.

Der Ordnungsantrag der Minderheit Epiney zielt ja gerade darauf ab, dass auf die unselige Koppelung des EMG mit dem FAG verzichtet werden kann. Hier sage ich deutlich: Diese Bestimmung geht auch mir gegen den Strich. Sie ist sowohl rechtlich als auch politisch gesehen problematisch. Rechtlich, weil sie mindestens potenziell einen unmöglichen Inhalt hat; denn auch wenn das FAG abgelehnt würde, ist doch klar, dass das EMG kommen müsste. Das ist auch politisch nicht unproblematisch, das gebe ich zu. Darum haben wir nach einem Ausweg gesucht. Uns geht es nur - aber immerhin - darum, dass man das Elektrizitätsmarktgesetz in Kenntnis der Abstimmung vom 24. September bereinigen kann.

Es bleibt die Frage, ob ein Aussetzen der Beratungen aus zeitlichen Gründen verantwortbar ist. Im übergeordneten Interesse, das ich Ihnen darzulegen versucht habe, ist diese zeitliche Verzögerung zu verantworten.

Ich bitte Sie nochmals um Zustimmung zum Ordnungsantrag der Minderheit Epiney.