Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2005-06-01
Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-01
Wortprotokoll
Die bewährte Kontingentspraxis ab dem Jahr 1995, also die bewährte Praxis, dass die Schweiz auch aufgrund von Anfragen des UNHCR Kontingentsflüchtlinge aufnimmt, wurde damals vorübergehend sistiert, mit der Begründung des Bundesrates, dass die Schweiz aufgrund der Krisen auf dem Balkan - Bosnienkrieg, Kosovokrieg -, wegen der vielen individuellen Asylgesuche keine Kontingentsflüchtlinge mehr aufnehme. Das war damals einsichtig, ist aber heute nicht mehr einsichtig. Darum unterstützt die SP-Fraktion auch den Antrag der Minderheit II (Sommaruga Carlo).
Der Bundesrat hat sich damals und eigentlich auch in der Zwischenzeit immer zu diesem Grundsatz bekannt, Kontingentsflüchtlinge aufzunehmen. Er hat ihn nicht infrage gestellt. Die Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen ist aber auch unter den Parteien bisher eigentlich weitgehend unbestritten. Auch Bundesrat Blocher hat im letzten Frühling die Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen ausdrücklich begrüsst.
Meine Vorredner haben es erwähnt: Die Asylgesuchszahlen sind markant gesunken. Wir sind heute auf einem Stand unter den Zahlen von 1988. Auch der Bestand der Personen im Asylbereich nimmt kontinuierlich ab, ebenso der Bestand der Personen im Vollzugsprozess. Darum ist die vom Bundesrat beantragte Reduzierung bei der Fallkostenpauschale für uns auch einsichtig, wir lehnen aber den überrissenen Antrag der Minderheit I (Hutter Jasmin) deutlich ab.
Carlo Sommaruga hat es in seiner Begründung vorhin erwähnt: Verschiedenste europäische Staaten, insbesondere aber auch die USA und Kanada nehmen regelmässig UNHCR-Kontingentsflüchtlinge auf. Von den europäischen Staaten erwähne ich noch einmal Dänemark und Holland. Sie stechen vielleicht etwas hervor, weil ja gerade diese beiden Staaten für eine eher restriktive Asylpolitik bekannt sind; sie nehmen aber regelmässig Kontingentsflüchtlinge auf. Schweden und Norwegen, die mehr Asylgesuche pro Kopf der Bevölkerung haben als wir in der Schweiz, nehmen ebenfalls grosszügig Kontingentsflüchtlinge auf.
Aktuell sucht das UNHCR dringend weitere Aufnahmeländer für Kontingentsflüchtlinge z. B. aus der Demokratischen Republik Kongo, aus Somalia, aus Myanmar/Burma oder aus Sudan, um einige zu erwähnen. All diese Flüchtlinge - Herr Finanzminister, ich möchte Ihnen gleich anschliessend eine Frage stellen - leben heute in Flüchtlingslagern, unter schlimmsten Umständen, ohne Aussicht auf eine Rückkehr. Darum: Wenn wir grundsätzlich wirklich immer noch Ja sagen zur Aufnahme von UNHCR-Kontingentsflüchtlingen, dann müssen wir eben auch gemäss dem Antrag der Minderheit II Mittel dafür vorsehen und die Mittel hier nicht gemäss dem Entwurf des Bundesrates wegsparen. Herr Bundesrat und Finanzminister: Wie wollen Sie sonst morgen oder übermorgen auf eine Notfallanfrage des UNHCR positiv reagieren können, wenn es z. B. eben darum geht, Flüchtlinge aufzunehmen, die von der burmesischen Militärdiktatur vertrieben worden sind? Aus welcher Spezialkasse wollen Sie das Geld dann nehmen? Warum stimmt Ihr Antrag nicht mit Ihrem eigenen Vorhaben gemäss Finanzplan überein, für den Fall einer Anfrage auf Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen eben auch explizit Gelder einzuplanen? Herr Bundesrat, wir wollen klare Verhältnisse!
Stimmen Sie dem Antrag der Minderheit II zu, weil Sie mit uns mit der Aufnahme von UNHCR-Kontingentsflüchtlingen wieder an die humanitäre Tradition der Schweiz anknüpfen wollen. Befürworten Sie diesen Antrag, und seien Sie dafür, weil Sie eben auch in finanzieller Hinsicht transparent und konsequent sein wollen.