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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2005-06-01

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-01

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, der Minderheit III (Rey) zuzustimmen und die anderen Anträge abzulehnen, insbesondere den unverschämten Antrag der Minderheit II (Rutschmann), der die Verbindung zum Wohnungswesen macht.

Die SP Schweiz hat klare Vorstellungen zur Sicherheitspolitik und zur Armee. Letzten Freitag hat sie ihr Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. Die "Armee XXI" ist bis in die obersten Führungspositionen strategisch orientierungslos geworden. Aus Mangel an Beschäftigung wird das Schwergewicht mehr und mehr auf die zivilen Einsätze gelegt. Diese Eingriffe in die Aufgabenbereiche der Polizei lehnt die SP grundsätzlich ab. Die Armee ist nicht geeignet, die Arbeit der Polizei zu ersetzen. Die SP fordert deshalb einen risikogerechten und realistischen Auftrag für die Schweizer Armee.

Der Ab- und Umbau unserer heute noch überdimensionierten Armee ist systematisch voranzutreiben. Die Wehrpflicht soll abgeschafft, die Zahl der Armeeangehörigen von 220 000 auf 50 000 verringert werden. Der Hauptauftrag der Schweizer Armee soll die Friedensförderung im Ausland sein. Als Mutter sage ich Ihnen: Ich habe Söhne geboren, ich habe sie für den Frieden geboren und nicht für den Krieg. Das sagen alle Mütter dieser Welt.

Die Sparmassnahmen in der Armee sind ungenügend. Der Antrag der Minderheit III kann allein durch Staffelung der Investitionen und entsprechend ihrer Nachfolgekosten - Abschreibungen, Material, Ersatzteile, Unterhalt - ohne weiteres 80 Millionen Franken mehr Sparpotenzial beitragen. Es ist für das VBS mit einem Jahresbudget von über 4 Milliarden Franken ohne weiteres möglich, diese 80 Millionen Franken einzusparen. Die Schweizer Armee ist nach wie vor überdimensioniert. Die SP verlangt den systematischen Um- und Abbau dieser überdimensionierten Armee.

Zum Antrag der Minderheit II, Abbau Wohnungswesen: Herr Rutschmann, Sie irren sich; die öffentliche Wohnbauförderung ist heute nötiger denn je. Das Bedürfnis nach preisgünstigem Wohnraum ist grösser denn je. Wir haben explodierende Sozialhilfekosten, wir haben immer mehr Working Poor, wir haben immer mehr Non-working Poor. Die Leerwohnungsbestände in der Schweiz sind auf einem tiefen Niveau angelangt, insbesondere in den Ballungsgebieten, dort, wo die Arbeitsplätze sind. Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Der freie Markt deckt dieses Bedürfnis nicht ab.

Herr Rutschmann, wer baut oder saniert Wohnungen für AHV- oder IV-Rentner und -Rentnerinnen mit einer Minimalrente von 1075 Franken pro Monat? Sie wissen ganz genau, dass die Mietzinse für eine wachsende Bevölkerungsgruppe durch die Sozialhilfe und die Ergänzungsleistungen abgedeckt werden müssen. Somit schneidet sich der Bund ins eigene Fleisch, denn an den Ergänzungsleistungen muss er sich finanziell beteiligen. Der Antrag der Minderheit II (Rutschmann) - aus der SVP - ist daher ein Schnitt ins eigene Fleisch. Zudem ist die Wohnbauförderung ein Verfassungsauftrag und Bestandteil der Sozialziele in der Bundesverfassung. Die öffentlich geförderten Wohnungen führen nachhaltig zu deutlich günstigeren Mietzinsen - über Jahrzehnte hinweg bis zu 20 Prozent tieferen Mietzinsen - und dämpfen daher das allgemeine Mietzinsniveau. Davon profitieren insbesondere die Mieterinnen und Mieter dieses Landes; ihre Kaufkraft wird dadurch gestärkt, und diese Kaufkraft hat die Schweiz bitter nötig. Die stetig gestiegenen Mietzinse haben diese Kaufkraft seit Beginn der Neunzigerjahre buchstäblich weggefressen.

Ich bitte auch im Namen der SP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit III (Rey) zuzustimmen und die anderen Anträge abzulehnen; ich bitte darum, insbesondere den Antrag aus der SVP, den Antrag der Minderheit II (Rutschmann), deutlich zu verwerfen.