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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2005-06-01

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-01

Wortprotokoll

Im Finanzplan ist für die Kulturförderung für das Jahr 2005 ein Betrag von 187 Millionen Franken vorgesehen. Für die nächsten drei Jahre ist in diesem Bereich eine stetige und massive Erhöhung der finanziellen Mittel vorgesehen: bis im Jahr 2008 um 20 Prozent.

Bei unserem Minderheitsantrag geht es nicht darum, der Kulturförderung Mittel zu entziehen oder das Bundesamt für Kultur oder die Kulturschaffenden zu bestrafen. Es geht lediglich darum, auf die im Finanzplan vorgesehene massive Erhöhung der Mittel zu verzichten. Der Antrag erfolgt deshalb vor allem aus grundsätzlichen finanzpolitischen Überlegungen.

Wir diskutieren nun stundenlang über die verschiedensten Sparanträge. Überall, wo gespart werden muss, ist es für die Betroffenen schmerzhaft, müssen Vorhaben verkleinert, verschoben oder muss ganz auf sie verzichtet werden. Bei einem Sparziel von etwa 2 Milliarden Franken schmerzt es halt an vielen Orten. Allerdings - das haben wir heute auch schon diskutiert - sind die Reduktionen vielfach keine wirklichen Einsparungen. Meistens geht es ja nur um eine Reduktion des Ausgabenwachstums. In vielen Positionen des Finanzplanes haben wir noch Ausgabensteigerungen von 4 Prozent und mehr, auch nach erfolgter Kürzung. Das heisst, wir reduzieren die Ausgaben auf einem sehr hohen Niveau.

Bei dieser Position, bei der Kulturförderung, ist dieser Sachverhalt noch viel ausgeprägter: Im Budget 2005 sind, wie bereits erwähnt, insgesamt 187 Millionen Franken vorgesehen, 2006 199 Millionen, 2007 212 Millionen und 2008 sogar 226 Millionen. Das heisst, wir haben von 2005 bis 2008 eine Aufwandsteigerung um 39 Millionen Franken. Das sind 20 Prozent. Bei unserem Kürzungsantrag geht es also nicht um die Kürzung bisher vorhandener Mittel, sondern lediglich um den Verzicht auf die geplanten massiven Aufwandsteigerungen.

Solche Aufwandsteigerungen sind auch in anderen wichtigen Bereichen, z. B. im Bereich Bildung oder Forschung, nicht möglich. Die Argumentation des Bundesamtes für Kultur für diese überproportionale Aufwandsteigerung war ebenfalls nicht sehr überzeugend. Wenn wir den Sparauftrag und das Sparziel ernst nehmen, können wir nicht zulassen, dass bei einem Sachgebiet innerhalb von drei Jahren ohne Not eine Aufwandsteigerung von 20 Prozent vorgenommen wird. Wir reden bei diesem Sparprogramm oftmals von Opfersymmetrie; die Ausgabensteigerung im Bereich der Kulturförderung wäre ein Affront gegenüber allen anderen Ämtern, welche das Sparen ernst nehmen oder denen das Budget bereits mehrere Male gekürzt worden ist.

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.