Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-06-07
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-07
Wortprotokoll
Hier gilt es ebenfalls, zwei Erlasse zu verabschieden.
In ökologischer und landwirtschaftlicher Hinsicht sind die Schäden an Obstbäumen ebenfalls ein gravierender Verlust an Lebensraum und für das Kulturgut. Die Konsequenzen sind für die stark betroffenen Landwirtschaftsbetriebe sehr hoch.
Die Aufräum- und Ersatzkosten betragen ungefähr 200 Franken pro Stamm, dazu kommt noch der Ertragsausfall. Aus dem Fonds für Elementarschäden soll eine pauschale Entschädigung von 60 Franken pro Baum ausgerichtet werden. Die Zahlungen sollen allerdings an gewisse Bedingungen wie z. B. die Einkommensgrenze geknüpft werden. Vonseiten des Bundes sollen pro Baum 140 Franken ausbezahlt werden.
Damit keine Bagatellsubventionen geleistet werden müssen, wird der Betrag nur an Landwirtschaftsbetriebe entrichtet, die einen Schaden von mindestens fünf umgeworfenen Bäumen aufweisen, und dies auch nur dann, wenn eine Ersatzpflanzung erfolgt, um den Erhalt des Bestandes an traditionellen Feldobstbäumen zu sichern.
Die vorgeschlagenen Massnahmen werden den Bund 4,5 Millionen Franken kosten. Das vorliegende Bundesgesetz ist ebenfalls bis zum 31. Dezember 2003 befristet.
Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.