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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-06-01

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-01

Wortprotokoll

Eine Minderheit Ihrer vorberatenden Kommission schlägt bei der Kulturförderung eine Einsparung, eine Kürzung, vor, und zwar bezieht sich der Antrag auf die funktionale Gliederung, d. h. auf den Aufgabenbereich als solchen. Damit kommt es zu dem, was Frau Müller-Hemmi vorhin schon erwähnt hat: Es führt zu Kürzungen einerseits im Bereich der Investitionen und andererseits im Bereich des Budgets beim Bundesamt für Kultur. Das sind zwei verschiedene Auswirkungen.

Was die Investitionen betrifft, so kann ich bestätigen, dass in erster Linie das Projekt Landesmuseum bzw. die Sanierung unseres Landesmuseums von der Kürzung dieser Kredite betroffen wäre. Dabei müssen wir wissen, dass 50 Millionen Franken bereits verpflichtet sind und es mithin keinen Sinn macht, ein Projekt, das bereits unterwegs ist, auf diese Weise zu stoppen. Im Gegenteil: Es besteht höchstens die Gefahr, dass es am Ende noch teurer kommt.

Der zweite Teil betrifft die Kürzung im Budget des Bundesamtes für Kultur. Dort sind es natürlich vor allem die Transferbereiche, d. h. die Beiträge an Organisationen oder Stiftungen, die dann gekürzt werden müssten. Ich denke an die Pro Helvetia oder an die Filmförderung, bei der wir in den letzten Jahren bedeutende Anstrengungen unternommen haben. Ich denke aber auch an die Sprach- und Kunstförderung. Dazu nur in Klammern: Das Sprachengesetz, von dem immer wieder die Rede ist, hat noch nirgends im Budget eine Basis gefunden. Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass auch hier - wie schon in anderen Gebieten - eine Vorleistung im Zusammenhang mit der Aufgabenverzichtplanung erbracht wurde, dass also bereits Kürzungen im Umfang von etwa 2 Millionen Franken vorgenommen wurden, in einem Bereich, der an sich nicht sehr stark dotiert ist und wo dann jede Kürzung umso stärker ins Gewicht fällt.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen der Bundesrat, den Minderheitsantrag abzulehnen.