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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2005-06-02

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-02

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat eine Verwaltungsreform angekündigt. Sie haben diese Ankündigung gestern damit angereichert, dass Sie finanzielle Vorgaben gemacht haben, obschon klar ist, dass die Organisation der Verwaltung Sache des Bundesrates ist und in seinem Zuständigkeitsbereich liegt. Das ist die Ausgangslage. Zudem lag in der Kommission zum EP 2004 ein Antrag auf Zusammenlegung von Verwaltungsabteilungen vor. Das ist nun sicher nicht der geeignete Ort, wo man solche Beschlüsse mit einbinden kann. Als Ausweg hat die Mehrheit der Kommission eine Motion beschlossen, um den Auftrag zu erteilen, eine solche Zusammenlegung zu prüfen. Ich glaube, das ist nun ein Teil dieser Verwaltungsreform, wo wir den Auftrag geben, eine bestimmte Richtung genauestens zu prüfen und uns bei Annahme der Motion mitteilen zu lassen, was dafür und was dagegen spricht. [PAGE 605]

Nun handelt es sich hier um vier Verwaltungseinheiten, also um Ämter, die zusammengelegt werden sollen. Nehmen wir als Beispiel das Bundesamt für wirtschaflichte Landesversorgung. Dieses Bundesamt hat einen sehr geringen Personalaufwand. Es ist ein sehr kleines Amt. Es befasst sich mit der Versorgung des Landes in Notzeiten mit Nahrungsmitteln, mit Medikamenten und mit Energie. Nun hat es deshalb einen kleinen Personalaufwand, weil es mit Mandatären arbeitet. Es gibt Aufträge an Dritte, die Kontrollen der Lagerbestände usw. durchzuführen. Das müssen Leute sein, die in einem der drei Teilgebiete gewisse Kenntnisse haben. 31 dieser Mandatäre sind Mitarbeiter des Bundesamtes für Landwirtschaft. Sie sehen also, welchen Stellenwert innerhalb dieser Landesversorgung das Bundesamt für Landwirtschaft hat und auch wahrnimmt.

Ein zweiter Punkt: Wir wissen, dass ein Amt eine bestimmte Grösse haben muss, damit es eine eigene Rechnungsführung, eine eigene Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit haben kann, denn sonst sind die Infrastrukturkosten im Verhältnis zum Output zu gross. Genau das ist z. B. beim Bundesamt für Veterinärwesen, einem Bundesamt mit 56 Mitarbeitern, ausgesprochen der Fall. Es hat eine vollständige eigene Rechnungsführung, es hat eine vollständige eigene Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit; damit sind natürlich die Infrastrukturkosten entsprechend gross. Das ist eine der Überlegungen, die anzuführen sind.

Eine dritte Überlegung: Beim Wald war es gerade der Bundesrat, der eine Vorgabe gemacht hat, indem er die Vernehmlassung über das revidierte Waldgesetz nicht freigegeben, sondern den Entwurf an das UVEK zurückgewiesen hat. Dies mit dem Auftrag, eine Vorlage zu bringen, die die Subventionen, die Unterstützungen oder finanziellen Aufwendungen für die Waldwirtschaft massiv reduziert, nachdem wir im EP 2003 durch eine Gesetzesrevision die normalen Nutzwälder des Mittellandes bereits von jeder Subventionierung ausgeschlossen haben. Sie sehen also, dass auch dort ein direkter Zusammenhang besteht. So hat sich auch die Mehrheit der Kommission dafür ausgesprochen.

Ich möchte Sie im Namen der SVP-Fraktion bitten, diesen Prüfungsauftrag deutlich an den Bundesrat zu überweisen. Er ist ja auch bereit, diesen Auftrag entgegenzunehmen.

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