preparatory:AB 54707
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-02
Wortprotokoll
Ich beziehe mich auf die vorhin genannte Strategie und wiederhole, dass dieses Aufgabenportfolio einer dieser sieben Aspekte der Strategie ist. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, in erster Linie einmal ein Aufgabenportfolio zu erstellen. Daran arbeiten wir derzeit. Dieses Aufgabenportfolio beinhaltet im Prinzip ein Inventar der Aufgaben des Bundes, dem wir ein Relief geben wollen. Die entsprechenden Fragen lauten: Wie gross sind die Volumina? Wie ist das Wachstum? Welches sind die grössten Gebiete? Das wird in der Eidgenössischen Finanzverwaltung erstellt und kostet, wenn Sie so wollen, nichts - oder nichts Zusätzliches -, weil das die Mitarbeitenden, die Spezialisten aus dem Departement sind, die an diesem Aufgabenportfolio zuhanden des Bundesrates arbeiten. Wenn das so weit ist, wird der Bundesrat dieses Portfolio beurteilen und Aufträge zum weiteren Vorgehen erteilen.
Es versteht sich von selbst, dass die üblichen Verfahren zum Zug kommen, mit denen wir hier legiferieren, wenn aus einem solchen Portfolio konkret ein Handlungsbedarf sichtbar wird. Das heisst, es findet eine Vernehmlassung bei den Kantonen und bei den Betroffenen statt. Es wird das Parlament einbezogen, und alles mündet dann, sofern es Handlungsbedarf gibt, in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Oder anders gesagt: Es kann in keiner Art darum gehen, dass der Bundesrat hier in eigener Kompetenz etwas tun will, sich gewissermassen an Ihnen vorbeischleichen möchte, sondern es ist eine Vorbereitungsarbeit im grösseren Ausmass, die der Bundesrat als Führungsgremium zu bewältigen hat. Sie werden die entsprechenden Antworten zu gegebener Zeit bekommen.