Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-06-02
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-02
Wortprotokoll
Die Reserven von etwa 3,7 Milliarden Franken, die aufgrund von Einnahmen aus dem Mineralölsteuergesetz in der Bundesrechnung drin sind, sind ein altes Thema, und zwar deshalb, weil es sich hier um Mittel handelt, die gesetzmässig vereinnahmt wurden, die aber nicht direkt ihrem Zweck zugeführt worden und deshalb in der Bilanz gewissermassen blockiert sind. Wenn wir solche Mittel auf einen Schlag, also die ganzen 3,7 Milliarden Franken, für den Strassenbau verwenden würden, dann müssten wir uns in diesem Ausmass - das tönt jetzt etwas befremdlich - zusätzlich verschulden. Das wollen wir selbstverständlich nicht.
Auf der anderen Seite ist auch klar, dass der Bundesrat und das Parlament die Mittel gesetzmässig einsetzen müssen.
Zu der Lösung dieses Problems müssen wir einen Beitrag leisten. In diesem Sinne haben beide Seiten Recht. Die eine sagt, es sei keine Entlastung, aber es gibt eben doch eine Entlastung der Finanzrechnung, indem wir jetzt mittels eines Fonds beginnen, diese Mittel gewissermassen aus der Bilanz in die Betriebsrechnung zu übertragen und eben zu verflüssigen. Zu diesem Zweck haben sich mein Departement und das UVEK auf den Antrag zur Schaffung eines solchen Fonds geeinigt.
Die Idee eines Fonds ist nicht die, dass er ein Eigenleben führen kann. Fonds sind, das sehen wir beim FinöV-Fonds, gelegentlich auch des Teufels. Wenn sie dann nämlich eine Eigendynamik annehmen, wenn sie noch das Recht haben, sich zu verschulden und sogar zusätzliche Kredite aufzunehmen, dann wirken sie sich im Endeffekt sogar negativ aus. Das wollen wir nicht. Aber wir wollen einen Fonds schaffen, mit dem etwa 2 bis 2,2 Milliarden Franken aus diesen Rückstellungen von 3,7 Milliarden alimentiert werden, und damit gewisse dringliche Projekte, insbesondere im Agglomerationsverkehr, an die Hand nehmen, welche derzeit blockiert sind. Die Kürzungen, die Sie vorgenommen haben, können teilweise durch diesen Fonds wieder kompensiert werden.
Der Bundesrat ist bereit, diese Motion anzunehmen. Er versteht sie als Anweisung für die Budgetierung. Die Budgetierung ist ja bekanntlich die Vorphase für das neue Budget, der eigentliche Budgetprozess erfolgt dann im Parlament. Sie haben die Budgethoheit, aber der Bundesrat hat die Budgetierungsverpflichtung. Hier ist die eine Auswirkung dieser Motion. Die zweite ist, dass wir mit diesem Fonds nun vorwärts machen, dass wir ihn Ihnen unterbreiten, damit Sie darüber entscheiden können. Insofern sind wir eigentlich froh, dass diese Motion jetzt eingeht. Wir unterstützen sie, damit Bewegung in diesen Bereich kommt, denn wir haben hier seit Jahren Milliarden von Franken blockiert, die nicht verwendet werden können. Dieses Problem muss gelöst werden, und bei dieser Lösung würde uns diese Motion entgegenkommen.