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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2005-06-02

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-02

Wortprotokoll

Wenn die Rechnung 2004 besser abschliesst als budgetiert, dann kann das unter Umständen durchaus als kleiner Lichtblick bezeichnet werden. Aber hier generell von positiven Signalen, von guten Nachrichten oder Entwarnung oder, wie es heute vorgefallen ist, gar von [PAGE 620] ständiger Angstmacherei zu sprechen, als jemand das Ergebnis 2004 kritisiert hat, wirkt auf uns, die SVP, geradezu höhnisch. Dass die Vertreter der SVP in den Subkommissionen voll des Lobes gewesen sein sollen, ist uns nicht bekannt. Offensichtlich liegen hier Verwechslungen vor.

Massgebend für die SVP ist nicht das ausgewiesene, sondern das tatsächliche Ergebnis. Kehren wir zur Realwirtschaft zurück, und lassen wir uns nicht in erster Linie von nominellen Scheinwirtschaften blenden. Gemäss Bericht der Revisionsstelle besteht für die Bundesrechnung 2004 ein grosser Bereinigungsbedarf. Die Pensionskassen lassen einmal mehr grüssen, aber nicht nur die Pensionskassen. Einmal mehr werden in der Staatsrechnung keine systematischen Abgrenzungen vorgenommen; Rückstellungen werden nur punktuell gebildet. Das heisst, latente, bereits heute bekannte Risiken werden nicht, in keiner Weise, systematisch erfasst. Einmal mehr werden aufgrund der 2003 eingeführten Buchungssystematik die Passivzinsen um 634 Millionen Franken tiefer ausgewiesen, als sie angefallen sind. Einmal mehr sind in der Staatsrechnung 2004 die Darlehen und Vorschüsse an den FinöV-Fonds von rund 5,4 Milliarden Franken nicht wertberichtigt, obwohl bereits heute klar feststeht, dass die Darlehen weder verzinst noch amortisiert werden können. Der Bund hat zudem verbindlich zugesichert, auf seine Forderungen zu verzichten. Das ist eine Eventualverpflichtung, die wertberichtigt werden muss.

Dasselbe gilt für das Darlehen an den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung: Das Eigenkapital ist nicht mehr vorhanden, das Darlehen ist nicht mehr vollumfänglich gedeckt. Auch hier wäre also eine Wertberichtigung dringend notwendig. Die Beteiligung Post wurde in der Staatsrechnung 2004 nicht nach dem Nominalwert- bzw. Anschaffungswertprinzip verbucht. Der Beteiligungswert des Bundes liegt deshalb rund 1 Milliarde Franken über dem buchmässigen Eigenkapital der Post.

Diese Liste des notwendigen Bereinigungsbedarfes liesse sich beliebig fortsetzen. Die Vorbehalte - notabene der Revisionsstelle, aber zugegebenermassen von unterschiedlicher Natur - betreffen rund 10 bis 11 Milliarden Franken. Was sind nun die Folgerungen? Können wir als Parlament trotz dieser massiven Einschränkungen und Vorbehalte der Revisionsstelle einfach zur Tagesordnung übergehen, allenfalls mit der Begründung: Das Geld ist ausgegeben, was will die SVP hier noch? Selbst Herr Grüter hat ausgeführt, in der Privatwirtschaft würde die Staatsrechnung 2004 nicht als vollständig und nicht als gesetzmässig betrachtet; die Rechnung werde jedoch nicht nach OR-Grundsätzen abgelegt, sondern nach den Grundsätzen des Finanzhaushaltgesetzes.

Nun, um die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen, muss man offensichtlich die Grundsätze des Finanzhaushaltgesetzes und der Finanzhaushaltverordnung heranziehen. Ein kurzer Vergleich: In Artikel 2 und 3 des Finanzhaushaltgesetzes sind Grundsätze wie Vollständigkeit, Einheit, Jährlichkeit und Gesetzmässigkeit geregelt. Im OR haben wir keine anderen Grundsätze; sie sind identisch. Also dürfte es bei diesen Grundsätzen sehr schwierig sein, sich so salopp auf das Finanzhaushaltgesetz zu stützen.

In Artikel 6 des Finanzhaushaltgesetzes ist weiter geregelt, die Bestandesrechnung habe sämtliche Vermögenswerte und Verpflichtungen zu erfassen. Auch hier gilt genau derselbe Grundsatz wie in der Privatwirtschaft. In Artikel 11 und 19 des Finanzhaushaltgesetzes ist von Rückstellungen die Rede, und zwar von Rückstellungen für drohende Verluste. Es ist wohlgemerkt auch von wahrheitsgetreuer Rechnungsablage die Rede: Auch hier gibt es keine Differenzen zu den privatwirtschaftlichen Rechnungslegungsvorschriften. Mir ist nicht bekannt, dass man hier Unterschiede herbeizaubern könnte. In Artikel 22 des Finanzhaushaltgesetzes wäre weiter vorgeschrieben, dass Beteiligungen nach kaufmännischen Grundsätzen, d. h. nach Nominalwert oder nach Anschaffungswert, bewertet werden müssen.

Wenn wir hier zusammenfassen und genau hinsehen, haben wir als Parlament Mühe, Unterschiede zu finden zwischen Obligationenrecht und Finanzhaushaltgesetz (FHG) bzw. Finanzhaushaltverordnung (FHV). Wir sehen hier die Unterschiede nicht, welche die Revisionsstelle oder auch der Kommissionssprecher zu erkennen glauben.

Ein Teil der SVP-Fraktion lehnt deshalb die Staatsrechnung 2004 ab - nicht aus Protest, sondern aus diesen grundsätzlichen Überlegungen. Was würden wir sagen, wenn in der Privatwirtschaft die Rechnungslegungsvorschriften so ausgelegt würden? Würde nicht der eine oder andere hier im Saal von Misswirtschaft sprechen? Würde nicht der eine oder andere hier im Saal von kriminellen Machenschaften reden, wenn in der Privatwirtschaft die Rechnungslegungsvorschriften so ausgelegt würden? Aber was tun wir hier? Wir wollen offensichtlich eine Staatsrechnung genehmigen, die nach unserer Beurteilung in keiner Art und Weise den minimalsten Rechnungslegungsvorschriften genügt.

Im Namen eines Grossteils der SVP-Fraktion empfehle ich Ihnen insbesondere aus den Gründen, die ich hier dargelegt habe, die Staatsrechnung 2004 abzulehnen. Ich bitte Herrn Bundesrat Merz, die künftigen Rechnungen sofort nach den einschlägigen und allseits anerkannten Rechnungslegungsvorschriften vorzulegen und nicht auf das neue Rechnungslegungsmodell 2007 zu warten.