Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-06-02
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-02
Wortprotokoll
Die Staatsrechnung kommt ja jedes Jahr in Form dieses dicken Buches daher, und an und für sich ist es ein "Zahlenfriedhof". Ich weiss nicht, wie viele Tausend Zahlen hier vereinigt werden. Aber die Staatsrechnung - und darin besteht ihr Wert - ist ein unbestechlicher Gradmesser für die Darstellung des Bundeshaushaltes, und da sind zwei Dimensionen: einerseits die Darstellung des politischen Jahres, jetzt des Jahres 2004, und andererseits aber auch, indem diese politischen Jahre in eine Reihe gebracht werden, die Darstellung der Entwicklungen und der Trends. Ich glaube, man muss beides beachten.
Beginnen wir mit dem politischen Jahr. Es ist wahr, dass wir erneut ein Defizit erzielt haben. Es ist wahr, dass die Schulden wieder gewachsen sind. Es ist wahr, dass wir wieder ausserordentlichen Zahlungsbedarf befriedigen mussten in den Bereichen FinöV-Fonds und Pensionskassenausfinanzierung. Es ist wahr, dass die Erfolgsrechnung auch mit roten Zahlen abschliesst, und insofern kann man diesem Abschluss eigentlich kein gutes Attribut geben. Wenn wir diese Staatsrechnung aber in die Reihe bringen und sie einmitten in die Entwicklung des Bundeshaushaltes, dann vermögen wir trotzdem gewisse positive Zeichen zu erkennen. Zunächst einmal - und hier, Herr Schwander, vielleicht einem Irrtum begegnend -: Diese Staatsrechnung ist von der Eidgenössischen Finanzkontrolle ohne Einschränkungen und ohne Vorbehalte genehmigt worden. Wenn das anders wäre, da können Sie sicher sein, hätten wir es thematisiert.
Im Ablauf der Zeit sieht es etwas positiver aus: Wir haben eine Verbesserung gegenüber dem Budget, wir haben ein sinkendes Defizit in der Erfolgsrechnung seit dem Jahr 2002, wir haben eine finanzpolitische Richtung, die stimmt im Lichte der Priorität des Bundesrates, auf Ende der Legislatur und darüber hinaus anhaltend einen stabilisierten, ausgeglichenen Bundeshaushalt zu präsentieren.
Wir können feststellen, dass die Strategie des Bundesrates jetzt zu greifen beginnt. Dafür gibt es Anzeichen. Sie haben sicher festgestellt, dass z. B. bei den Personalausgaben eine Trendwende stattfindet. Sie haben sicher festgestellt, dass es in vielen Bereichen gelungen ist, das Wachstum zu verlangsamen. Mithin befinden wir uns auf dem richtigen Pfad. Aber es gibt keinen Grund zur Entwarnung. Wir sind immer noch weit vom Ausgleich, von der Stabilisierung des Bundeshaushaltes entfernt. Wir sind auch international gesehen nicht besser als andere, denn wenn man die Ausgaben der drei Stufen Gemeinde, Kanton, Bund zusammenzählt, stellt man fest, dass wir ganz nahe an der Grenze der verpönten Maastricht-Kriterien sind. Ich stelle fest, dass wir uns dieser in den letzten Jahren bedrohlich angenähert haben. In diesem Zusammenhang darf ich mit Befriedigung feststellen, dass wir mit dem Instrument der Schuldenbremse einen Mechanismus gefunden haben, der uns daran hindert, die Situation noch zu verschlechtern - im Gegenteil, es ist ein Instrument, das uns hilft, den Pfad der Stabilisierung zu gehen.
Sie haben politische Prioritäten gesetzt, teilweise über alle Parteien hinweg, und Sie haben festgestellt, dass man diesen Prioritäten Rechnung trägt. Ich weise Sie darauf hin, dass das Wachstum der Ausgaben in den Bereichen Bildung und Grundlagenforschung über dem Wachstum des Bruttoinlandproduktes, über der Teuerung, über dem durchschnittlichen Wachstum der Staatsausgaben ist, es sind nämlich mehr als 5 Prozent. Sie haben ferner Akzente gesetzt im Bereich der sozialen Wohlfahrt: Auch dort sind die Ausgaben überdurchschnittlich gewachsen. Sie haben aber auch Zeichen der Stagnation gesetzt, beispielsweise im Bereich Landwirtschaft, der real stagniert, oder im Bereich Landesverteidigung, der abnimmt. Das sind politische Willensäusserungen, die Sie als Parlament in diesem Budget und in dieser Rechnung 2004 verwirklicht haben.
Das führt mich zum dritten Teil, zur Frage nach dem Horizont: Wie geht es weiter? Ich darf Ihnen eingangs sagen, dass der Bundesrat mit grosser Wahrscheinlichkeit noch vor den Sommerferien das Budget für das nächste Jahr 2006 in den Eckwerten verabschieden wird. Ich darf damit auch die Aussage verbinden, dass es uns gelingen wird, ohne ein weiteres Entlastungsprogramm an Sie heranzutreten. Wir werden mithin die in der Pipeline befindlichen Ausgaben schon im Budgetierungsprozess kompensieren.
Wir sind daran, im Rahmen der Finanzplanung auch die Ausgabenplafonds anzupassen, mit dem Ziel, auf Ende der Legislatur den Ausgleich des Staatshaushaltes zu erzielen. Was wir einigermassen im Griff haben, ist das, was wir "Pipeline" nennen; das sind Vorstösse aus dem Parlament, die angenommen wurden und deren Realisierung bevorsteht. Was wir aber nicht im Griff haben, sind Anliegen, die jetzt teilweise als Wunschkatalog in der Luft liegen, die aber noch nicht finanziert sind. Dazu gehört im Bereich der Familienbesteuerung und der Unternehmenssteuerreform die Inkaufnahme von Mindereinnahmen; diese werden mit Projekten verbunden sein, und wir haben sie im Augenblick noch nicht finanziert.
Ich möchte abschliessend zu ein paar wenigen Sonderfragen Stellung nehmen, die Sie mir im Verlauf der Debatte gestellt haben:
Herr Schwander, Sie sind ja Mitglied der Kommission, die jetzt das neue Finanzhaushaltgesetz berät. Ich kann Ihnen bestätigen, dass aus der Anwendung der anstehenden neuen Standards und Normen, Ipsas genannt - die Standards nämlich, die für die öffentlichen Haushalte festgelegt werden -, die Unterschiede zwischen obligationenrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechnungslegungsstandards herausgearbeitet werden. [PAGE 624]
Man hat mir die Frage nach dem Ausgleichskonto gestellt: Dieses Ausgleichskonto ist eine Statistik, es ist eine Statistik ausserhalb der Finanzrechnung. Via dieses Ausgleichskonto können Beträge im Nachhinein korrigiert werden, die man bei der Budgetierung noch nicht erfassen konnte. Aber ich sage Ihnen zuhanden des Protokolls: Dieses Ausgleichskonto dient nicht dazu, allfällige Überschüsse an die Budgetierung des nächsten Jahres anzuknüpfen. Das ist immer, im Rückblick, eine statistische Übung. Es gilt insbesondere vorläufig der Abbaupfad, der Teil der Gesetzgebung bei der Einführung der Schuldenbremse war. Dieser Abbaupfad mit 3, 2, 1 und 0 Milliarden Franken soll uns schrittweise an die Beseitigung des Defizits heranführen.
Eine weitere Bemerkung - ich bin Herrn Weyeneth für den Hinweis dankbar -: Wir haben im Bereich der Passivzinsen tatsächlich gewisse Probleme bei der Budgetierung. Sie ergeben sich teilweise daraus, dass wir Agios erzielen. Diese Agios stammen aus Umfinanzierungen im Anlagebereich bei der Tresorerie. Je nach den Zinsentwicklungen können diese Agios sehr beträchtlich ausfallen. Im letzten Jahr war das der Fall. Ich gehe davon aus, dass sie in der Zukunft abnehmen werden. Damit hat der Bundesrat die Verpflichtung, diese Agios sorgfältiger zu budgetieren und insbesondere eine abnehmende Tendenz vorzusehen.
Die Frage der Budgetierung von Swisscom-Dividenden ist eine etwas schwierige Frage: Wir stehen immer vor dem Problem, ob man, gewissermassen via Budgetierung, der Swisscom vorschreiben soll, welche Dividendenpolitik sie verfolgen soll. Wir denken, es sei wahrscheinlich richtig, wenn wir uns so verhalten, dass wir einen bestimmten Betrag kontinuierlich einsetzen und es dann der Swisscom-Generalversammlung und den Aktionären überlassen, mit welchen Dividenden sie dann auftritt.
Ähnliches gilt für die Bilanzierung der Beteiligung: Die Post ist ja bekanntlich zur IAS-Normierung übergegangen. Das gibt uns gewisse Hinweise dafür, wie man solche Beteiligungen in der Bilanz aufführen kann. Das wird sich dann als ein Teil des Projektes für ein neues Rechnungswesen herausstellen - auch in Bezug auf die Swisscom, denn die Swisscom haben wir ja nicht bilanziert. Das wäre eine Beteiligung mit doch beträchtlichen Dimensionen - eine Beteiligung mit Milliardendimensionen, würde ich jetzt einmal sagen.
Zum Transferbereich bei Investitionen: Es gab hier in den letzten Jahren ein gewisses Auf und Ab, aber es waren nicht willentliche Einschränkungen, sondern zum Teil willkürliche Bewegungen. Je nachdem, wie die Kantone um Subventionen nachsuchen, je nachdem, wie die Projekte unterwegs sind, kann es im Investitionsbereich eben zu Abweichungen kommen. Auf jeden Fall sind sie vom Bundesrat nicht gewollt.
Zur Situation der Sozialversicherungen: Natürlich, Herr Schwander, gibt es hier Risiken, die vom Bund zu berücksichtigen sind. Aber da müssen wir zuerst einmal feststellen, wer eigentlich für die Bilanzen bei den Sozialversicherungen verantwortlich ist. Es ist ja so, dass die Finanzierung teilweise auch partnerschaftlich geschieht - denken Sie an die AHV, wo auch die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer beteiligt sind. Dort geht es darum, die Risikoanalyse einmal von den einzelnen Sozialwerken aus zu machen und dann mit dem neuen Rechnungsmodell zu quantifizieren. Das ist ein Vorgang, der uns beim sogenannten Restatement bevorsteht und den wir dann vornehmen müssen. Sie verlangen, dass wir es nicht erst im Jahr 2007 machen. Ich kann das akzeptieren, weil ich glaube, es würde sich möglicherweise empfehlen, dass wir im nächsten Jahr gewissermassen eine Schattenrechnung nach neuem Rechnungsmodell machen, Ihnen aber noch eine Rechnung nach altem Modell vorlegen. Dann haben wir eine bessere Basis für das Restatement.
Zur Frage von Herrn Marti: Es ist richtig, dass die Information eine Bringschuld des Bundesrates ist. Und es ist richtig, dass man beim Budget und bei der Rechnung auch Schwachstellen diskutieren sollte. Man sollte auch die Frage stellen, wo etwas gelungen und wo etwas missraten ist. In diesem Zusammenhang mache ich Sie aber darauf aufmerksam, dass sich natürlich auch die beiden GPK dieser Fragen annehmen. Ich denke, es ist eine Frage der Abstimmung der Themen zwischen Finanzkommission und GPK, um mit uns in Kontakt zu bleiben.
Ich ersuche Sie, der Staatsrechnung 2004 zuzustimmen und auch die Nachtragskredite gemäss den Anträgen der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission zu behandeln, insbesondere jenen im Nachtrag I zum Voranschlag 2005 zum sogenannten "Schoggi-Gesetz".