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AB 54771

Kleiner Marianne · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-02

Wortprotokoll

Ich möchte mich auch zum Antrag der Minderheit Kiener Nellen äussern, und zwar folgendermassen: Es gibt ein Zusammenspiel zwischen dem Finanzhaushaltgesetz und der Regelung, wie sie der Bundesrat im Rahmen der Vorlagen zum EP 2003 und zum EP 2004 getroffen hat. Was das Finanzhaushaltgesetz betrifft: Die Kreditübertragung ist nur eine spezielle Form des Nachtragskredites. Wenn sich aus der Überprüfung der "Armee XXI" die Frage ergeben hat, ob gewisse Bauten überhaupt realisiert werden sollen, so ist dies auch eine Verzögerung im Sinne des Finanzhaushaltgesetzes.

Der Bundesrat hat beschlossen, dem VBS im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm diese zusätzliche Flexibilität und Planungssicherheit zu geben. Diese beinhaltet einen Ausgabenplafond; dieser ist auch Gegenstand des Bundesgesetzes über das Entlastungsprogramm 2004 und des Bundesgesetzes über das Entlastungsprogramm 2003. Dort wird festgehalten, dass der Bundesrat Verschiebungen zwischen den in den entsprechenden Absätzen vorgesehenen Kürzungen vornehmen kann, sofern dadurch der Ausgabenplafond von 15,4 Milliarden Franken in den Jahren 2005-2008 nicht überschritten wird. Der Bundesrat erläutert in der Botschaft, dass damit die Möglichkeit besteht, über das Instrument der Nachtragskreditbotschaft Kreditreste des einen Jahres auf das andere Jahr zu übertragen.

Das Parlament ist durch die Ausführungen in der Botschaft nicht gebunden; hingegen wurden beim EP 2003 Ausgabenplafonds beschlossen. Beim EP 2004 ist dies von den Räten noch nicht entschieden worden.

Es ist gut für das VBS, wenn eine gewisse Berechenbarkeit besteht. Der Plafond und eine gewisse Flexibilität sind notwendig für das VBS - es ist nicht abschätzbar, welche Änderungen sich im Stationierungskonzept abzeichnen werden.

Die FDP meint, dass dies eine intelligente Form des Sparens darstellt. Der Grund, weshalb die 30 Millionen Franken übertragen werden sollen, liegt darin, dass sie schon im letzten Jahr hätten gebraucht werden sollen. Bei Nichtgenehmigung müssten der Ausbau der Kaserne Bülach und die Sanierung von Florako auf Eis gelegt werden. Die Nachtragskredite werden überdies über Kreditreste kompensiert. In der Subkommission VBS habe ich als Präsidentin den Stichentscheid zur Zustimmung zu diesem Nachtragskredit von 30 Millionen Franken gegeben.

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