Huber Gabi · Nationalrat · 2005-06-06
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-06
Wortprotokoll
In Artikel 14 Absatz 1 wird das Bundesgericht neu verpflichtet, eine Verordnung über die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Richtern zu erlassen. Es geht um die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Richtern am gleichen Gericht. Dass man eine solche Regelung einführen will, ist in konkreten Vorfällen aus der jüngsten Vergangenheit begründet. Insbesondere die Mitglieder des Ständerates, welche mit der Streiterledigung am Eidgenössischen Versicherungsgericht zu tun hatten, sind der Meinung, die Streitschlichtung sollte geregelt werden. Es kann in der Tat nicht sein, dass Parlamentarier oder parlamentarische Kommissionen Streitereien an den Gerichten schlichten müssen. Es ist nach Auffassung der Minderheit angezeigt, dass man das Gesamtgericht jetzt verpflichtet bzw. es für zuständig erklärt, Regeln für die Streitbeilegung zu erlassen, und zwar ehe der nächste Streit ausbricht.
Aus diesen Gründen ersuche ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.