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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-06

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-06

Wortprotokoll

Erst wenn über das Rechtshilfegesuch der Staatsanwaltschaft Turin rechtskräftig entschieden worden ist, steht der Umfang der Informationen fest, die an die italienischen Behörden herauszugeben sind. Wir müssen also zuerst diesen Entscheid abwarten. Im Anschluss daran kann entschieden werden, ob die Gewährung der Rechtshilfe an Italien im vorliegenden Fall wesentliche schweizerische Landesinteressen nach Artikel 1a des Rechtshilfegesetzes verletzen würde. Das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Turin ist gegenwärtig beim Verhöramt des Kantons Glarus als erstinstanzlicher Rechtshilfebehörde in Bearbeitung. Es ist daher heute noch nicht möglich, verlässliche Angaben zum Zeithorizont der Behandlung der Eingabe der Suva zu machen. Wenn das Gesuch der Staatsanwaltschaft Turin gutgeheissen wird, dann kann das Suva-Gesuch behandelt werden.