Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-06
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-06
Wortprotokoll
Frau Humbel Näf erkundigt sich nach einem möglichen Bundespatentgericht und der Berufsregelung für Patentanwälte. Der Bundesrat hat die Gelegenheit der hängigen Revision des Patentrechtes ergriffen, um die Idee eines Bundespatentgerichtes und einer Berufsregelung für Patentanwälte im Vernehmlassungsverfahren zur Diskussion zu stellen. Da die Patentrechtsrevision einen umfangreichen Katalog von Themen unterschiedlicher Dringlichkeit und Tragweite betrifft, hat der Bundesrat beschlossen, in drei Etappen vorzugehen:
Als Erstes wurde die Ratifikation von Staatsverträgen vorgelegt, weil insbesondere beim revidierten Europäischen Patentübereinkommen die Zeit drängt. Das hat der Bundesrat bereits verabschiedet, das ist bereits auf dem Wege zum Parlament.
Als Zweites soll noch vor Ende Jahr der substanzielle Teil erfolgen, dies insbesondere mit der umstrittenen Tragweite der Patentierung von Gensequenzen. Wie und in welcher Weise die Verbesserung der Rechtspflege im Patentwesen zu regeln ist, ist noch nicht entschieden. Dies gilt ebenso für die Berufsregelung von Patentanwälten.
Die Vor- und Nachteile der Schaffung neuer Gerichtsstrukturen müssen natürlich sorgfältig abgewogen werden. Wir können nicht für jedes Spezialgebiet ein eigenes Bundesgericht schaffen, das werden Sie verstehen. Andererseits ist aber dafür zu sorgen, dass wir Gerichte haben, die diese komplexen Entscheide und diese komplexen Verfahren bewältigen können; wir sind jetzt an dieser Ausarbeitung.
Ähnliches gilt für die Patentanwälte. Namentlich die Benachteiligung vonseiten Amerikas müssen wir irgendwie bewältigen; wie, das wird zurzeit ausgearbeitet. Das Problem ist erkannt, aber man darf es - nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Spezialität dieses Gebietes - nicht überbewerten. Wir werden das Problem in der dritten Stufe regeln.
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