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Haering Barbara · Nationalrat · 2005-06-06

Haering Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-06

Wortprotokoll

Am 4. März 2002 reichte unsere ehemalige Ratskollegin Lalive d'Epinay eine allgemein formulierte parlamentarische Initiative ein, welche eine Neuorganisation des Strategischen Nachrichtendienstes sowie die Schaffung einer mit den notwendigen Kompetenzen ausgestatteten und aus Mitgliedern beider Räte zusammengesetzten Kommission Nachrichtendienst forderte. Am 23. September 2003 gab unser Rat der Initiative Folge.

Wir unterbreiten Ihnen deshalb heute unsere Überlegungen zur Lage und zur Neuorganisation der Nachrichtendienste, zu ihrer politischen Kontrolle sowie eine Motion zur gesetzlichen Grundlage der Nachrichtendienste. Ich möchte an dieser Stelle zudem allen Mitgliedern der Subkommission und dem Sekretariat für die sehr gute und sehr intensive Zusammenarbeit bestens danken.

Das Profil der Bedrohungen für die Schweiz hat sich nach den geopolitischen Umwälzungen der letzten fünfzehn Jahre und erneut nach den Ereignissen des 11. September 2001 gewandelt. Neue Bedrohungen und Risiken lassen sich immer weniger in äussere und innere Sicherheit trennen. Sie sind überdies zunehmend departementsübergreifend. Damit verändern sich die Anforderungen an ein nachrichtendienstliches System. Es steht vor der Herausforderung, ein integriertes Lagebild zu liefern und so zur Verbesserung der Sicherheit in unserem Land beizutragen. [PAGE 661]

Da das schweizerische Nachrichtendienstsystem nicht auf einem einzigen Dienst beruht, sondern auf der Koordination verschiedener Dienste, gewinnt deren Zusammenarbeit an Bedeutung. Die Arbeiten der Kommission in der ersten Phase, unter der Leitung unseres ehemaligen Ratskollegen Tschuppert, und ebenso die in der zweiten Phase zeigten, dass das gegenwärtige System der Schweizer Nachrichtendienste in einer Sackgasse steckt und den neuen Herausforderungen nicht gewachsen ist. Politische Führung, Auftragserteilung und Koordination der Nachrichtendienste im Rahmen einer nationalen Nachrichtenpolitik lassen zu wünschen übrig. Das Koordinationssystem funktioniert nicht optimal, der Informationsfluss ist mangelhaft, die Nachrichtenanalyse, die einen globalen Lageüberblick vermitteln sollte, ist unzureichend. Die Voraussetzungen für rasches politisches Handeln im Krisenfall sind damit nicht gegeben, und der konkrete Beitrag der Nachrichtendienste zur Landessicherheit kann nicht definiert werden.

Dies ist ein hartes Urteil. Als gravierendster und folgenschwerster Mangel erweist sich die Tatsache, dass die Auftragserteilung an den Nachrichtendienst durch den Bundesrat markant ungenügend ist.

Eine umfassende Nachrichtenpolitik für die Schweiz besteht nicht. Der Bundesrat erteilt den Diensten punktuelle Mandate. Dies erklärt, weshalb die Dienste sich oft Aufträge in eigener Regie geben. Dementsprechend funktioniert auch nachgelagert die Koordination der Dienste nicht zufriedenstellend.

Zudem variiert die politische Kontrolle durch die Exekutive je nach Nachrichtendienst erheblich. Dies erklärt sich aus der historischen Entwicklung der Dienste sowie aus den unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen. Die Aufsicht innerhalb der Linie ist in manchen Fällen mangelhaft. Nach Auffassung der SiK muss der Bundesrat seine Verantwortung gegenüber den Nachrichtendiensten verstärkt wahrnehmen. Dem Parlament kommt dabei die Aufgabe der Oberaufsicht zu.

Die SiK plädiert für eine professionelle, ständige und von einem einzigen Gremium wahrgenommene parlamentarische Oberaufsicht der Nachrichtendienste. Mit diesem Auftrag wurde 1991 die Geschäftsprüfungsdelegation geschaffen. Ziel war es, ein mit weitgehenden Ermittlungsbefugnissen ausgestattetes Gremium zu schaffen und es zwischen den ordentlichen Geschäftsprüfungskommissionen und den parlamentarischen Untersuchungskommissionen, welche nur in ausserordentlichen Umständen eingesetzt werden, anzusiedeln. Die SiK kommt nach langen Diskussionen zum Schluss, dass dieses System keine grundlegenden Mängel aufweist, und dies entgegen den Forderungen der parlamentarischen Initiative Lalive d'Epinay. Die GPDel prüft die Gesetzmässigkeit der Tätigkeiten und führt die finanzielle Kontrolle der Nachrichtendienste durch. Zunehmend widmet sie sich auch der Kontrolle der Qualität und der Wirksamkeit dieser Dienste. Die SiK plädiert für eine Stärkung und für eine Intensivierung dieser Neuausrichtung. Nach unserer Auffassung besitzt die GPDel dafür zwar ausreichende Kompetenzen, nicht aber die notwendigen Ressourcen.

Unser Bericht thematisiert überdies die Frage der rechtlichen Grundlagen, welche das Nachrichtendienstsystem, die einzelnen Dienste und ihre Zusammenarbeit, mithin den Informationsfluss, regeln. Diese rechtlichen Grundlagen sind unterschiedlich. Ausserdem sind zentrale Aspekte, beispielsweise hinsichtlich des Informationsaustausches, lediglich in Weisungen geregelt. Dies stellt unserer Ansicht nach eine politisch zu schwache Legitimation für diesen staatspolitisch heiklen Bereich dar und erschwert die politische Steuerung und die Kontrolle durch Exekutive und Parlament.

Die SiK ist der Ansicht, dass die Stärkung der politischen Führung der Nachrichtendienste substanzielle Massnahmen verlangt. Die Kommission schlägt drei Massnahmenbereiche vor:

1. Wir brauchen eine Stärkung der politischen Führung und Kontrolle der Nachrichtendienste. Dies entspricht den Kompetenzen des Bundesrates. Unser Bericht unterbreitet dazu aber ausführliche Hinweise und Empfehlungen; Sie können diese im Bericht nachlesen.

2. Die SiK beantragt für das System der Nachrichtendienste eine harmonisierte Gesetzesgrundlage, und diese soll mit einem Rahmengesetz geschaffen werden. Damit können die festgestellten Lücken geschlossen und die rechtlichen Grundlagen einheitlich gestaltet werden. Die Notwendigkeit der vermehrten Zusammenarbeit der Nachrichtendienste - und ich stelle diese Notwendigkeit nicht infrage - im Bereich von Auftragsdefinition, Nachrichtenauswertung und Lageauswertung muss auf gesetzlicher Ebene geregelt werden. Weisungen auf Departementsstufe sind dafür ungenügend. Gleichzeitig wird dieser Gesetzgebungsprozess eine eingehende und öffentliche Diskussion über den Aufbau des Schweizer Nachrichtendienstsystems ermöglichen.

3. Unser Bericht unterstreicht die Notwendigkeit einer Stärkung der GPDel und die Notwendigkeit der Klärung der Nahtstellen zwischen der GPDel und den Legislativkommissionen.

Die Kommission beantragt, das ursprüngliche Projekt einer von den Geschäftsprüfungskommissionen unabhängigen Nachrichtendienstkommission fallen zu lassen. Sie unterbreitet jedoch Vorschläge zur Stärkung der parlamentarischen Oberaufsicht im Bereich ihrer Ressourcen, der Nahtstellen zu den Legislativkommissionen sowie bezüglich der Überprüfung von Effektivität und Effizienz nachrichtendienstlicher Tätigkeit. In diesem Bereich kann das Parlament, kann unser Büro selbstständig tätig werden. Die bisherigen Diskussionen zwischen der SiK und der GPDel haben die gegenseitige Bereitschaft dazu deutlich gemacht.

Damit schliesse ich mein Eintretensvotum ab. Auf die Stellungnahme des Bundesrates werde ich in meinem abschliessenden Votum zu sprechen kommen.