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Janiak Claude · Nationalrat · 2005-06-06

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-06

Wortprotokoll

Ich äussere mich im Namen und im Auftrag der Geschäftsprüfungsdelegation. Diese ist von der heutigen Diskussion am meisten betroffen, da sie die parlamentarische Kontrolle über die Tätigkeit im Bereich des Staatsschutzes und über die Nachrichtendienste wahrnimmt. Sie untersucht laufend und vertieft die geheimen Tätigkeiten des Bundes, um Bereiche, die eine politische Intervention erfordern, rechtzeitig zu erkennen.

Die Geschäftsprüfungsdelegation begrüsst die Feststellung der Sicherheitspolitischen Kommission in ihrem Bericht zur parlamentarischen Initiative Lalive d'Epinay, dass die parlamentarische Kontrolle über die Nachrichtendienste zufriedenstellend ist. Zu Recht bemängelt die Kommission aber die ungenügenden Ressourcen der Geschäftsprüfungsdelegation. Folgerichtig fordert sie deshalb eine Erhöhung der der parlamentarischen Oberaufsicht zur Verfügung stehenden Mittel.

Die Geschäftsprüfungsdelegation bearbeitet jährlich eine beachtliche Anzahl oft komplexer Fälle - Geschäfte, wofür sie zwölf bis fünfzehn Sitzungen ansetzen kann. Um ihre Arbeiten zu unterstützen, stehen ihr das Äquivalent einer 100-Prozent-Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters sowie 30 Stellenprozente im administrativen Bereich zur Verfügung. Bei Krisen wie z. B. den Affären Bellasi oder Regli stösst ihre Reaktionsfähigkeit relativ schnell an Grenzen. Aufgrund der Vertraulichkeit der parlamentarischen Kontrolle in diesem Bereich kann sie selbstverständlich auch nicht auf externe Ressourcen zurückgreifen, wodurch die Problematik noch zusätzlich verschärft wird. Die Delegation unterstützt deshalb voll und ganz den Vorschlag der Sicherheitspolitischen Kommission, ihre Ressourcen zu erhöhen.

Bezüglich des Funktionierens der Nachrichtendienste kommt die Sicherheitspolitische Kommission zu einem gravierenden Befund, stellt sie doch insbesondere fest, dass eine starke politische Führung fehlt. Die Kritikpunkte der Sicherheitspolitischen Kommission decken sich weitgehend mit den Feststellungen der Geschäftsprüfungsdelegation, welche sich im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit ergeben haben und die sie auch in verschiedenen Berichten festgehalten hat. Das Funktionieren der Nachrichtendienste basiert seit der Bellasi-Affäre auf dem Grundsatz der Koordination und nicht auf einem integrativen Modell. Dies bedeutet, dass die verschiedenen Dienste, die sich mit der Beschaffung und der Auswertung von Nachrichten befassen, verschiedenen Departementen angeschlossen sind und dass es somit keine zentrale Führung auf der Ebene eines einzigen Departementes gibt.

Die Koordination der Tätigkeit der Dienste soll vom Sicherheitsausschuss des Bundesrates gewährleistet werden. Der Ausschuss wird vom Vorsteher des VBS präsidiert und setzt sich neben diesem aus den Vorstehern des EDA und des EJPD zusammen. Er trifft sich einmal im Monat, um wichtige Themen der Sicherheitspolitik zu erörtern. Diese Treffen werden vom Nachrichtenkoordinator vorbereitet. Dieser ist für die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes sowie für die Optimierung der Unterstützung des Bundesrates in seiner Führungsarbeit im Sicherheitsbereich besorgt.

Sowohl der Sicherheitsausschuss des Bundesrates als auch der Nachrichtenkoordinator sind beratende Organe. Sie verfügen über keine Entscheidungskompetenzen und sind gegenüber den unterstellten Diensten nicht weisungsbefugt. Dies bedeutet, dass das Bestimmen der Bedürfnisse und der zu ergreifenden Massnahmen weitgehend der Einschätzung der betroffenen Departementsvorsteher und Dienste überlassen bleibt.

Die Geschäftsprüfungsdelegation geht mit der Sicherheitspolitischen Kommission einig, dass die im Jahre 1999 eingeleiteten Reformen ihre Ziele nur teilweise erreicht haben. Für die Unzulänglichkeiten der aktuellen Situation gibt es zwei Gründe: einen Mangel an klarer politischer Führung und ein Koordinationsdefizit. Einerseits sind die Kompetenzen des Sicherheitsausschusses des Bundesrates und des Nachrichtenkoordinators nicht klar definiert. Andererseits sind sie ungenügend, da sie keine Weisungsbefugnisse gegenüber den untergeordneten Diensten beinhalten. Diese sind weiterhin ihrer traditionellen Hierarchie unterstellt. Die Folge davon ist, dass gewisse Mandate des Sicherheitsausschusses des Bundesrates nicht umgesetzt werden.

Weil es im Gegensatz zu Deutschland oder Grossbritannien keinen zentralisierten Führungsprozess gibt, ist ein relativ lockeres System der Zusammenarbeit entstanden, das relativ ineffizient funktioniert. Für die Delegation sind die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Diensten ungenügend, und sie entsprechen nicht ihren Erwartungen. Dies betrifft namentlich den Dienst für Analyse und Prävention und die Bundeskriminalpolizei, die vom EJPD abhängen, den Strategischen Nachrichtendienst und den Nachrichtenkoordinator, die administrativ dem VBS unterstellt sind, sowie die diplomatischen Vertretungen im Ausland, die zum EDA gehören; und auch die Bundesanwaltschaft ist davon betroffen. Die Dienste wissen jeweils nicht immer, was die anderen tun, und sie befassen sich manchmal mit den gleichen Fragen - wenn sie sich nicht gar konkurrenzieren oder, noch schlimmer, gegenseitig behindern. Trotz den deklaratorischen Absichtserklärungen und den Leistungsvereinbarungen zwischen den Diensten ist das Problem der Koordination nicht gelöst, wie dies der Fall Achraf gezeigt hat, für den die Delegation bald ihre Schlussfolgerungen ziehen wird.

Nach Meinung der Delegation kostet dieser Koordinationsmangel einiges an Ressourcen. Für die Delegation ist es auch nicht annehmbar, dass die Dienste des Bundes sich konkurrenzieren. Eine solche Situation führt unter anderem zu Redundanzen ohne Mehrwert für die Sicherheit des Landes. Dies ist insbesondere im Bereich der Kontakte zu ausländischen Partnerdiensten der Fall. Führt man sich die jährlichen Ausgaben für die Nachrichtendienste vor Augen, so stellt sich automatisch die Frage nach dem Kosten/Nutzen-Verhältnis. Trotz punktuellen Massnahmen, um dieses Verhältnis zu verbessern, vermag der "return on investment" zurzeit noch nicht zu befriedigen.

Die Geschäftsprüfungsdelegation musste ebenfalls feststellen, dass gewisse Dienste sehr auf ihre Privilegien bedacht sind und Arbeitskulturen unterhalten, die der Koordination zu wenig Bedeutung beimessen. Aus der Sicht der Delegation trägt die Persönlichkeit einzelner Verantwortlicher das Ihre dazu bei.

Die Delegation ist der Ansicht, dass sich die Lage durch punktuelle Massnahmen und strukturelle Basteleien nicht verbessern wird, sondern dass Korrekturmassnahmen und eine straffe Führung durch die betroffenen Departementsvorsteher notwendig sind. Der Sicherheitsausschuss hat den [PAGE 663] Handlungsbedarf grundsätzlich erkannt und in verschiedenen Punkten mit der Delegation übereingestimmt. Er hat in Erinnerung gerufen, dass der Bundesrat den Vorsteher des EJPD beauftragt hat, bis Ende 2004 dem Bundesrat verschiedene Vorschläge zu unterbreiten, um die Lage zu verbessern. Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat der Bundesrat jedoch immer noch keinen Entscheid gefällt. Die Fertigstellung des für Ende 2004 angekündigten Entwurfes des EJPD wurde schon mehrmals verschoben.

Die Delegation muss leider feststellen, dass die vom Gesamtbundesrat in Auftrag gegebene Reform des nachrichtendienstlichen Systems an Ort tritt. Es fehlt den Verantwortlichen der Mut, entweder die Fusion der Nachrichtendienste gemäss dem holländischen Modell oder die substanzielle Stärkung der Funktion des Nachrichtenkoordinators zu beschliessen. Auf eine Reform durch die Dienste selbst zu vertrauen, ohne dass vorgängig ein mutiger politischer Entscheid gefällt würde, ist aus der Sicht der Delegation illusorisch. Der Delegation erscheint es angesichts der Situation zwingend, dem Bundesrat ein deutliches Zeichen zu geben, damit er sieht, dass das Parlament mit dem aktuellen Zustand nicht zufrieden ist.

Die ablehnende Haltung des Bundesrates gegenüber der Motion der Sicherheitspolitischen Kommission ist auch symptomatisch dafür, welche Schwierigkeiten der Bundesrat hat, eine grundlegende Reform der Nachrichtendienste gegen den Willen der betroffenen Dienststellen zu beschliessen. Der Bundesrat vertröstet das Parlament in seiner Stellungnahme zur Motion mit allfälligen zukünftigen Entscheiden, deren Inhalt dem Nationalrat heute noch nicht bekannt ist.

Die Delegation ist ganz klar der Ansicht, dass die strategische Führung der Nachrichtendienste eine politische Angelegenheit ist und deshalb eine zu grosse Bedeutung hat, um den einzelnen verantwortlichen Ämtern überlassen zu werden. Ausländische Organisationsstrukturen bestätigen diese Sichtweise.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Geschäftsprüfungsdelegation einstimmig, die Motion der Sicherheitspolitischen Kommission anzunehmen.