Lang Josef · Nationalrat · 2005-06-06
Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2005-06-06
Wortprotokoll
Bundeskanzler Kohl hat einmal gesagt: "Ich erfahre aus der täglichen Zeitungslektüre mehr als aus den Nachrichten des Bundesnachrichtendienstes." Offensichtlich ist die positive Leistungsfähigkeit der Geheimdienste eher begrenzt. Weniger begrenzt ist ihre negative Leistungsfähigkeit. Denken wir an ihre zahllosen Verletzungen der Menschen- und Bürgerrechte, des Völkerrechtes, der Demokratie, des Primats der Politik, an die Geheimarmeen und deren Terroraktionen. Zwischen geheimen Diensten und Res publica gibt es, wie schon die Adjektive sagen, einen natürlichen Widerspruch, und dieser Widerspruch wird von der SiK-Mehrheit zu wenig problematisiert.
Bei der konkreten Vorlage geht es zuerst einmal um die Stärkung der politischen Führung und der politischen Kontrolle. Das begrüssen wir natürlich. Was wir fragwürdig finden, sind die Tatsachen, dass der Strategische Nachrichtendienst dem VBS unterstellt bleibt und dass der Chef VBS den permanenten Vorsitz des Sicherheitsausschusses haben soll. Auch angesichts des Umstandes, dass Sicherheit immer weniger eine militärische Angelegenheit ist, befürworten wir eine Abkoppelung der Geheimdienste von militärischen Verantwortlichkeiten.
Einverstanden sind wir weiter damit, dass vereinheitlichte Gesetzesgrundlagen geschaffen werden. Allerdings vermissen wir bei der diesbezüglichen Motion der SiK die ausdrückliche Garantierung der Bürger- und Menschenrechte durch die schweizerischen Geheimdienste. So wurde unser Antrag auf die Garantierung des Einsichtsrechtes für betroffene Bürgerinnen und Bürger abgelehnt. Angesichts der Gefahr, dass das präventive Telefonabhören wieder möglich wird, ist die Dringlichkeit des Einsichtsrechtes noch grösser geworden.
Ebenfalls abgelehnt wurde unser Antrag, bei den Grundlagen für die Zusammenarbeit mit den sogenannten Partnerdiensten - Punkt 7 der Motion - ausdrücklich die Respektierung der Menschenrechte und die Einhaltung des Völkerrechtes einzufügen. Es geht hier nicht um irgendwelche Dienste, mit denen sich eine punktuelle Kollaboration aufdrängen kann, beispielsweise bei einer Geiselnahme in der Sahara. Es geht hier um die Dienste, mit denen es eine systematische Zusammenarbeit gibt. Es liegt nicht drin, mit einem Geheimdienst eine systematische Zusammenarbeit zu pflegen, wenn dieser oder der betreffende Staat die Menschenrechte verletzt und sich um das Völkerrecht foutiert.
Ebenfalls abgelehnt wurde unser Antrag, eine zweite SiK-Motion einzureichen, welche vom Bundesrat die Publikation des sogenannten Cornu-Berichtes aus dem Jahr 1991 verlangt. Der "Schlussbericht in der Administrativuntersuchung zur Abklärung der Natur von allfälligen Beziehungen zwischen der Organisation P26 und analogen Organisationen im Ausland", wie der offizielle Titel lautet, hat durch Enthüllungen über die terroristischen Aktivitäten von Nato-Geheimarmeen in Westeuropa eine neue Aktualität bekommen, insbesondere für eine Spannungsstrategie gegen die Linke, insbesondere gegen die PCI. Indem die Mehrheit der SiK unsere Anträge auf die Beachtung der Bürger- und Menschenrechte sowie des Völkerrechtes wie auch die Publikation des Cornu-Berichtes abgelehnt hat, hat sie bewiesen, dass sie nicht gewillt ist, aus der Vergangenheit die nötigen Lehren zu ziehen. Ihre Sichtweise ist einseitig technokratisch und zu wenig politisch.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, da wir hier keine Anträge stellen können - Motionen können hier von uns nicht geändert werden -, die Motion abzulehnen, sie allerdings in unserem Sinne abzulehnen; der "jüngere" Antrag des Bundesrates, die Motion abzulehnen, hat andere Beweggründe. Sollten wir keinen Erfolg haben, was vorauszusehen ist, werden wir versuchen, im Ständerat, im Zweitrat, entsprechende Anträge noch einmal einbringen zu lassen.