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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-06

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-06

Wortprotokoll

Wir behandeln das erst im September, und dann werden wir diesen Bericht haben. Es ist aber heute schon abzusehen, dass das auf diese Revision keine Auswirkungen haben wird.

Frauenspezifischen Fluchtgründen wird schon nach geltendem Recht besondere Bedeutung beigemessen. Wenn es in bestimmten Staaten je nach Situation besondere Verhältnisse gibt, die eine besondere Berücksichtigung von Frauen verlangen, kann das in der Praxis jederzeit getan werden, ohne dass das Gesetz geändert werden muss. Wir haben ausdrücklich Artikel 3 Absatz 2 im Asylgesetz dafür vorgesehen. Zusätzlich haben wir auf Verordnungsstufe speziell Verfahrensvorschriften für die Asylverfahren von Frauen vorgesehen, nämlich in Artikel 6 der Asylverordnung 1, Anhörung durch eine Person gleichen Geschlechts bei Hinweisen auf geschlechtsspezifische Verfolgung im Asylverfahren. Insbesondere haben wir aber auch bei der vorläufigen Aufnahme besondere Bedürfnisse bei Frauen festgestellt und dort auch berücksichtigt.

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